Die Notierung des Bitcoin Cash belief sich im Zeitpunkt der Erstnotierung auf 236,80 Euro (lt. Finanzen.net).
Im Chart sind diese Schwankungen klar erkennbar. Auch wenn der Wert danach unterschiedlich verlief und der Bitcoin gleich wieder auf ca. 2.300 € stieg. Diese logische Sekunde ist der Anschaffungspreis des Bitcoin Cash. Das heißt, die Anschaffungskosten des Bitcoin Cash liegen damit bei 236,80 € und für den Bitcoin ändert sich nichts.
Sollte man so tatsächlich den Anschaffungspreis bestimmen?
Ich meine über den Anschaffungszeitpunkt sind sich denke ich alle einig, da übernimmt man den Zeitpunkt der zugrundeliegenden Bitcoins.
Ist 236,80€ nun der Anschaffungspreis? Oder gar 0€ ?
Wenn ich die Argumentation der "Erstnotierung" nehmen würde, dann würde ich glatt 700.000€ als Anschaffungspreis nehmen, denn dies war der allererste existierende EUR/BCH Preis, und zwar von Kraken.com. Exakter geht es doch wohl kaum mit der "Erstnotierung".
Ich halte 700.000€ für genauso, oder sogar noch besser haltbar, als die 236,80€.-> wenn 236,80 tatsächlich erlaubt wird, dann muss auch 700.000€ erlaubt sein.
Wenn ich nun also meine BCH steuerbar für 300€/BCH verkaufe, mach ich einen riesigen Verlust und brauch für 2017 und falls verrechenbar für allezeit keine Steuern mehr auf Bitcoingewinne zahlen