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McWorse
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January 06, 2018, 03:42:10 PM
 #21

Frage:
Warum geistert hier hartnäckig die Steuerfreiheit durch 12 monatige Haltungsfrist durchs Forum???

Weil Kryptotrades als private Veräußerungsgeschäfte gemäß §23 EStG gelten.

Ok. Herzlichen Dank.

Zum Staking ein paar Gedanken:

Die Einjahresfrist verlängert sich auf 10 Jahre, wenn aus einem Gegenstand aus dem Privatvermögen in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt wurden. Einkünfte sind aber klar definiert: Nämlich als Geld, welches nach Ausgaben übrig bleibt. Beim Staken bekomme ich aber kein Geld. Ich bekomme Coins - die sind ein Wirtschaftsgut - und damit nicht als Einkünfte zu sehen. Womit sich meines Erachtens die Einjahresfrist (der gehaltenen Münzen die staken) nicht verlängern dürfte. Wenn ich die gestakten Coins 12 Monate behalte, gilt für die auch wieder die Steuerfreiheit.
Hm?

YOU CAN'T EAT BLOCKCHAINS!

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January 22, 2018, 03:50:07 PM
 #22

Ich bekomme in Kürze wieder ein paar Bountytoken und hätte diesbzgl. eine Frage:

Also laut meinem Wissensstand muss der Bountyertrag zum Zeitpunkt des Eingangs auf der Wallet in Euro umgerechnet und als "Einkommen" versteuert werden. (Welchen Umrechnungskurs von welcher Börse nimmt man eigtl.?)
Wenn man diese 1 Jahr hält, ist zumindest (bei Steigung des Kurses) der Gewinn steuerfrei!?

Ich würde den billigsten Börsenpreis nehmen. Nach einem Jahr ohne traden sind Gewinne durch Kurssteigerungen steuerfrei.
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Doch was ist mit Coins, die noch nicht gelistet sind, sondern z.B. nur über Etherdelta getraded werden können?

Naja Etherdelta ist ja eine Börse und somit ist der Coin auch gelistet. Nur kann man auf Etherdelta glaub nicht so einfach den ersten Preis nachvollziehen.
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Ich mache es jetzt mal konkret, ich bekomme am 31.1. zusammen mit allen ICO-Käufern meine Tokens, von Börsenlistungen ist bisher nichts zu hören. Wenn nun am 31.01. noch keine Börse diese Token listet (zählen diese Walletbörsen wie etherdelta oder tidex?), kann ich sie dann zum ICO - Preis versteuern oder muss ich den Preis vom ersten Tag der Listung auf den Börsen nehmen? Ich gehe davon aus, dass dieser Token bei Listung min. 2-3x den ICO Wert erreicht, deswegen wäre eine Versteuerung zum ICO - Preis deutlich vorteilhafter.

Ist der Coin noch nicht gelistet würde ich den billigsten ICO-Preis nehmen.

Gibt halt bisher überhaupt keine Vorgaben, von daher muss man mal schauen was das Finanzamt dazu sagt. Wobei die selber noch wahrscheinlich keine Ahnung haben.


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January 22, 2018, 04:16:43 PM
 #23

Stehe seit einiger Zeit mit einem Steuerberater hinsichtlich dieser Themen in Kontakt (der Haus- und Hof-Steuerberater wollte doch tatsächlich die Zeit, die er zum Einlesen in die Thematik braucht auch noch vergütet haben?! Kleiner Scherzvogel - lassen wir uns von den Mandanten die Fortbildung bezahlen  Shocked Huh)

Auch wenn der nun gefundene Steuerberater grundsätzlich etwas fitter ist und sich nicht erst vom Grunde auf mit diesem "neumodischen" Zeugs beschäftigen muss, so waren ihm Ausdrücke wie Masternodes oder Staking nicht bekannt.

Es ist derzeit leider so, dass alle Regierungen nach Steuern lechzen (ok, wenns mit den Kursen so weitergeht, dann ist der Drops eh bald gelutscht), aber keiner eine Ahnung hat, wie das eigentlich von statten gehen soll.

Die Entwicklung schreitet rasend voran, "wir" beschäftigen uns dann erst einmal mit den technischen und tatsächlichen Aspekten und wenn das "Geschäftsjahr" dann dem Ende nahe ist, dann geht es wieder an die eigentliche Aufklärungsarbeit dort draussen.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass sowohl Staking als auch Erlöse aus Masternodes wie Kapitalerträge zu behandeln sind. Masternodes und Staking sind passive Einkünfte, bei denen im Gegensatz zum Mining keine Rechen- und Validierungsleistung erfolgt. Dieser Punkt wird vom Netzwerk an sich vorgenommen und die "Verzinsung" wird gezahlt. Nur ist es so, dass sich die gestakten Coins ja jedes mal erneuern.... Hier hört die Phantasie des Steuerrechts vermutlich auf.

Bounties... tja, gute Frage - nächste Frage. Hier werden wir vermutlich viel nachdenken können, und wenn es dann ans Abschöpfen geht, dann wird Vater Staat mit Sicherheit erfinderisch. Signature Kampagnen als Beispiel: oftmals wird ein Minimum an Postings verlangt. Aber mache ich diese Postings, weil ich in der Kampagne bin, oder mache ich die Postings, weil mich die Thematik an sich interessiert? Vieles liegt im Auge des Betrachters und desjenigen, der es verargumentiert.

Airdrop, hier kan man auch zweierlei Maß nehmen. Einmal die Coins, die prozentual ausschütten, und dann die, die einem wirklich zufliegen.

Spannend ist auch die Frage, wie ein Coin behandelt wird, der gerade erst frisch geboren ist und in diesem Moment noch gar nicht überhaupt irgendwo gehandelt wird. Ist das Mining steuerpflichtig - kanns gerne sein, denn der Wert ist null mangels Handelsplatz? Oder wird man dann irgendwann nach der Listung mit den anfänglichen Phantasiepreisen besteuert?


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January 22, 2018, 07:55:38 PM
 #24

Ich gehe nur mal auf die eine Frage ein, ob und mit welchem Wert man die Tokens/Coins die man erhält bewerten sollte und die Antwort darauf ist ganz einfach: ICO-Preis, den man erhält die Tokens/Coins nach dem ICO Preis, angenommen der Coin wird mit 1€ in der ICO verkauft, dann muss man diese auch nach diesem Preis versteuern, denn nach Börsenstart verändert sich der Preis je nach Nachfrage & Angebot und dies manipuliert logischerweise den Preis und das war ja auch nicht der ursprüngliche "Arbeitslohn". Wenn man diese dann aber innerhalb von einem Jahr verkauft stellt sich mir die Frage 1. falls der Wert gesunken ist ob man diesen Betrag dann abziehen kann von der Berechnungsgrundlage für die Steuer oder ob dies dann nicht möglich ist, da man im Prinzip einen Verlust gemacht hat.

Bezüglich der Frage ob dies gewerblich ist, bin ich dann etwas überfragt. Ich denke persönlich, dass es nicht ein selbstständiges Gewerbe ist und ich würde es unter sonstigen Einkünften einreihen. Aus dem einfachen Grund, dass man hier im Prinzip nebenbei etwas Geld verdient durch eine Art Vermieten aber hier müssten sich die Juristen mal streiten, es ist nämlich ein interessantes Thema  Grin

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January 30, 2018, 01:47:06 AM
 #25

"Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen."

Wie würdet ihr das interpretieren? Ist hier eine Schenkung gemeint? Könnte man damit im Prinzip auch auf eine Bounty oder einen Airdrop abstellen?

Die bringen einfach so unklare und undeutliche Formulierungen raus, ich weiß echt nicht worauf sich diese Aussage genau bezieht  Huh

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January 30, 2018, 08:49:19 AM
 #26

"Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen."

Wie würdet ihr das interpretieren? Ist hier eine Schenkung gemeint? Könnte man damit im Prinzip auch auf eine Bounty oder einen Airdrop abstellen?

Die bringen einfach so unklare und undeutliche Formulierungen raus, ich weiß echt nicht worauf sich diese Aussage genau bezieht  Huh

Aus welcher Quelle stammt das Zitat? Meist ergibt sich aus dem Zusammenhang mehr Klarheit. Gerade die Gesetze sind immer recht strukturiert aufgebaut, so dass man leicht Klarheit finden kann (Merkspruch: "3 davor, 3 dahinter")

Eine Schenkung stellt einen unentgeltlichen Eigentumsübergang an der jeweiligen Sache dar.

Ob entweder ein Bounty oder Airdrop unter den Begriff Schenkung fallen bezweifle ich, bzw. das ist in jedem Fall gesondert zu prüfen.

Es gibt unterschiedlichste Bounties, bei denen unterschiedlichste Aktionen erforderlich sind. Hier könnte man je nach Fall über einen Tausch nachdenken (Twitter-Dienstleistung oder Signature-Dienstleistung im Tausch gegen die Coins.)

Einige Arten von Airdrops könnten als Schenkung angesehen werden, man bewirbt sich mittels Posting oder Formular um diese Schenkung und erbringt keine weitere Gegenleistung.
Andere Airdrops stellen in meinen Augen eher eine Verzinsung des bereits bestehenden Guthabens dar (Beispiele: DeepOnion oder Bitcore). Hier werden die Coins proportional zu den bereits im Eigentum befindlichen Coins ausgeschüttet.

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January 30, 2018, 10:46:44 AM
 #27

Webseite des österreichischen Finanzamtes. Ich weiß nicht ob ich den Link hier posten darf...

Ja die Sparte wie DeepOnion sind definitiv keine Airdrops für mich, sondern Zinsen und diese muss man natürlich versteuern. Aber was es mit der Aufsage auf sich hat frage ich mich die ganze Zeit schon.

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January 30, 2018, 11:53:08 AM
 #28

Webseite des österreichischen Finanzamtes. Ich weiß nicht ob ich den Link hier posten darf...

Ja die Sparte wie DeepOnion sind definitiv keine Airdrops für mich, sondern Zinsen und diese muss man natürlich versteuern. Aber was es mit der Aufsage auf sich hat frage ich mich die ganze Zeit schon.

Das dürfte dann die Aussendung vom Sommer letzten Jahres gewesen sein. Die habe ich mir auch einmal zu Gemüte geführt. Danach herrschte noch mehr Verwirrung als zuvor.

Ich sehe die Lage in AT wie folgt:
1) Das Finanzminiterium hat eine vage Stellungnahme abgegeben, welche mehr Fragen aufwirft, als sie eigentlich beantworten sollte.
2) Soweit ich weiss, stehen derzeit zahlreiche Anfragen (sowohl von Steuerberatern, als auch von Politikern) aus, welche nicht beantwortet sind.
3) Ich persönlich gehe davon aus, dass die Finanz mit dieser Aussendung erst einmal verdeutlichen wollte, dass alles steuerpflichtig ist (Da sind sie eh Weltmeister drin).
4) Die Finanz weiss noch gar nicht so recht, wie sie mit dem Thema Cryptos umgehen soll. Deshalb wurden Parallelen gezogen, welche für einen Steuerzahler zum Teil nur schwerlich nachzuvollziehen sind.
5) Es fehlt gerade bei den Behörden derzeit noch eine gute Portion "Fachwissen" rund um die Themen PoW, PoS, Airdrops, Bounties, Masternodes etc.
6) Vor dem Hintergrund, dass zumindest beim Mining eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wird, aber selbst die WKO auf Anfrage nicht weiss, ob das nun eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss ich leider konstatieren, dass im schönen Land Österreich nur eines klar ist - nämlich dass rein gar nichts klar ist.

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January 31, 2018, 05:39:01 PM
 #29

Das man alles einfach so versteuern soll, weil sie etwas nicht interpretierbar hinschreiben können die sich schon mal abschminken. Man kann dem normalen Bürger nicht zumuten, dass diese ihre Texte welche zweideutig ausgelegt sein könnten, verstehen. Ich für meinen Teil interpretiere das so wie es da steht in der Nahebeziehung dazu, dass ich das Recht meines Vormannes erlange.

Da die meisten Coins bei den Airdrops und Bountys erstellt worden sind, jedoch nicht direkt durch betriebliches/gewinnzielendes Mining nehme ich mal stark an, dass sie nach einem Jahr auch steuerfrei sind und die Schenkung ebenfalls steuerfrei ist.

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January 31, 2018, 06:51:56 PM
 #30

Das man alles einfach so versteuern soll, weil sie etwas nicht interpretierbar hinschreiben können die sich schon mal abschminken. Man kann dem normalen Bürger nicht zumuten, dass diese ihre Texte welche zweideutig ausgelegt sein könnten, verstehen. Ich für meinen Teil interpretiere das so wie es da steht in der Nahebeziehung dazu, dass ich das Recht meines Vormannes erlange.

Da die meisten Coins bei den Airdrops und Bountys erstellt worden sind, jedoch nicht direkt durch betriebliches/gewinnzielendes Mining nehme ich mal stark an, dass sie nach einem Jahr auch steuerfrei sind und die Schenkung ebenfalls steuerfrei ist.

Ob das die Finanz so anerkennen wird..... wird noch zu beweisen sein.

Grundsätzlich ist es jedoch so ähnlich wie mit allen anderen Gesetzen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das kommt so gesehen im Strafrecht recht oft vor: wenn man mangels Gesetzeskenntnis nicht weiss, dass man einen anderen nicht verletzen darf, dann schützt das vorm Häfen dennoch nicht.
Ich sehe es gerade bei der Jugend kritisch, die im pubertierenden Alter ist. Prügeln sich bei fast jeder Gelegenheit, wissen teilweise nicht mal, dass sie überhaupt strafmündig sind, und wundern sich dann über den Ausflug hinter schwedische Gardinen.

Hinsichtlich der von Dir mehrfach angeführten Schenkungen ist ebenfall noch auf Freibeträge Rücksicht zu nehmen.

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January 31, 2018, 07:27:33 PM
 #31

Eine Bounty ist ein Arbeitslohn. Und der Arbeitslohn wird üblicherweise in dem Moment versteuert, in dem er ausgezahlt wird. Ergo müsste der Wert der Coins im Moment der Auszahlung zu Grunde gelegt werden. Erhalte ich Coins im Wert von 500€, sind diese 500€ zu versteuern.


Arbeitslohn ist es definitiv nicht, denn dazu müsstest Du Dich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden und das den größten Teil Deiner Zeit.
Ausserdem müsste Du wissen für wen Du "arbeitest" was ja meist eher weniger der Fall ist usw.


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January 31, 2018, 08:03:38 PM
 #32

Eine Bounty ist ein Arbeitslohn. Und der Arbeitslohn wird üblicherweise in dem Moment versteuert, in dem er ausgezahlt wird. Ergo müsste der Wert der Coins im Moment der Auszahlung zu Grunde gelegt werden. Erhalte ich Coins im Wert von 500€, sind diese 500€ zu versteuern.


Arbeitslohn ist es definitiv nicht, denn dazu müsstest Du Dich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden und das den größten Teil Deiner Zeit.
Ausserdem müsste Du wissen für wen Du "arbeitest" was ja meist eher weniger der Fall ist usw.



In dem Zusammenhang kann man allenfalls von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen.
Beispiel: ÜbersetzungsBounty für die Pre-ANN eines ICOs.

Die Bewerbung ist abgeschlossen, die Übersetzung ist erstellt worden. Der Token ist noch nicht einmal im Sale.
An dieser Stelle wird es dann mit Sicherheit kompliziert. Bounty lautet XY coins (eines ZUKÜNFTIGEN coins) für Übersetzung ABC. Übersetzung ist erstellt, Wallet für die Überwesung der XY coins wird an den Auftraggeber übermittelt, welcher prompt nach Erstellung der Coins zahlt.
Für den Coin ist jedoch noch kein Preis festgelegt, geschweige dass der Coin zum Zeitpunkt der Dienstleistung und Rechnungsstellung (Übermittlung des Wallets in diesem Fall) überhaupt erst geschürft war. Und nun?

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 #33

Das man alles einfach so versteuern soll, weil sie etwas nicht interpretierbar hinschreiben können die sich schon mal abschminken. Man kann dem normalen Bürger nicht zumuten, dass diese ihre Texte welche zweideutig ausgelegt sein könnten, verstehen. Ich für meinen Teil interpretiere das so wie es da steht in der Nahebeziehung dazu, dass ich das Recht meines Vormannes erlange.

Da die meisten Coins bei den Airdrops und Bountys erstellt worden sind, jedoch nicht direkt durch betriebliches/gewinnzielendes Mining nehme ich mal stark an, dass sie nach einem Jahr auch steuerfrei sind und die Schenkung ebenfalls steuerfrei ist.

Ob das die Finanz so anerkennen wird..... wird noch zu beweisen sein.

Grundsätzlich ist es jedoch so ähnlich wie mit allen anderen Gesetzen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das kommt so gesehen im Strafrecht recht oft vor: wenn man mangels Gesetzeskenntnis nicht weiss, dass man einen anderen nicht verletzen darf, dann schützt das vorm Häfen dennoch nicht.
Ich sehe es gerade bei der Jugend kritisch, die im pubertierenden Alter ist. Prügeln sich bei fast jeder Gelegenheit, wissen teilweise nicht mal, dass sie überhaupt strafmündig sind, und wundern sich dann über den Ausflug hinter schwedische Gardinen.


Unwissenheit über ein bestehendes Gesetz schützt einen vor der Strafe nicht, jedoch nicht der Tatbestand, dass das Gesetz vom Gesetzgeber nicht ordnungsgemäß kundgetan wird. Kryptowährungen sind meines Wissens nach nicht ordentlich definiert, erklärt und auch nicht niedergeschrieben. Aufgrund dieser Tatsache + der wichtigeren Tatsache, dass ein Rückwirkungsverbot im Strafrecht herrscht werden sie wohl gar nichts tun können, bis sie es klar und deutlich definiert und niedergeschrieben haben. Gesetzestexte die mehrere Interpretationsmethoden zur Möglichkeit stehen, interpretiere ich persönlich zur besseren Seite, wenn ich dies auch argumentieren kann und demzufolge kann mich auch kein Gericht später verurteilen. So stelle ich mir das vor Smiley

Ja ein Arbeitslohn ist es nicht, ich könnte mir jedoch vorstellen das es in die Sparte Werkvertrag fällt.

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 #34

In dem Zusammenhang kann man allenfalls von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen.
Beispiel: ÜbersetzungsBounty für die Pre-ANN eines ICOs.

Die Bewerbung ist abgeschlossen, die Übersetzung ist erstellt worden. Der Token ist noch nicht einmal im Sale.
An dieser Stelle wird es dann mit Sicherheit kompliziert. Bounty lautet XY coins (eines ZUKÜNFTIGEN coins) für Übersetzung ABC. Übersetzung ist erstellt, Wallet für die Überwesung der XY coins wird an den Auftraggeber übermittelt, welcher prompt nach Erstellung der Coins zahlt.
Für den Coin ist jedoch noch kein Preis festgelegt, geschweige dass der Coin zum Zeitpunkt der Dienstleistung und Rechnungsstellung (Übermittlung des Wallets in diesem Fall) überhaupt erst geschürft war. Und nun?

Ich würde es erst bei Umwandlung in Echtgeld bzw. wenn Du es in BTC/ETH was laut BAFIN ja Egeld sein soll oder in Waren jeder Art tauscht (ETH bin ich nicht sicher) als Einnahme nach § 23 ansehen. Ein Werkvertrag dürfte es nicht sein, da man sich ja zu keiner konkreten Sache verpflichtet hat. Nur allgemeine Vereinbarung mit diversen Besonderheiten. Der Wert ist dann der echte
Wert im Zeitpunkt des Verkaufs/Tausches.

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January 31, 2018, 09:30:07 PM
 #35

Hat hier jemand eine Auskunft wie das für Österreich aussieht?

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January 31, 2018, 09:33:39 PM
 #36

Hat hier jemand eine Auskunft wie das für Österreich aussieht?

Ehm... hast du überhaupt irgendetwas gelesen?  Roll Eyes

Wir reden die ganze Zeit über Österreich bzw. auf der Webseite des Finanzamts gibt es auch ausreichend Informationen.

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January 31, 2018, 10:02:00 PM
 #37

Hat hier jemand eine Auskunft wie das für Österreich aussieht?

Ehm... hast du überhaupt irgendetwas gelesen?  Roll Eyes

Wir reden die ganze Zeit über Österreich bzw. auf der Webseite des Finanzamts gibt es auch ausreichend Informationen.

sicher ? :-)

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February 01, 2018, 01:45:38 AM
 #38

Hat hier jemand eine Auskunft wie das für Österreich aussieht?

Ehm... hast du überhaupt irgendetwas gelesen?  Roll Eyes

Wir reden die ganze Zeit über Österreich bzw. auf der Webseite des Finanzamts gibt es auch ausreichend Informationen.

sicher ? :-)

Ja, wenn du bisschen raufschaust siehst du die Frage von More.Hash von wo ich das Zitat habe und meine Antwort darauf war österreichische Finanzamtswebseite, seine Aussagen waren dann alle auf das österreichische Finanzwesen gerichtet, genauso wie meine. Also wer unser Gespräch verfolgt hat, sollte grundsätzlich wissen über welches Land wir gesprochen haben Smiley

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February 01, 2018, 08:37:47 AM
 #39

Hat hier jemand eine Auskunft wie das für Österreich aussieht?

Ehm... hast du überhaupt irgendetwas gelesen?  Roll Eyes

Wir reden die ganze Zeit über Österreich bzw. auf der Webseite des Finanzamts gibt es auch ausreichend Informationen.

sicher ? :-)

Ja, wenn du bisschen raufschaust siehst du die Frage von More.Hash von wo ich das Zitat habe und meine Antwort darauf war österreichische Finanzamtswebseite, seine Aussagen waren dann alle auf das österreichische Finanzwesen gerichtet, genauso wie meine. Also wer unser Gespräch verfolgt hat, sollte grundsätzlich wissen über welches Land wir gesprochen haben Smiley

Ich glaube, Kypthue hat mit seiner (ich interpretiere sie mal als sarkastisch;-) ) Frage das aufgenommen, worüber wir die ganze Zeit sprechen. Die Informationen der Finanz sind.... für den "Popo". ;-)

Wir sitzen aber eh alle in einem Boot, und dieses Brainstorming ist sicherlich nicht verkehrt.

Irgendeiner wird über kurz oder lang eh einem Steuerberater erklären müssen, was er wo und wie einzutragen hat ;-)

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February 09, 2018, 10:35:20 PM
 #40

Ich habe jetzt alle 3 Seiten gelesen. Aber wie es es sehe ist hier noch nichts davon wirklich aktuell. Es war noch keiner damit beim Finanzamt und hat eine Steuererklärung abgegeben und diese war dann ok. Somit wissen wir immer noch nicht 100%tig was mit z.b. 5000 Universa Bounty Token passieren soll. Oder Electroneum. Oder Cartaxi . Ich würde dann ja den Ico Preis nehmen. Ich habe den Token ja vor Börsenbeginn bekommen. 5000 Universa Token zum ICO Preis von 0.01$ = 0,008 Cent meinetwegen und das dann x 5000 = 40€ .
So weit so gut. Und wie trage ich das bei Cointracking ein ? Ist ja keine Transfer und auch kein Kauf. Und bei den anderen Spalten kann ich nur den Token nur ohne einen Preis eingeben,rechts ist dann nur Trading Gebühren. Aber ich brauch doch die 40€ Eingabe als Wert für die 5000 Token.
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