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Author Topic: BTC für Bargeld kaufen und verkaufen - Rechtliches  (Read 863 times)
lockept93 (OP)
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April 17, 2017, 08:10:31 PM
 #1


Hi,

in welchem rechtlichen Rahmen bewege ich mich (derzeit), wenn ich zB. jemanden 100 € bar gebe und er mir dafür BTC überweist (oder umgekehrt) - einmalig und was wenn man dies regelmäßig macht?

Es ist sehr schwer für Bargeld an Bitcoins zu kommen - mich würde das echt mall interessieren warum?

Danke!

Aswan
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April 18, 2017, 12:42:59 PM
 #2

Dann hast du einfach nur Bitcoins gekauft, auch wenn du das regelmäßig machst. Wie das ganze bezahlt wird ist dabei auch egal. Also alles kein Problem.

Es ist so schwer für Bargeld am Bitcoins zu kommen, weil man sich dafür üblicherweise treffen muss und somit auf regionale Angebote beschränkt ist. Manche bieten auch Bitcoins gegen Bargeld per Post am, evtl. ist das ja was für dich (Verkäufer auf Seriosität überprüfen).
cowryHQ
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April 18, 2017, 07:28:52 PM
 #3

Je nach Menge und Preis wird es leichter.

Gehandelt werden oft 500 bis 5.000 EUR. Außerhalb dieses Ranges ist es natürlich möglich, aber nicht so gefragt. Wenn du mehr aps die Börsen bietest, ist es auch wiederum leichter.

Wenn du regelmäßig an- und verkaufst, wirst du schnell als erlaubnispflichtiger Handler angesehen. Ansonsten ist der Kauf/Verkauf von BTC rechtlich unspektakulär.
lockept93 (OP)
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April 18, 2017, 08:11:12 PM
 #4

Erlaubspflichtiger Händler bedeutet?

Aswan
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April 18, 2017, 09:57:52 PM
 #5

Erlaubspflichtiger Händler bedeutet?

Das gilt nur falls du mit bitcoin gewerblich handelst. Da du im Post aber nur geschrieben hast, dass du Bitcoin kaufen willst und nichts von einer Gewinnerzielungsabsicht durch Handel, wird das auf dich wohl nicht zutreffen. Wenn du die Coins allerdings regelmäßig mit Aufschlag wieder verkaufst (Aufschlag auf den Kurs, nicht auf den Kaufpreis), dann könntest du in diese Kategorie fallen. Falls du dir nicht sicher bist, kannst du dein Vorhaben ja nochmal genau schildern und wir schauen mal, wie wir dir helfen können.
lockept93 (OP)
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April 19, 2017, 12:39:30 AM
 #6

Nein so war das nicht gemeint. Mir geht es ja grnau um die Unterschiede zwischen gewerblich und privat an und verkaufen.
Ab wann hat es mit geldwäsche zu tun?

Serpens66
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April 19, 2017, 07:28:14 AM
 #7

100%tig genau kann das weder einer hier, noch ein steuerberater sagen, ist leider alles sehr schwammig geregelt.
Es gibt einmal gewerblich/nicht gewerblich und dann auch noch BAFIN erlaubnispflichtig.

Laut BAFIN darfst du weder für Dritte handeln, noch Werbung für regelmäßiges An-Verkaufen machen, weil Bitcoins als Rechnungseinheit ein Finanzprodukt sind und damit unter diese Regelung fallen (ein/der grund für die Sperrung von localbitcoins)

genervter Kommentar von mir:
(Gold darf aber jeder Kiosk an der Ecke verkaufen >.< und anstatt Kapitalertragssteuer wie man es bei nem Finanzprodukt erwarten würde, zahlt man Einkommenssteuer)

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lockept93 (OP)
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April 19, 2017, 06:28:09 PM
 #8

100%tig genau kann das weder einer hier, noch ein steuerberater sagen, ist leider alles sehr schwammig geregelt.
Es gibt einmal gewerblich/nicht gewerblich und dann auch noch BAFIN erlaubnispflichtig.

Laut BAFIN darfst du weder für Dritte handeln, noch Werbung für regelmäßiges An-Verkaufen machen, weil Bitcoins als Rechnungseinheit ein Finanzprodukt sind und damit unter diese Regelung fallen (ein/der grund für die Sperrung von localbitcoins)

genervter Kommentar von mir:
(Gold darf aber jeder Kiosk an der Ecke verkaufen >.< und anstatt Kapitalertragssteuer wie man es bei nem Finanzprodukt erwarten würde, zahlt man Einkommenssteuer)

Wenn ich als Geld für Bitcoins verkaufe- also mit Bargeld Gold kaufen und dann gegen Bitcoins tauschen - dann langt ein normales Gewerbe?
Willkommen in Deutschland  Grin

cowryHQ
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April 21, 2017, 07:28:19 AM
 #9

Das reicht leider nicht.

BTC definiert die BaFin als Recheneinheit. Deswegen unterliegt der "gewerbliche" Handel mit diesen Einheiten der Aufsicht der BaFin.

Das Thema Geldwäsche ist ein Bisschen komplexer, weil es bisher noch nicht klar geregelt ist.

Die Gegenleistung für deine BTC sind unerheblich, es ist egal, ob Du eine Währung oder Gold annimmst, die Erlaubnispflicht für BTC bleibt.
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