Bitcoin Forum
May 03, 2024, 11:11:01 PM *
News: Latest Bitcoin Core release: 27.0 [Torrent]
 
   Home   Help Search Login Register More  
Pages: [1]
  Print  
Author Topic: Was ist ein "Jahr" im Steuerrecht?  (Read 241 times)
h4ns (OP)
Member
**
Offline Offline

Activity: 143
Merit: 40


View Profile
December 13, 2017, 12:45:14 PM
 #1

Saudumme Frage, auf die ich noch keine Antwort finden konnte:

Wie ist ein Jahr im Steuerrecht definiert?

Sind es 365 Tage oder präziser 365*24 Stunden?

Oder gibt es eine Sonderregelung im Steuerrecht?

Wie ist es in Schaltjahren? Bleibt es bei 365 Kalendertagen oder ist das Start- und Enddatum entscheidend?
1714777861
Hero Member
*
Offline Offline

Posts: 1714777861

View Profile Personal Message (Offline)

Ignore
1714777861
Reply with quote  #2

1714777861
Report to moderator
Advertised sites are not endorsed by the Bitcoin Forum. They may be unsafe, untrustworthy, or illegal in your jurisdiction.
1714777861
Hero Member
*
Offline Offline

Posts: 1714777861

View Profile Personal Message (Offline)

Ignore
1714777861
Reply with quote  #2

1714777861
Report to moderator
Deimos030
Member
**
Offline Offline

Activity: 71
Merit: 12


View Profile
December 13, 2017, 02:44:33 PM
 #2

Das Kalenderjahr im Steuerrecht geht vom 01.01.2017 0:00 Uhr bis 31.12.2017 24:00Uhr die Tage kannst du dann abzählen ist nicht immer die gleiche Anzahl wie du ja schon festgestellt hast. Desweiteren gibt es noch ein abweichendes wirtschaftsjahr welches von Unternehmen selbst gewählt werden kann z.B. vom 01.10.2017 0:00 Uhr bis 30.09.2018 24:00 Uhr.

▰   SEMUX   -   An innovative high-performance blockchain platform   ▰
■▬▬▬▬▬      Powered by Semux BFT consensus algorithm      ▬▬▬▬▬■
Github   -   Discord   -   Twitter   -   Telegram   -   Get Free Airdrop Now!
Thiagosanto
Member
**
Offline Offline

Activity: 91
Merit: 10


View Profile
December 13, 2017, 04:05:39 PM
 #3

Das Kalenderjahr im Steuerrecht geht vom 01.01.2017 0:00 Uhr bis 31.12.2017 24:00Uhr die Tage kannst du dann abzählen ist nicht immer die gleiche Anzahl wie du ja schon festgestellt hast. Desweiteren gibt es noch ein abweichendes wirtschaftsjahr welches von Unternehmen selbst gewählt werden kann z.B. vom 01.10.2017 0:00 Uhr bis 30.09.2018 24:00 Uhr.

Demnach könnte man den steuerlichen Freibetrag im Dezember 2017 und folgend im nächsten Monat Januar 2018 von je 600 Euro nutzen!? (=1200 Euro innerhalb weniger Tage).
h4ns (OP)
Member
**
Offline Offline

Activity: 143
Merit: 40


View Profile
December 13, 2017, 10:54:35 PM
 #4

also nicht Erwerb am 13.12.17, Veräußerung am 01.01.18, sondern eben erst 13.12.18 (bzw. sicherheitshalber 14.12.18)

Ja, meine Frage zielte auf die Haltefrist ab. Und dein "sicherheitshalber 14.12."-Zweifler ist genau das, was mich beschäftigt hat.

Auch wenn die Frage haarspalterisch erscheint, hätte mich mal die konkrete Regelung dazu interessiert.
Thiagosanto
Member
**
Offline Offline

Activity: 91
Merit: 10


View Profile
December 15, 2017, 03:18:35 PM
 #5

Ich glaube, die Ausgangsfrage von h4ns zielt auf die 1-Jahresfrist bei der Haltefrist ab. Falls meine Annahme korrekt ist, dann muss zwischen Erwerb und Veräußerung eben der Zeitraum von 1 ganzen Jahr liegen, währenddessen mit dem Coin nichts gemacht worden ist; also nicht Erwerb am 13.12.17, Veräußerung am 01.01.18, sondern eben erst 13.12.18 (bzw. sicherheitshalber 14.12.18).

@Thiagosanto: jein, kommt darauf an, worauf deine Frage genau abzielt. Der Freibetrag gilt pro Kalenderjahr. Ergo kannst du den Freibetrag für 2017 nur fürs gesamte Jahr 2017 nutzen (nicht bloß fürn Dezember, außer du hast ausschließlich im Dezember entsprechende Beträge eingenommen); ebenso wirst du auch im Januar 2018 nicht bereits deine Steuererklärung für das gesamte Jahr 2018 machen  Wink



Freibetrag für 2017 (im Dezember) habe ich schon ausgezahlt. Ich frage mich, ob der frühstmögliche Zeitpunkt halt im Januar 2018 ist (um nochmal steuerfrei auszahlen zu können).
WaramBuffet
Member
**
Offline Offline

Activity: 182
Merit: 22


View Profile
December 15, 2017, 03:37:06 PM
 #6

Freibetrag für 2017 (im Dezember) habe ich schon ausgezahlt. Ich frage mich, ob der frühstmögliche Zeitpunkt halt im Januar 2018 ist (um nochmal steuerfrei auszahlen zu können).

Ja, ab dem 1. Januar, allerdings solltest du dann gut aufpassen, dass du während des restlichen Jahres keine zu versteuernden Gewinne mehr produzierst.
Pages: [1]
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.19 | SMF © 2006-2009, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!