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Author Topic: Wie kriegt das Finanzamt raus, wo und ob ich Krypto Gewinne habe?  (Read 7750 times)
mezzomix
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January 15, 2018, 09:36:18 PM
 #101

Weshalb sollte das FA bei einer Steuerprüfung annehmen, du hättest nur diese eine Wallet mit den 4 BTC  und hättest nicht diese gigantischen Gewinne gemacht wie alle anderen in 2017 ...?
Warum hättest du sonst den Überblick verlieren sollen?

Die können natürlich annehmen, was sie wollen. Spätestens wenn Du diese Annahme aber nicht aktzeptierst müss(t)en sie in einem Rechtsstaat diese Annahme fundiert begründen / beweisen. Zumindest müss(t)en sie Deine Angaben wiederlegen.

Da ihr offensichtlich nicht daran glaubt, wäre es nur Konsequent, auch entsprechend zu handeln. Feige Bande!

Quote from: Marie von Ebner-Eschenbach
Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.
ostsee77
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January 15, 2018, 11:01:17 PM
 #102

Kann mir ein "Experte mal diese Tabelle erklären. Ist das rechts der damalige Preis für 1 eth ?


Dann sollte die Wartefrist von 1 Jahr doch im Juni 2017 erfüllt sein ...oder ?
WaramBuffet
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January 16, 2018, 07:19:07 AM
 #103

Kann mir ein "Experte mal diese Tabelle erklären. Ist das rechts der damalige Preis für 1 eth ?


Dann sollte die Wartefrist von 1 Jahr doch im Juni 2017 erfüllt sein ...oder ?


Das sieht irgendwie nach mehreren Ein- und Auszahlungen aus und nicht nicht nach Käufen.

Falls es Käufe sind, da sind bereits die ersten 8,1... ETH am 27.1.2017 steuerfrei geworden.

Der rechte Preis ist der historische ETH-Kurs an den jeweiligen Tagen, ja.
Nazgar
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January 16, 2018, 08:43:27 AM
 #104

Hi zusammen,

ich frage mich einfach ob es jemand schon mal ganz sauber dem FA gemeldet hat und
es auf dem Steuerbescheid richtig aufgeführt ist.

Hier liest man so viel über das Thema jedoch kaum, dass es jemand sauber gemacht hat.
ostsee77
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January 16, 2018, 09:35:38 AM
 #105

Kann mir ein "Experte mal diese Tabelle erklären. Ist das rechts der damalige Preis für 1 eth ?


Dann sollte die Wartefrist von 1 Jahr doch im Juni 2017 erfüllt sein ...oder ?


Das sieht irgendwie nach mehreren Ein- und Auszahlungen aus und nicht nicht nach Käufen.

Falls es Käufe sind, da sind bereits die ersten 8,1... ETH am 27.1.2017 steuerfrei geworden.

Der rechte Preis ist der historische ETH-Kurs an den jeweiligen Tagen, ja.

Perfekt. Danke . Total blöde Frage kommt jetzt. Wie bekommt man raus wenn man über Shapeshift getauscht hat was man "eingezahlt" hat.
Ich meine wenn ich ETH dort bekommen habe und nicht mehr weiß was ich zum Tausch angeboten habe.... 
WaramBuffet
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January 16, 2018, 12:42:20 PM
 #106

Perfekt. Danke . Total blöde Frage kommt jetzt. Wie bekommt man raus wenn man über Shapeshift getauscht hat was man "eingezahlt" hat.
Ich meine wenn ich ETH dort bekommen habe und nicht mehr weiß was ich zum Tausch angeboten habe.... 

Wenn du dort anonym getauscht hast, hast du vermutlich keine Emailbestätigungen bekommen und keinen Account dort aber doch zumindest den zeitnahen Abfluss auf einer deiner Coin-Adressen ... das sollte doch dann der Tauschpartner sein.
keyro23
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January 16, 2018, 09:16:03 PM
 #107

Banken haben spezielle Stellen in ihren Reihen, die darauf angesetzt sind, unverhältnismäßig hohe Geldeingänge aufzuspüren. Demnach würde ich die Auszahlungen auf keinen Fall auf einen Schlag vornehmen...
bct_ail
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January 18, 2018, 10:50:57 AM
 #108


Weshalb sollte das FA bei einer Steuerprüfung annehmen, du hättest nur diese eine Wallet mit den 4 BTC  und hättest nicht diese gigantischen Gewinne gemacht wie alle anderen in 2017 ...?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollten denn die Behörden diesen Verdacht haben und vor allen Dingen auf welcher Grundlage wärest du auskunftspflichtig? Wenn du sagst, "ich habe kein anderes Wallet" und du hast keins, kann die Behörde ja nicht einfach etwas Gegenteiliges behaupten, nur weil angeblich alle anderen (wer sind überhaupt "alle anderen"?) Gewinne gemacht haben?
butch3r
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January 18, 2018, 10:53:59 AM
 #109

Solange du keine großen Überweisungen von einer Börse bekommst, hat das Finanzamt keine Grundlage. Aber falls du du die Gewinne, die du mit den Coins gemacht hast, mal realisieren willst musst du kreativ werden
bct_ail
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January 18, 2018, 11:31:06 AM
 #110

Solange du keine großen Überweisungen von einer Börse bekommst, hat das Finanzamt keine Grundlage. Aber falls du du die Gewinne, die du mit den Coins gemacht hast, mal realisieren willst musst du kreativ werden
Wenn ich Coins z.B. über shapeshift anonymisiere, kann die Behörde das feststellen. Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?
meikelcoin
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January 18, 2018, 11:39:35 AM
 #111

Solange du keine großen Überweisungen von einer Börse bekommst, hat das Finanzamt keine Grundlage. Aber falls du du die Gewinne, die du mit den Coins gemacht hast, mal realisieren willst musst du kreativ werden
Wenn ich Coins z.B. über shapeshift anonymisiere, kann die Behörde das feststellen. Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?

Das müssen ja zehntausende von Piepen sein . Grin
na ja. Er kann ja ins nahe Ausland fahren und die Bitcoin Auszahlungsautomaten benutzen. Eine neue BTC Wallet ist schnell erstellt.
Dann von A nach B Transfer und dann eben dort abheben. Geht aber anonym nur bis eine bestimmte Summe . Danach nicht mehr.
butch3r
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January 18, 2018, 12:00:55 PM
 #112

Wenn ich Coins z.B. über shapeshift anonymisiere, kann die Behörde das feststellen. Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?
Sofern du große eingänge auf deinem Konto hast, kann es sein, dass du die erklären musst. Wenn du mal irgendwann 4 BTC gekauft hast aber jetzt 200k € auf deinem Konto eingehen wird dieser erste Kauf als Nachweis nicht reichen.

na ja. Er kann ja ins nahe Ausland fahren und die Bitcoin Auszahlungsautomaten benutzen. Eine neue BTC Wallet ist schnell erstellt.
Dann von A nach B Transfer und dann eben dort abheben. Geht aber anonym nur bis eine bestimmte Summe . Danach nicht mehr.

Das wäre schon ein Beispiel für diese "kreativ werden" das ich meinte.
Acura3600
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January 18, 2018, 12:01:27 PM
 #113

Solange du keine großen Überweisungen von einer Börse bekommst, hat das Finanzamt keine Grundlage. Aber falls du du die Gewinne, die du mit den Coins gemacht hast, mal realisieren willst musst du kreativ werden
Wenn ich Coins z.B. über shapeshift anonymisiere, kann die Behörde das feststellen. Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?

Seit wann ist Shapeshift gleichzustellen mit solchen Straftaten ??
Und worauf basiert die Aussage das die Behörden das feststellen können.
Quelle? Proof ?
Shapeshift ist ein ganz normaler Tauschservice der von jedem benutzbar ist.
mezzomix
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January 18, 2018, 12:16:27 PM
 #114

Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?

Tatbestand = Nachweis?! Das reicht maximal für einen Verdacht.

Generell hast Du - rein rechtlich gesehen - eine Erklärung abzugeben. Das Finanzamt hat Dir das Gegenteil bzw. eine falsche Erklärung nachzuweisen. Natürlich kann das Finanzamt auch einen Verdacht haben. Dann müssen sie entweder Nachweise für diesen Verdacht finden oder aber hoffen, dass ein Gericht Dich alleine aufgrund einer Vermutung verknackt (was bei rechtsstaatlichem Vorgehen unmöglich ist).
bct_ail
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January 18, 2018, 12:21:30 PM
 #115

Solange du keine großen Überweisungen von einer Börse bekommst, hat das Finanzamt keine Grundlage. Aber falls du du die Gewinne, die du mit den Coins gemacht hast, mal realisieren willst musst du kreativ werden
Wenn ich Coins z.B. über shapeshift anonymisiere, kann die Behörde das feststellen. Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?
Seit wann ist Shapeshift gleichzustellen mit solchen Straftaten ??
Und worauf basiert die Aussage das die Behörden das feststellen können.
Das ist ja meine These, die ich auch an butch3r geschrieben habe. Das habe ich oben zu kurz ausgeführt. My bad.

Feststellen können wäre ja kein Problem, sobald eine Transaktion von einer KYC-Börse kommt.

Solange ich die anonymisierten Coins nicht aufs Konto überweise, sonder bar auscasche, muss mir dieses eine Behörde erstmal nachweisen. Eine Transaktion nach shapeshift ist Mmn nach noch kein ausreichender Tatbestand.

Also selbst wenn:
Fiat -> KYC-Börse -> Wallet1 -> 50% zurück zu KYC-Börse -> Fiat --> evtl. Steuern und "drin im System"
Fiat -> KYC-Börse -> Wallet1 -> 50%zu Shapeshift -> Anonymisierung --> Auscaschen Face2Face oder ATM
ist die zweite Aktion noch kein Tatbestand bzw. ein Anfangsverdacht (nach heutiger gesetzlicher Lage)

EDIT: Vermutung: Es sei denn, man steht schon auf dem Radar und die IP- und MAC- Adresse wird mitgeloggt.
Acura3600
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January 18, 2018, 12:25:45 PM
 #116

Ehrlich gesagt wüsste ich nicht weshalb Face2Face verboten ist?
Gibts dafür schon einen rechtlichen Passus ?
Für alles andere gibt es auch Mixer.

Und dazu steht schon Tumblebit, Mimblewimble & Dandelion in den Startlöchern für den BTC - per Softfork.
bct_ail
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January 18, 2018, 12:29:38 PM
 #117

Ehrlich gesagt wüsste ich nicht weshalb Face2Face verboten ist?
Das sehe ich auch nicht. Nur die dann evtl. anfallenden Steuern zu hinterziehen wäre strafbar
Meda123
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January 18, 2018, 12:32:16 PM
 #118

Ich hab mir letztens 1000€ über anycoin per sepa ausgezahlt. Hier würde ich sagen, dass mir ehrlich gesagt einfällt, dass nur Anycoin also Phoenix Payments oder meine Hausbank etwas twittern könnte. Bei 1000€ ist es dann aber doch Scheiss egal..

Bei 10000 € würde ich das auf verschiedene Kreditkarten splitten ( adv cash / tenx funktionieren trotz bann) und im Ausland / Inland auszahlen per ATM. Ich denke bei 10000 € würde meine Bank schon dicke Fragezeichen setzen wenn es als sepa kommt.  Grin
butch3r
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January 18, 2018, 12:39:32 PM
 #119

Bekommst du denn so eine Kreditkarte ohne dass sie auf dich zurückverfolgbar ist?

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January 18, 2018, 01:23:01 PM
 #120

Ja das klingt logisch - wobei ein Treffer nichts schlechtes heißen mag - solang der BTC den man veräussert hat über 12Monate alt war brauch man ihn auch nicht angeben in seiner Steuererklärung.
Nur den Nachweiss sollte man parat haben wenn das FA auf einen zu kommt .
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