also nicht Erwerb am 13.12.17, Veräußerung am 01.01.18, sondern eben erst 13.12.18 (bzw. sicherheitshalber 14.12.18)
Ja, meine Frage zielte auf die Haltefrist ab. Und dein "sicherheitshalber 14.12."-Zweifler ist genau das, was mich beschäftigt hat.
Auch wenn die Frage haarspalterisch erscheint, hätte mich mal die konkrete Regelung dazu interessiert.