2ramadhani
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July 05, 2017, 03:02:19 AM |
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vielleicht, wenn bitcoin hat in versteuernde Einkommen und ist bereits registriert in der Regierung eines Landes aufgenommen worden ist, kann das Einkommen nur besteuert werden, wenn nicht, dann kann die Regierung nicht willkürlich die Steuer von jemandem nehmen, die Einkommen von Bitcoin hat.
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HeRetiK
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July 08, 2017, 10:38:46 AM |
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Kann man da nicht die Transaktionen in der Blockchain als Beweis anführen?
Das Problem wird wahrscheinlich sein, dass man nachweisen muss, dass man auch investiert hat. Man könnte die Bitcoins ja auch vor Jahren für eine Dienstleistung oder durch ein Faucet erhalten haben. Dann entfällt der Charakter der Investition und du musst es so oder so als Einkommen versteuern. (Disclaimer: Ich bin kein Steuer-Experte, aber so habe ich es bisher verstanden) Ist ein guter Punkt, aber auch wenn Bitcoin für Dienstleistungen als Einkommen versteuert wird, müsste in dem Fall glaube ich tatsächlich das Finanzamt "beweisen" das schwarz Geld für eine Dienstleistung angenommen wurde. Wenn du privat etwas über Kleinanzeige verkaufst und das Geld auf dein Konto überwiesen wird, verlangt ja das Finanzamt auch keinen Beweis dafür das du nicht nebenbei für schwarz Fliesenlegen warst. Zum Thema selber: Ich glaube auch, dass, so blöd es auch klingt, in erster Instanz tatsächlich ein Screenshot / Link der Transaktionen reicht (sowie das bereits erwähnte klärende Gespräch). Rechnung oder ähnliches kann das Finanzamt ja nicht erwarten (weil Privatverkauf). (Disclaimer: Auch ich bin kein Steuer-Experte)
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qrnledger
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July 09, 2017, 03:55:43 PM |
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Bitcoins gelten als privates Veräußerungsgeschäft - also nach dem Zufluss/ Abfluss Prinzip. Der Kurs des Tages an dem die Bitcoins empfangen wurden und der Kurs des Tages an die man die verkauft sind wichtig. Auf die Differenz zahlt man den Individualsteuersatz. Blockchain reicht eigentlich aus als Beweis (wegen dem Zeitstempel)
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Cart
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July 09, 2017, 08:16:41 PM |
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Also ich würde einen Screenshot von der Blockchain schicken, das ist ja der eindeutigste Beweis.
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tyz
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July 09, 2017, 08:51:37 PM |
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Also ist deiner Meinung nach egal ob man die Bitcoin gekauft, geschenkt bekommen oder durch eine Tätigkeit verdient hat? Ein Jahr halten und sie sind steuerfrei? So verstehe ich dich. Richtig? Wäre gut wenn das jemand bestätigen könnte. Bitcoins gelten als privates Veräußerungsgeschäft - also nach dem Zufluss/ Abfluss Prinzip. Der Kurs des Tages an dem die Bitcoins empfangen wurden und der Kurs des Tages an die man die verkauft sind wichtig. Auf die Differenz zahlt man den Individualsteuersatz. Blockchain reicht eigentlich aus als Beweis (wegen dem Zeitstempel)
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qwk
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July 09, 2017, 09:03:10 PM |
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Also ist deiner Meinung nach egal ob man die Bitcoin gekauft, geschenkt bekommen oder durch eine Tätigkeit verdient hat? Ein Jahr halten und sie sind steuerfrei? So verstehe ich dich. Richtig? Wäre gut wenn das jemand bestätigen könnte.
Aus der FAQ: Wer sich heute Bitcoins kauft, diese über 1 Jahr lang behält, ohne sie zwischendurch z.B. an einer Börse zu handeln, der kann seine Bitcoins steuerfrei verkaufen, auch wenn er dabei Millionengewinne macht. Es handelt sich um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft. Einschränkungen: dies gilt nur sicher für gekaufte coins, bei geminten coins oder coins, die man aus einem Airdrop, Faucet, oder anderen Quellen erhält, kann das anders aussehen. Die Betonung liegt außerdem auf dem privaten Veräußerungsgeschäft. Wer gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, muss damit rechnen, dass diese Regel für ihn nicht anwendbar ist.
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Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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Antigo
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July 09, 2017, 09:06:02 PM |
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Also ist deiner Meinung nach egal ob man die Bitcoin gekauft, geschenkt bekommen oder durch eine Tätigkeit verdient hat? Ein Jahr halten und sie sind steuerfrei? So verstehe ich dich. Richtig? Wäre gut wenn das jemand bestätigen könnte. Bitcoins gelten als privates Veräußerungsgeschäft - also nach dem Zufluss/ Abfluss Prinzip. Der Kurs des Tages an dem die Bitcoins empfangen wurden und der Kurs des Tages an die man die verkauft sind wichtig. Auf die Differenz zahlt man den Individualsteuersatz. Blockchain reicht eigentlich aus als Beweis (wegen dem Zeitstempel)
Der Gewinn ist nach einem Jahr steuerfrei. Also die Differenz zwischen Erwerbkurs und Verkaufskurs. Wenn du die Bitcoins geschenkt bekommst zahlst du natürlich trotzdem Schenkungssteuer auf den aktuellen Wert. Wenn du dann vor Ablauf eines Jahres zu einem höheren Wert verkaufst zahlst du nochmal Einkommenssteuer auf den Gewinn. Wenn du ein Jahr wartest nicht mehr.
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LightningFury
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July 09, 2017, 10:28:14 PM |
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Man kann aber doch auch einfach nur den Privaten Key von jemand kaufen wo die Bitcoins nie bewegt wurden seit 2010 oder so Wie will man das beweisen das man das nicht gemacht hat? Aber ich schätze das weiß das FA nicht das sowas geht
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Antigo
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July 10, 2017, 09:45:39 AM |
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Man kann aber doch auch einfach nur den Privaten Key von jemand kaufen wo die Bitcoins nie bewegt wurden seit 2010 oder so Wie will man das beweisen das man das nicht gemacht hat? Aber ich schätze das weiß das FA nicht das sowas geht Ist nicht ernst gemeint oder? Der Erwerb der Bitcoins ist eine "Bewegung", egal ob sie auf der selben Wallet bleiben oder nicht.
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trasla
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July 11, 2017, 02:37:33 PM |
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Meine Steuerberaterin hat mir gesagt, dass ich nicht nur den Gewinn bei Verkauf nicht versteuern muss, wenn ich über ein jahr gehalten habe, sie hat mir auch gesagt, dass ich dem Fall auch überhaupt garkeine Angabe dazu in meiner Steuererklärung machen muss. (Österreich allerdings.) Gilt aber nur, wenn das privat ist. Also hätte ich gewerblich bitcoin gehalten, hätte ich unabhängig von der Frist Steuern auf die Kursgewinne zahlen müssen.
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Alabasta
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July 11, 2017, 05:29:52 PM |
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genau so ist das in Deutschland auch. Ergänzen sollte man vielleicht noch, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert, wenn man durch Mining Einnahmen hat, wie bei Waves beispielsweise durch das Leasing.
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Z80
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July 11, 2017, 10:58:03 PM |
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genau so ist das in Deutschland auch. Ergänzen sollte man vielleicht noch, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert, wenn man durch Mining Einnahmen hat, wie bei Waves beispielsweise durch das Leasing.
Hast du da ne Quelle? Wo kann man das nachlesen?
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Es ist schwierig zu antworten wenn man die Frage nicht versteht...
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bct_ail
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July 12, 2017, 10:34:20 AM |
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genau so ist das in Deutschland auch. Ergänzen sollte man vielleicht noch, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert, wenn man durch Mining Einnahmen hat, wie bei Waves beispielsweise durch das Leasing.
Da muss ich dich korrigieren. Mining ist etwas anderes als Leasing. Mining kann als als Gewerbebetreibender deklariert werden. Ich habe irgendwo mal was dazu geschrieben, suche ich mal raus. Beim Leasing ist es richtig mit den 10 Jahren: Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.
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HeRetiK
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July 12, 2017, 04:49:53 PM |
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genau so ist das in Deutschland auch. Ergänzen sollte man vielleicht noch, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert, wenn man durch Mining Einnahmen hat, wie bei Waves beispielsweise durch das Leasing.
Mining durch eigene Hardware ist prinzipiell Einkommensteuerpflichtig: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Einkuenfte-aus-Bitcoin-Mining-koennen-steuerpflichtig-sein-1981629.htmlGab damals noch andere Artikel dazu, die ich im Detail gerade nicht finden konnte. Die Aussage des Österreichischen Finanzamt war ähnlich. Ähnliches dürfte auf Cloudmining zutreffen, ist aber alles noch steuerrechtliches Neuland: https://bitcoin-austria.at/de/artikel/bitcoin-steuern-oesterreich/20170301_Bitcoin%20und%20Steuerrecht_Folien.pdf (Seite 22)
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maeusi
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July 15, 2017, 10:00:11 AM |
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Ist dann beim Mining bereits der Gegenwert vom Bitcoin steuerpflichtig oder erst, wenn man ihn verkauft? Gleiche Frage auch für Signaturkampagnen.
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HeRetiK
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July 15, 2017, 10:30:31 AM |
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Ist dann beim Mining bereits der Gegenwert vom Bitcoin steuerpflichtig oder erst, wenn man ihn verkauft? Gleiche Frage auch für Signaturkampagnen.
Meines Wissens ist jeweils der Gegenwert zum Zeitpunkt der Zahlung steuerpflichtig, ähnlich wie wenn du in USD oder JPY bezahlt werden würdest. Setzt natürlich voraus dass du genug eingenommen hast um steuerpflichtig zu werden. Kann ich jetzt allerdings nur aus Österreich-Perspektive sagen, in Deutschland wirds aber wahrscheinlich nicht viel anders sein.
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maeusi
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July 15, 2017, 11:43:27 AM |
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Da müsste man ja dann sämtliche exchanges in altcoins auch melden.
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bct_ail
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July 15, 2017, 08:26:30 PM |
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Da müsste man ja dann sämtliche exchanges in altcoins auch melden.
Wenn du zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet bist, dann ja. Ansonsten eben nicht. Lese dich mal hier durch: https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.0
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