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December 22, 2017, 07:44:18 AM |
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Nein, finanzgeflüster liegt da falsch.
Ich würde es zwar steuerlich auch so sehen (Fruchtziehung vs. Arbeitsleistung) aber die Rechtsprechung sieht es anders.
Etwas anderes ist die Betrachtung "gewerblich" aus ordnungsrechtlicher Sicht. Die BaFin hat hier eine "Gewerblichkeit" unterstellt, bei ca. 25 Präsenztrade pro Monat.
Ich würde daher mit dem F2F-Handel vorsichtig sein. Unter bestimmten Bedingungen geht das m.E. immer noch, aber halt nicht ohne weiteres.
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