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Author Topic: bezüglich "1 Jahr Haltefrist für Steuerfreiheit: Praktische Umsetzung"  (Read 616 times)
SebastianJu (OP)
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December 05, 2017, 11:45:37 AM
Last edit: December 05, 2017, 12:23:17 PM by SebastianJu
 #1

Also Fortsetzung von: https://bitcointalk.org/index.php?topic=291568

Ist das Thema jetzt eigentlich komplett durch? Wenn ich darüber suche finde ich nur Infos darüber dass die Spekulationsfrist noch korrekt ist. Z.B. hier: https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

Winheller würde nicht inkorrekte Infos auf ihrer Seite stehen lassen?

Auf der anderen Seite habe ich erfahren dass die 10 Jahre Spekulationsfrist für Häuser wohl auch anders besteuert wird.

Weiß jemand den aktuellen Stand?

Grüße!
Sebastian

Edit: Hier steht:
Quote
Seit der Neuregelung ab dem Jahr 2009 sind Gewinne aus Aktienveräußerungen Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG. Vorher waren Veräußerungsgewinne den privaten Veräußerungsgeschäften des § 23 EStG zugeordnet.
Kapitalerträger vor Jahresfrist werden mit 25% maximal besteuert. Es gibt noch die Günstigerregelung nach der es weniger sein kann wenn die Einkommenssteuer mit diesen Einnahmen zusammen insgesamt geringer wäre. Aber gibt es die Haltefrist von einem Jahr noch nach welcher alles steuerfrei ist?

Please ALWAYS contact me through bitcointalk pm before sending someone coins.
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Jankoboy
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December 05, 2017, 03:18:15 PM
 #2

Es gibt dazu einen Sammel Thread. Aber hat sich in letzter Zeit eigentlich nichts geändert. Solange Kryptowährung nicht als Geld gesehen wird, gilt immer noch die 1 Jahr Regel.

https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0

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December 06, 2017, 10:39:18 PM
 #3

Ich wollte jetzt nicht extra einen neuen Thread aufmachen und ich konnte noch keine konkrete Antwort finden, wie beweist man dem Finanzamt, dass man die Coins nun z.B. am 1.12.2016 erworben hat? Es wird wohl eine reine schriftliche Dokumentation oder eine mündliche Aussage nicht genügen oder doch?

Kann man, wenn man die Coins an einer Börse gekauft hat, eine Art "Rechnung" ausdrucken lassen oder ein Kaufbeleg oder ein Tauschbeleg oder sonst irgendetwas in der Art und Weise? Die nächste Frage ist, wie beweist man, dass die Coins wirklich ein Jahr auf der Wallet still lagen?

Gerne auch Antworten per PN...

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December 07, 2017, 08:58:48 AM
 #4

Ich wollte jetzt nicht extra einen neuen Thread aufmachen und ich konnte noch keine konkrete Antwort finden, wie beweist man dem Finanzamt, dass man die Coins nun z.B. am 1.12.2016 erworben hat? Es wird wohl eine reine schriftliche Dokumentation oder eine mündliche Aussage nicht genügen oder doch?

Kann man, wenn man die Coins an einer Börse gekauft hat, eine Art "Rechnung" ausdrucken lassen oder ein Kaufbeleg oder ein Tauschbeleg oder sonst irgendetwas in der Art und Weise? Die nächste Frage ist, wie beweist man, dass die Coins wirklich ein Jahr auf der Wallet still lagen?

Gerne auch Antworten per PN...

Warum die Frage nicht einfach ins Steuer FAQ - ganz oben im "Deutsch"-Sub - reinschreiben, statt sie in einen fremdem Thread zu ballern? Vermutlich steht dort sogar schon die Antwort. Einfach mal etwas Zeit investieren und suchen.
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