Kann ich wirklich die Verluste aus z.b. 2018 mit den Gewinnen aus dem Jahr davor verrechnen? So weit ich weiß geht das nicht.
Kurz gesagt: nein.
Denkt bitte an § 23 III S. 8 EStG iVm. § 10d EStG...
Völlig richtig, und sorry, wenn das zu Missverständnissen geführt hat.
Nur muss man die Steuer trotzdem zunächst bezahlen.
Man erhält sie quasi erst ein Jahr später wieder zurück.
Ich hatte den OP eher so verstanden, dass er sich ja jetzt schon vor der Steuer drücken will, aber da habe ich vielleicht zu viel reininterpretiert.
Das ginge afaik nur mit Rücklagenbildung o.ä., was für den Privatmann wohl nicht zu gestalten wäre.
Man macht z.B. 1 Mio. Gewinn 2017 => 420.000 EUR Steuern (+Soli +Kirchensteuer +++)
Die 420 TEUR muss man dem FA erstmal überweisen.
Man macht 2018 500 TEUR Verlust => Einkommensminderung => 210 TEUR Steuergutschrift
Frühestens nach dem Einkommensteuerbescheid für 2018, also irgendwann Ende 2018 erhält man das Geld wieder.
So richtig?