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Author Topic: Mining in Ausland und Inland ,Steuern, etc Guide?  (Read 201 times)
candyiman (OP)
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January 15, 2018, 01:26:09 AM
Last edit: January 15, 2018, 01:54:49 AM by candyiman
 #1

Teil 1

Person A  minen in Ausland  in seine Keller.
Person A schickt  10 Ethereum an Person B

Person B schickt Ethereum an Kraken danach verkauft er 10 Eth  und bekommt 10.000 Euro von Kraken auf Seine Konto

und er macht sowas  5-8 mal pro Jahr.

Person B hat "extra" 50.000-80.000 euro auf seint konto
Person B hat schon ein Job

Wie ist es mit steuern und FA?



Teli 2

Crypto-Gewerb, guide? *in Deutschland

Step 1: Person A melded ein Gewerb  unter 24.000Euro (Als mining und Server Hosting? )

Step 2: Lager-Büro- Werkstadt  Mieten

Step 3: Hardware Bestellen

Step 4:  Firma Konto bei Bank eröffnen

Step 5:  Firma Konto Bei Kraken eröffnen

Step 6:  Mining

Step 7:  Durch Kraken Verkauf auf euro (z.B.  21.000 euro  Pro jahr)

Step 8: Auf Konto des Bankes überweisen

Step 9:   21.000 euro -  Strom,Miete,

Step 10: Netto Einkommen Pro Jahr 10.000 Euro

Step 11: Steuerklärung  Nachweiss von Kraken  Deposit und trade history und Jahres Konto Auszug

Ist das "Guide" Korrekt?  




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WallofWolfstreet
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January 15, 2018, 11:12:31 AM
 #2

Meine persönliche Meinung:

Person A schenkt Person B 10 ETH -> Person B verkauft 10 ETH und bekommt dafür 10.000 € -> Person B muss Schenkungssteuer auf 10.000 € zahlen.

Je nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Betrages gelten Steuersätze zwischen 7 und 50 %. Vor der Berechnung werden jedoch die Freibeträge abgezogen. Der Freibetrag liegt bei 20.000 €, da ich hier unterstelle, dass kein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt. Sollte sich das 8 mal jährlich wiederholen, geht es um eine zu versteuernde Schenkung im Wert von 80.000 € abzgl. 20.000 € Freibetrag, demnach 60.000 €. Hier wird ein Steuersatz von 30% angewandt, ergo sind 18.000 € an das FA abzuführen.

Klingelbeutel: 0x71d7E3579865D547c82404e0A3926536cD1C2AA9
Bitte nutzt meinen Ref-Link: https://homeblockcoin.com/jrhxuckp
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January 15, 2018, 11:42:37 AM
 #3

Step 6:  Mining
Step 7:  Durch Kraken Verkauf auf euro (z.B.  21.000 euro  Pro jahr)
Step 8: Auf Konto des Bankes überweisen

mir fehlt hier der Eingang der Coins vom Pool in die Geschäfts-Wallet. Dieser Nachweis ist wichtig, weil Du ja auch
eine Stückliste führen musst wegen Inventurpflicht.
candyiman (OP)
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January 15, 2018, 02:11:10 PM
 #4

Meine persönliche Meinung:

Person A schenkt Person B 10 ETH -> Person B verkauft 10 ETH und bekommt dafür 10.000 € -> Person B muss Schenkungssteuer auf 10.000 € zahlen.

Je nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Betrages gelten Steuersätze zwischen 7 und 50 %. Vor der Berechnung werden jedoch die Freibeträge abgezogen. Der Freibetrag liegt bei 20.000 €, da ich hier unterstelle, dass kein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt. Sollte sich das 8 mal jährlich wiederholen, geht es um eine zu versteuernde Schenkung im Wert von 80.000 € abzgl. 20.000 € Freibetrag, demnach 60.000 €. Hier wird ein Steuersatz von 30% angewandt, ergo sind 18.000 € an das FA abzuführen.


Ok super Danke
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Leben und Leben lassen


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January 15, 2018, 02:13:21 PM
 #5

Meine persönliche Meinung:

Person A schenkt Person B 10 ETH -> Person B verkauft 10 ETH und bekommt dafür 10.000 € -> Person B muss Schenkungssteuer auf 10.000 € zahlen.

Je nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Betrages gelten Steuersätze zwischen 7 und 50 %. Vor der Berechnung werden jedoch die Freibeträge abgezogen. Der Freibetrag liegt bei 20.000 €, da ich hier unterstelle, dass kein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt. Sollte sich das 8 mal jährlich wiederholen, geht es um eine zu versteuernde Schenkung im Wert von 80.000 € abzgl. 20.000 € Freibetrag, demnach 60.000 €. Hier wird ein Steuersatz von 30% angewandt, ergo sind 18.000 € an das FA abzuführen.


Ok super Danke

Ich weise darauf hin, dass dies nur meine Meinung ist und ich keine Gewähr dafür übernehmen, dass das alles so stimmt. Bin kein Steuerberater oder Finanzbeamter ...

Klingelbeutel: 0x71d7E3579865D547c82404e0A3926536cD1C2AA9
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January 15, 2018, 02:21:09 PM
 #6

Step 6:  Mining
Step 7:  Durch Kraken Verkauf auf euro (z.B.  21.000 euro  Pro jahr)
Step 8: Auf Konto des Bankes überweisen

mir fehlt hier der Eingang der Coins vom Pool in die Geschäfts-Wallet. Dieser Nachweis ist wichtig, weil Du ja auch
eine Stückliste führen musst wegen Inventurpflicht.


Ok Pool Payments Liste ist es Echt ein muss?

Und was mit Masternode oder Staking?

Ich habe gedacht alles was an  Kraken Konto geht (und raus) ist genug als nachweiss

und wird FA alles checken? pool payment 0.12633 each hour x 24x365  x Rigs Number  usw?
candyiman (OP)
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January 15, 2018, 02:23:32 PM
 #7

Meine persönliche Meinung:

Person A schenkt Person B 10 ETH -> Person B verkauft 10 ETH und bekommt dafür 10.000 € -> Person B muss Schenkungssteuer auf 10.000 € zahlen.

Je nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Betrages gelten Steuersätze zwischen 7 und 50 %. Vor der Berechnung werden jedoch die Freibeträge abgezogen. Der Freibetrag liegt bei 20.000 €, da ich hier unterstelle, dass kein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt. Sollte sich das 8 mal jährlich wiederholen, geht es um eine zu versteuernde Schenkung im Wert von 80.000 € abzgl. 20.000 € Freibetrag, demnach 60.000 €. Hier wird ein Steuersatz von 30% angewandt, ergo sind 18.000 € an das FA abzuführen.


Ok super Danke

Ich weise darauf hin, dass dies nur meine Meinung ist und ich keine Gewähr dafür übernehmen, dass das alles so stimmt. Bin kein Steuerberater oder Finanzbeamter ...


Aber du bist der WallofWolfstreet Cheesy,  Also wie kann ich es wissen ob es 100% Stimmt wem soll ich fragen?
, ich habe keine problem Steuer Zahllen oder etwas  aber Jesus , es ist immer so komplex
loray23
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January 15, 2018, 05:57:33 PM
 #8


Ok Pool Payments Liste ist es Echt ein muss?

Und was mit Masternode oder Staking?

Ich habe gedacht alles was an  Kraken Konto geht (und raus) ist genug als nachweiss

und wird FA alles checken? pool payment 0.12633 each hour x 24x365  x Rigs Number  usw?

ja Walleteingang ist das Wichtigste, denn
diesen Tageskurs des Coins musst du als Einnahme buchen.
Krakenverkauf ist ja Coin in EUR dann nochmal ggf.
Differenz zum Coineingang als Gewinn/Verlust buchen.

Das FA checkt das nicht, musst du bei Steuer auch nicht beilegen.
Interessieren nur Einbahmen/Ausgaben in der EÜR.nur im Falle einer Prüfung
musst du den Nachweis der Coins lückenlos bringen und das geht nur
über Eingang deiner Wallet.
Und Inventurliste der Coins musst du führen, du
musst jederzeit Auskunft über Besrand geben können.

Ohne Walleteingangsnachweis könntest du sozusagen
"schwarz minen" und nur Teile deiner Coins versteuern.
candyiman (OP)
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January 16, 2018, 04:18:17 AM
 #9


Ok Pool Payments Liste ist es Echt ein muss?

Und was mit Masternode oder Staking?

Ich habe gedacht alles was an  Kraken Konto geht (und raus) ist genug als nachweiss

und wird FA alles checken? pool payment 0.12633 each hour x 24x365  x Rigs Number  usw?

ja Walleteingang ist das Wichtigste, denn
diesen Tageskurs des Coins musst du als Einnahme buchen.
Krakenverkauf ist ja Coin in EUR dann nochmal ggf.
Differenz zum Coineingang als Gewinn/Verlust buchen.

Das FA checkt das nicht, musst du bei Steuer auch nicht beilegen.
Interessieren nur Einbahmen/Ausgaben in der EÜR.nur im Falle einer Prüfung
musst du den Nachweis der Coins lückenlos bringen und das geht nur
über Eingang deiner Wallet.
Und Inventurliste der Coins musst du führen, du
musst jederzeit Auskunft über Besrand geben können.

Ohne Walleteingangsnachweis könntest du sozusagen
"schwarz minen" und nur Teile deiner Coins versteuern.


Aha so  Alles was in der wallet rein geht  kann auch Aidrop sein oder bounties?


So wir haben jetzt genug Infos und eine Basic guide kann jemand alles hier bestätigen?
loray23
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January 16, 2018, 06:29:10 AM
 #10


Aha so  Alles was in der wallet rein geht  kann auch Aidrop sein oder bounties?
So wir haben jetzt genug Infos und eine Basic guide kann jemand alles hier bestätigen?

ja genau. Alles was in Deiner Geschäftswallet landet muss zum Zeitpunkt des Eingangs als
Einnahme gebucht werden, unabhängig davon ob die Coins in der Wallet liegen bleiben oder
sofort verkauft werden. Beim Sofortverkauf wird dann in der Regel als Verkaufskurs der
gleiche Kurs gebucht (abzügl. Transaktionskosten als Ausgabe gebucht).
Bei späterem Verkauf mit Gewinn oder Verlust wird die Differenz Verkaufswert - Eingang
zusätzlich gebucht und selbstverständlich die Stückliste korrigiert, damit die Inventurliste
auch wieder passt.
supermariocoin1
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January 24, 2018, 02:34:14 PM
 #11

Hallo Leute,

danke für den interessanten Input. Ich habe 2 spannende und aussagekräftige Artikel zum Thema Mining und Versteuerung gefunden in den letzten Tagen, die vielleicht die Diskussion noch etwas ausweiten können.
Meine Meinung vorab: Hier gibt es ständig widersprüchliche Aussagen von höchster Ebene. Und solange etwas nicht klar ist: Im Zweifel positiv auslegen für den Angeklagten :-) Die abschließende Beurteilung des Steuerberaters (Quelle) geht auch in die Richtung.

Umsatzsteuerliche Bewertung von Kryptohandel (und Herstellung bzw. Mining):
https://www.steuerberater-verband.de/2018/01/22/ertrag-und-umsatzsteuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen/

Ganz frisch:
http://steuerberater-quermann.de/?c=Finanzamt-hat-Rechtsfragen-zu-Bitcoin
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