d.h. eigentlich handelt es sich gar nicht um eine Spende, sondern um Betriebseinkünfte.
Übersteigen die Betriebseinkünfte die Ausgaben, so ist der Gewinn zu versteuern und ein Gewerbe anzumelden.
Aber im Grunde gar nicht so einfach, wenn man bedenkt, dass Bitcoins ja kein Geld sondern Ware ist und man somit jede Spende (theoretisch) zum aktuellen Zeitwert abrechnen müsste.
Da wird bestimmt noch jede Menge Konfliktpotenzial zukommen.
Kommt drauf an, was der Anlass für die "Spende" ist.
Wenn es ein Austausch zwischen Privatpersonen ist und die gewerblichen Merkmale nicht erfüllt sind (Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit der Tätigkeit....) dann handelt es sich womöglich nur um eine Schenkung.
z.B. könntest du mir für meinen Rat eine Schenkung geben.
Bei diesen Anbietern wäre es aber sicherlich eine Spende. Bei kleinen Beträgen und wenn es halt nicht jahrelang läuft kann man die gewerblichen Merkmale quasi noch verneinen. Wegen 50 Euro muss niemand ein Gewerbe anmelden.
Aber es spielt weder bei der Spende noch bei der Schenkung eine Rolle ob es Geld oder eine Sachzuwendung ist. Im Gegensatz zur Schenkung eines Picassos lassen sich Bitcoins als Ware sogar relativ einfach bewerten.