Bitcoin Forum
November 13, 2024, 02:35:24 PM *
News: Check out the artwork 1Dq created to commemorate this forum's 15th anniversary
 
   Home   Help Search Login Register More  
Pages: [1]
  Print  
Author Topic: Bitcoin Steuerfrage  (Read 206 times)
HodlorX5 (OP)
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 1
Merit: 0


View Profile
January 30, 2018, 01:18:32 PM
 #1

Hallo,

hab sehr viel gegoogled und auch hier schon gesucht, aber ich bin absolut nicht schlauer.
Vorneweg möchte ich sagen, das ich wenn sowieso einen Steuerberater einschalte, nur möchte ich mich vorab etwas schlau machen.

Von Zeit zu Zeit hab ich im Laufe der letzten Jahre immer mal wieder Beträge in eine Börse eingezahlt, da ich gerne mit spekuliert habe und auch Gewinne erzielte und reinvestierte.
Bisher hab ich davon nichts ausgezahlt, sondern einfach sehr oft auch hin und her geschoben, auch in neue Cryptos.

Das Problem, welches mir erst jetzt klar wird, ich kann nicht nachweisen, woher ich das Geld habe.
Ich hab immer vom Konto Geld geholt und auch BAR bitcoin gekauft, nur existieren davon keinerlei Aufzeichnungen.

Hätte damals nicht gedacht, das es diese Form annimmt und da wir ja in einem Rechtsstaat leben soll alles auch seine Richtigkeit haben.

Weiß jemand wie man auf legalem Wege verfährt, wenn man es nicht nachweisen kann?

CryptoMarv
Member
**
Offline Offline

Activity: 154
Merit: 22


View Profile
January 30, 2018, 02:33:14 PM
 #2

Vorweg, ich bin Laie auf dem Gebiet. Cool Wenn Du die Coins nicht länger als ein Jahr gehalten hast (Ziat: "sehr oft auch hin und her geschoben, auch in neue Cryptos"), würde ich zunächst mal davon ausgehen das Du die letzten Jahre Steuern hinterzogen hast (es sei denn Du hast die Gewinne in der Steuererklärung angegeben). Spekulationsgewinne sind meines Wissens auch bei Bitcoins&Co zu versteuern. Und zwar in dem Jahr wo sie angefallen sind und nicht erst wenn Du sie irgendwann mal in Euro tauschst. Allerdings gilt dies auch für Verluste die du evtl. "Gegenrechnen" kannst.

Wenn Du allerdings damals Bitcoins gekauft hast und sie jetzt mit mehr als 12 Monaten Haltefrist verkaufst, sind die meisten Experten der Meinung das Du nichts versteuern und somit auch nirgendwo angeben musst. Somit wäre auch erstmal kein Nachweis erforderlich. Bei hohen Summen wird die Bank die Zahlungseingänge aber evtl. melden. Dann wird dich bestimmt der Zoll kontaktieren um zu fragen wo das ganze Geld herkommt (Geldwäsche, ...). Dann könnte es evtl. etwas blöd aussehen wenn man nicht sagen kann wo die Bitcoins hergekommen sind. Cool

Aber wie Du schon selbst schreibst, solltest Du Dich vielleicht besser an einen Steuerberater wenden der sich in der Materie besser auskennt. Auch hier im Forum findest Du einige "Steuerthreads".

Außerdem könnte Dir noch dieser angepinnte Beitrag helfen:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
blockchainbastard
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 57
Merit: 0


View Profile
January 30, 2018, 02:49:52 PM
 #3

Nach meinem Verständnis ist das alles noch eine grau Zone.
Wirklich legal wäre eine Auszahlung an einem Bitcoinautomaten.
Das mit dem gegen Bargeldverkaufen ist glaub ich bei Wiederholung vom Staat reguliert, ob man da nur Steuern zahlen muss oder gar eine Banklizens brauch ist mir auch nicht ganz klar, aber ich würde sagen wo kein Kläger da kein Richter und wie das mit der Wiederholungsabsicht aussieht kann man sich dann ja immer noch drüber streiten.
Frage wäre wie oft darf ich mein Auto privat verkaufen bevor ich Händler werde?
Auch interessant wird ja in wie weit das Steuerrecht zwischen verschiedenen Coins unterscheidet und ob überhaupt.
Bitcoin ist ja im Grunde nur eine digitale Währung und dem Tausch und der Spekulation mit Devisen gleich zu setzten.
Ethereum kann man als Währung nutzen aber diverse Token sind wie Anteile an Firmen, andere Verträge udn manche haben gar nichts mit finanzen zu tun.
Auch ob man dazu verpflichtet werden kann Auszüge und Transaktionslisten von Cryptoexchanges around the word bereit zu stellen und dem Finanzamt zu liefern wird sich zeigen.
Auf jedenfall ein spanndes Thema, falls du einen fähigen Steuerberater findest teil uns doch das Ergebnis hier mit.
bct_ail
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2660
Merit: 2229

https://t1p.de/6ghrf


View Profile WWW
January 31, 2018, 09:31:10 AM
 #4

Nach meinem Verständnis ist das alles noch eine grau Zone.
Wirklich legal wäre eine Auszahlung an einem Bitcoinautomaten.
Das mit dem gegen Bargeldverkaufen ist glaub ich bei Wiederholung vom Staat reguliert, ob man da nur Steuern zahlen muss oder gar eine Banklizens brauch ist mir auch nicht ganz klar, aber ich würde sagen wo kein Kläger da kein Richter und wie das mit der Wiederholungsabsicht aussieht kann man sich dann ja immer noch drüber streiten.
Frage wäre wie oft darf ich mein Auto privat verkaufen bevor ich Händler werde?
Auch interessant wird ja in wie weit das Steuerrecht zwischen verschiedenen Coins unterscheidet und ob überhaupt.
Bitcoin ist ja im Grunde nur eine digitale Währung und dem Tausch und der Spekulation mit Devisen gleich zu setzten.
Ethereum kann man als Währung nutzen aber diverse Token sind wie Anteile an Firmen, andere Verträge udn manche haben gar nichts mit finanzen zu tun.
Auch ob man dazu verpflichtet werden kann Auszüge und Transaktionslisten von Cryptoexchanges around the word bereit zu stellen und dem Finanzamt zu liefern wird sich zeigen.
Auf jedenfall ein spanndes Thema, falls du einen fähigen Steuerberater findest teil uns doch das Ergebnis hier mit.
Oh mann. Bitte den Steuer FAQ durchlesenen und nicht soviel FUD verbreiten

Paar Zitate von dir:

Nach meinem Verständnis ist das alles noch eine grau Zone. -> FUD. Überwiegend geregelt im EStG

Wirklich legal wäre eine Auszahlung an einem Bitcoinautomaten. -> FUD. Was ist illegal über eine Börse und dann in Fiat?

Das mit dem gegen Bargeldverkaufen ist glaub ich bei Wiederholung vom Staat reguliert -> FUD! Und wieso "bei Wiederholung"? 1x darfst du unreguliert, danach nicht mehr?

Frage wäre wie oft darf ich mein Auto privat verkaufen bevor ich Händler werde? -> Genau 1x, weil es dann nicht wiederholt verkauft werden kann

Der Rest auch überwiegend (99.99%) FUD von dir.

Informiere dich. Ist im Steuerthread möglich https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0 Gilt auch für den Threadersteller....da findest du deine Antwort
mano237
Member
**
Offline Offline

Activity: 168
Merit: 10


View Profile
February 01, 2018, 07:16:52 AM
 #5

Nach meinem Verständnis ist das alles noch eine grau Zone.
Wirklich legal wäre eine Auszahlung an einem Bitcoinautomaten.
Das mit dem gegen Bargeldverkaufen ist glaub ich bei Wiederholung vom Staat reguliert, ob man da nur Steuern zahlen muss oder gar eine Banklizens brauch ist mir auch nicht ganz klar, aber ich würde sagen wo kein Kläger da kein Richter und wie das mit der Wiederholungsabsicht aussieht kann man sich dann ja immer noch drüber streiten.
Frage wäre wie oft darf ich mein Auto privat verkaufen bevor ich Händler werde?
Auch interessant wird ja in wie weit das Steuerrecht zwischen verschiedenen Coins unterscheidet und ob überhaupt.
Bitcoin ist ja im Grunde nur eine digitale Währung und dem Tausch und der Spekulation mit Devisen gleich zu setzten.
Ethereum kann man als Währung nutzen aber diverse Token sind wie Anteile an Firmen, andere Verträge udn manche haben gar nichts mit finanzen zu tun.
Auch ob man dazu verpflichtet werden kann Auszüge und Transaktionslisten von Cryptoexchanges around the word bereit zu stellen und dem Finanzamt zu liefern wird sich zeigen.
Auf jedenfall ein spanndes Thema, falls du einen fähigen Steuerberater findest teil uns doch das Ergebnis hier mit.

Warum ist deiner Meinung nach die Auszahlung an einem Bitcoinautomaten wirklich legal?
Wenn du dort Coins auszahlst die du zu versteuern hast, musst du diese ja eigentlich trotzdem versteuern?
Ja, wo kein Kläger da kein Richter.. versteh aber deine Wortwahl "Wirklich legal" nicht.
CryptoMarv
Member
**
Offline Offline

Activity: 154
Merit: 22


View Profile
February 01, 2018, 12:09:06 PM
 #6

Nach meinem Verständnis ist das alles noch eine grau Zone.
Wirklich legal wäre eine Auszahlung an einem Bitcoinautomaten.
Das mit dem gegen Bargeldverkaufen ist glaub ich bei Wiederholung vom Staat reguliert, ob man da nur Steuern zahlen muss oder gar eine Banklizens brauch ist mir auch nicht ganz klar, aber ich würde sagen wo kein Kläger da kein Richter und wie das mit der Wiederholungsabsicht aussieht kann man sich dann ja immer noch drüber streiten.
Frage wäre wie oft darf ich mein Auto privat verkaufen bevor ich Händler werde?
Auch interessant wird ja in wie weit das Steuerrecht zwischen verschiedenen Coins unterscheidet und ob überhaupt.
Bitcoin ist ja im Grunde nur eine digitale Währung und dem Tausch und der Spekulation mit Devisen gleich zu setzten.
Ethereum kann man als Währung nutzen aber diverse Token sind wie Anteile an Firmen, andere Verträge udn manche haben gar nichts mit finanzen zu tun.
Auch ob man dazu verpflichtet werden kann Auszüge und Transaktionslisten von Cryptoexchanges around the word bereit zu stellen und dem Finanzamt zu liefern wird sich zeigen.
Auf jedenfall ein spanndes Thema, falls du einen fähigen Steuerberater findest teil uns doch das Ergebnis hier mit.

Warum ist deiner Meinung nach die Auszahlung an einem Bitcoinautomaten wirklich legal?
Wenn du dort Coins auszahlst die du zu versteuern hast, musst du diese ja eigentlich trotzdem versteuern?
Ja, wo kein Kläger da kein Richter.. versteh aber deine Wortwahl "Wirklich legal" nicht.

Ich denke es war eher gemeint "wirlich steuerfrei", in Sinne von "wie bescheisse ich den Staat ohne das es auffällt". Es ist doch völlig egal ob man sich Bitcoins an einem Automaten oder über eine Börse auszahlen lässt. "Legal" ist das erstmal alles. Und Gewinne müssen (je nach Haltefrist) so oder so in die Steuererklärung wenn man ehrlich ist. Das ist doch unabhängig von der Auszahlungsmethode.
Pages: [1]
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.19 | SMF © 2006-2009, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!