100%tig genau kann das weder einer hier, noch ein steuerberater sagen, ist leider alles sehr schwammig geregelt.
Es gibt einmal gewerblich/nicht gewerblich und dann auch noch BAFIN erlaubnispflichtig.
Laut BAFIN darfst du weder für Dritte handeln, noch Werbung für regelmäßiges An-Verkaufen machen, weil Bitcoins als Rechnungseinheit ein Finanzprodukt sind und damit unter diese Regelung fallen (ein/der grund für die Sperrung von localbitcoins)
genervter Kommentar von mir:
(Gold darf aber jeder Kiosk an der Ecke verkaufen >.< und anstatt Kapitalertragssteuer wie man es bei nem Finanzprodukt erwarten würde, zahlt man Einkommenssteuer)
Wenn ich als Geld für Bitcoins verkaufe- also mit Bargeld Gold kaufen und dann gegen Bitcoins tauschen - dann langt ein normales Gewerbe?
Willkommen in Deutschland