@ btc_uzr:
kauft ein Handwerksbetrieb (GmbH) beispielsweise Kopierpapier bei McPaper (GmbH, AG .... also bei einer Firma), dann bezahlt er erst mal die 19% MwSt, die die Rechnung von McPaper ausweist. Am Ende des Monats macht der Handwerker dann seine Umsatzsteuervoranmeldung, worin er dem FA mitteilt, daß er 19%MwSt an McPaper überwiesen hat. Diese Zahlung der MwSt an McPaper wird dem Handwerker dann auf seine eigene Gesamtsteuerschuld gutgeschrieben.
Alle Neuanfänger als Unternehmer jubeln dann.... prima, klasse, dann reduzieren sich ja meine Investitionen für Maschinen, Bürobedarf etc. um 19%, denn die bekomm ich ja gutgeschrieben (und ich kann sie mir sogar auch vom FA auszahlen lassen).
Unbemerkt verpflichten sie sich aber hierdurch, daß sie in ihren eigenen Ausgangsrechnungen die 19% hinzufügen müssen, beim Kunden eintreiben und dann an das FA abzuführen.
Oder anders ausgedrückt:
Gäbe es in Deutschland nur Kleinunternehmer, die auf die MwSt-Option verzichten, dann müßte kein Bürger in Deutschland MwSt bezahlen.
Also, die Links die du zuvor zitierst beziehen sich auf Firmen, die die MwSt Option gewählt haben. Diese bekommen bei ihren Einkäufen die gezahlte MwSt vom FA erstattet und wenns dann international wird (Einkauf von Deutschland in Schweden), dann tauschen beide Firmen ihre USt.ID Nr. aus, sodaß der deutsche Unternehmer dann in Schweden einkaufen kann und hierbei auch keine MwSt. bezahlen muss.
Update zur Sache:
Ich war heute bei der Deutschen Bank (und Sparkasse) und wollte die fällige MwSt. in bar nach Schweden anweisen..... wird nicht mehr gemacht teilten mir die Berater mit. Als Bürger können wir also z.Zt. noch in Deutschland mit Bargeld einkaufen, aber nicht mehr über das Banksystem im Ausland. Irgendwie muss sich diese verdammte Reichsfluchtsteuer doch wieder einführen lassen...... die hat doch früher auch gut funktioniert.....
Grüsse, uli
Ich versuche mal das Durcheinander zu klären.
Jain, der erste Link war zur Einfuhrumsatzsteuer, bzw. ob die innerhalb der EU anfällt.
Der zweite war für Gewerbetreibende. Wollte Infos Beisteuern wie nachher von KnC die Steuer abgeführt werden muss, war aber nicht die richtige Stelle - sorry.
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Noch ergänzend eine kurze Erklärung zur Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Allgemeines/allgemeines_node.html"Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anfällt.
Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts."
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Als Kleinunternehmer kann ich ohne Umsatzsteuer einkaufen, muss aber am Quartalsende diese dann an's Finanzamt zahlen, da ein Kleinunternehmer eher an der Privatperson angelehnt ist als an einem Unternehmen. Oder direkt beim Kauf, dann fällt die Meldung und Nachzahlung aus.
Ein Kleinunternehmer muss nur dann Umsatzsteuer abführen, wenn diese auch dem Kunden in Rechnung gestellt wird - macht er es nicht fällt auch keine an. Wareneinkauf von Betriebsmitteln und Kundenrechnungen sind zwei Welten, bitte nicht vermischen.
Privatpersonen können das nicht bis zum Quartalsende mit der Umsatzsteuer raus zögern, sondern müssen
bei Käufen in der EU diese beim Kauf zahlen.
Ist hier etwas ausführlicher erklärt, mit Verweis auf die zugehörigen §§:
http://www.fifoost.de/produkte/export_buch-html/node57.php#SECTION0092340Dort ist auch folgendes erwähnt:
" Er hat sodann den Kunden aus diesem Staat die in diesem Staat geltende Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an die dortigen Finanzbehörden abführen"
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Was mir bisher nicht bewußt war in dem Zusammenhang ist die Lieferschwelle:
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/971970/Lieferungen_an_Privatpersonen_EU_Binnenmarkt.html;jsessionid=87266C7BCF32275DBD38573275710733.repl1"Werden die oben angeführten Lieferschwellen überschritten, erfolgt die Besteuerung im Bestimmungsland, in das die Ware versandt wird."
Für Schweden 320.000 SEK (~48K $), war der Meinung die falle immer im Bestimmungsland an:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3d.html"Unterliegen Versendungslieferungen aufgrund der eben dargestellten Grundsätze der Umsatzbesteuerung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, so hat der deutsche Lieferant seinem Kunden die Umsatzsteuer dieses Staates in Rechnung zu stellen. Dies bedeutet, dass er in diesen Fällen nicht die deutsche Umsatzsteuer, sondern die des Empfangslandes ausweisen muss. Einen Überblick über die derzeit geltenden Umsatzsteuersätze finden Sie im Internetangebot der Europäischen Union (vgl. seitliche Linkliste)"
Aber KnC hat sich wohl für folgendes opt-in entschieden - mehr Aufwand für die, aber bessere Endpreise für europäische Kunden.
"Der deutsche Lieferant hat die Möglichkeit, auch für Lieferungen unterhalb der Lieferschwelle für die Besteuerung im jeweiligen Empfangsland zu optieren."
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Am Rande, der Vollständigkeit wegen:
Im Drittstaaten-Fall dann fällt keine Umsatzsteuer beim Kauf an, sondern erst bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer an und ist beim Zoll zu zahlen.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html"Für die Abgrenzung, ob eine einfuhrumsatzsteuerpflichtige Einfuhr aus einem Drittland oder ein umsatzsteuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, bedarf es der genauen Festlegung des Gemeinschaftsgebiets.
Für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist in Deutschland die Zollverwaltung, also das Hauptzollamt, für den innergemeinschaftlichen Erwerb dagegen die Landesfinanzbehörden, also das Finanzamt, zuständig. "
Edith sagt: Rechtschreibfehler korrigiert