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Author Topic: Deutsches Steuerrecht fuer BCC/BTC  (Read 1895 times)
iudica
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August 05, 2017, 10:39:06 AM
 #21

Von jetzt einer willentlichen Gestaltung (Missbrauch) abgesehen und etwas aus der Hüfte heraus:

Einkünfte sind Ausfluss des Leistungsprinzips, d.h. damit auch der Nutzung der Ressourchen (Kapital/Arbeitskraft usw.).

Wenn ich diese Ressource nicht nutze (z.B. ein Haus nicht vermiete) habe ich erst einmal keine Einkünfte, auch wenn das Haus mehr wert wird. Erst im Rahmen der Realisierung, d.h. hier z.B. Hausverkauf, entstehen evtl. steuerbare Einnahmen.

Das sehe ich beim Split genauso, hier entsteht ein Mehrwert nicht durch die Leistungsfähigkeit des einzlenen (Arbeitskraft/Trading) oder aus dem Kapital (z.B. Verzinsung/Invest), sondern es ist eine reine Vermögensmehrung.

Serpens66
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August 10, 2017, 04:46:08 AM
 #22

Quote
Die Notierung des Bitcoin Cash belief sich im Zeitpunkt der Erstnotierung auf 236,80 Euro (lt. Finanzen.net).

Im Chart sind diese Schwankungen klar erkennbar. Auch wenn der Wert danach unterschiedlich verlief und der Bitcoin gleich wieder auf ca. 2.300 € stieg. Diese logische Sekunde ist der Anschaffungspreis des Bitcoin Cash. Das heißt, die Anschaffungskosten des Bitcoin Cash liegen damit bei 236,80 € und für den Bitcoin ändert sich nichts.
Sollte man so tatsächlich den Anschaffungspreis bestimmen?
Ich meine über den Anschaffungszeitpunkt sind sich denke ich alle einig, da übernimmt man den Zeitpunkt der zugrundeliegenden Bitcoins.

Ist 236,80€ nun der Anschaffungspreis? Oder gar 0€ ?

Wenn ich die Argumentation der "Erstnotierung" nehmen würde, dann würde ich glatt 700.000€ als Anschaffungspreis nehmen, denn dies war der allererste existierende EUR/BCH Preis, und zwar von Kraken.com. Exakter geht es doch wohl kaum mit der "Erstnotierung".
Ich halte 700.000€ für genauso, oder sogar noch besser haltbar, als die 236,80€.-> wenn 236,80 tatsächlich erlaubt wird, dann muss auch 700.000€ erlaubt sein.
Wenn ich nun also meine BCH steuerbar für 300€/BCH verkaufe, mach ich einen riesigen Verlust und brauch für 2017 und falls verrechenbar für allezeit keine Steuern mehr auf Bitcoingewinne zahlen Cheesy

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Jeff Jefferson (OP)
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August 10, 2017, 04:55:46 AM
 #23

haha, ja das ist doch völliger unfug. Ich glaub man kann durchaus so argumentieren, dass die anschaffungskosten und der anschaffungszeitpunkt von bch und btc identisch sind, da auf blockchain zu belegen. dementsprechend kann man bei nach einem jahr steuerfrei verkaufen.

es gibt doch ein paar steuerberater, die sich auf bitcoin spezialisiert haben. hat sich schon einer von denen zu wort gemeldet? das wäre doch eine halb offizielle meinung, an der man sich orientieren könnte.
hobbes
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August 10, 2017, 06:53:22 AM
 #24

es gibt doch ein paar steuerberater, die sich auf bitcoin spezialisiert haben. hat sich schon einer von denen zu wort gemeldet? das wäre doch eine halb offizielle meinung, an der man sich orientieren könnte.
Ähh iudica ist glaub ich genau das, bzw. Anwalt. (Danke noch für die Erläuterung!). Wahrscheinlich wird es also so kommen wie bei Aktien, mit Fußstapfentheorie. Ein Risiko bleibt aber bis es eine offizielle Aussage gibt da ein Vorgang wohl noch nie offiziell behandelt wurde.

Fragt sich nur wie man es offiziell klären könnte. Anfrage beim Finanzamt wäre interessant, ist aber auch nicht rechtssicher. Wäre eigentlich ein Job für Bitcoin e.V., der Verein ist aber anscheinend mehr oder weniger eingeschlafen.

iudica
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August 14, 2017, 07:55:26 AM
 #25

Ist 236,80€ nun der Anschaffungspreis? Oder gar 0€ ?

Wenn ich die Argumentation der "Erstnotierung" nehmen würde, dann würde ich glatt 700.000€ als Anschaffungspreis nehmen, denn dies war der allererste existierende EUR/BCH Preis, und zwar von Kraken.com. Exakter geht es doch wohl kaum mit der "Erstnotierung".
Ich halte 700.000€ für genauso, oder sogar noch besser haltbar, als die 236,80€.-> wenn 236,80 tatsächlich erlaubt wird, dann muss auch 700.000€ erlaubt sein.

Die Anschaffungskosten der BCH sind gedeckelt auf die Anschaffungskosten der (ALT-)BTC. Die Erstnotiertung soll nur bei der Aufteilung der Anschaffungskosten zwischen BTC und BCH helfen.

Der obige Link zeigt eine Möglichkeit. Noch nicht einmal die sinnvollste. Das Einzige, was Du machen kannst, ist 100% der Anschaffungkosten auf BCH zu verteilen. Ob das ordnungsgemäß ist, kommt auf den konkreten Einzelfall an.

hobbes
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September 07, 2017, 03:40:25 PM
 #26

Es gibt im verkorksten deutschen Steuerrecht auch Bonusaktien. Diese werden im Gegensatz zu Gratisaktien als Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet...

https://de.wikipedia.org/wiki/Gratisaktie#Steuerliche_Behandlung_in_Deutschland_2

http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/145325/#headline-id13

hobbes
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July 10, 2018, 06:48:58 AM
 #27

Hier hat sich jemand das Thema genauer angeguckt. Sieht gut aus.

https://cryptotax.io/soft-und-hard-forks-was-sind-die-wirtschaftlichen-und-steuerrechtlichen-auswirkungen/

Jochen88
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July 10, 2018, 10:14:41 AM
 #28

Es gibt im verkorksten deutschen Steuerrecht auch Bonusaktien. Diese werden im Gegensatz zu Gratisaktien als Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet...

https://de.wikipedia.org/wiki/Gratisaktie#Steuerliche_Behandlung_in_Deutschland_2

http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/145325/#headline-id13

Wahnsinn für Gratisaktien auf Steuernzahlen, Naja okay, man würde ja gewinn machen.... Steuerrecht und Regulierung kommt sowieso,

hauptsache, dass der Prozentsatz angenehm wird.
hobbes
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August 02, 2018, 07:10:45 AM
 #29

Heute ist die Jahresfrist um  Grin

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