Bedeutet das, dass Bitcoin und co. bei einer Transaktion "nur" einer Mehrwertsteuer unterliegen? Keine weitere Steuer?
Es bedeutet, dass Bitcoin und Co. bei einer Transaktion überhaupt keiner Steuer unterliegen.Das war aber schon seit Jahren klar.
Was meinst du mit "überhaupt keiner Steuer"? Auch keiner Einkommensteuer?!? Ich berfürchte das ist nicht richtig ;(.
Bei diesem
Urteil Schreiben geht es ganz klar um die
Umsatzsteuer.
Der Umtausch von Bitcoin
Bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt handelt es
sich um eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen
Seite 2 Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei ist.
Es wäre auch sehr schlecht gewesen, wenn eine Firma die ihren Kunden Bitcoins verkauft, dafür Umsatzsteuer abführen hätte müssen. Das ist vom Tisch, aber schon länger,
durch das Urteil des EuGH aus 2015 durch ein Schreiben vom BMF aus 2013.
Soweit zu den guten Nachrichten.
Jetzt die schlechte.
Die bisherige Ansicht zur steuerlichen behandlung von Bitcoins resultiert aus deren Einordnung als "sonstiges Wirtschaftsgut" im Sinne des Einkommensteuergesetzes (Paragraph 19).
Bei Veräusserung von Bitcoins (sonstige Wirtschaftsgüter) kann ein steuerbarer Gewinn entstehen (je nachdem wann und für wieviel die verkauften Coins gekauft wurden. Dies gilt auch bei Tausch, bzw. Bezahlung einer Ware mittels Bitcoins. Dieses stellt eine Veräusserung der eingetauschten Bitcoins dar.Ich sehe leider nicht, daß diese Rechtsprechung hier etwas ändern würde... da geht es lediglich um die Umsatzsteuer. (siehe Titel es Schreibens: "
Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen;")
Im Schreiben steht zwar was konkret über diesen Fall...
Die Verwendung von Bitcoin als Entgelt
Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln
gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels
dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht
steuerbar.
... jedoch befürchte ich, dies bezieht sich lediglich auf die Umsatzsteuer, nicht auf die Einkommensteuer.
Leider wird dies von fast alles News-Outlets anders bewertet und es wird behauptet, es wäre nun garkeine (auch keine Einkommensteuer oder wie in anderen Ländern Kapitalertragssteuer) fällig. Es ist ja auch irreführend formuliert, aber ich bitte euch, das wäre ja wirklich der Hammer! Wann wäre dann noch EkSt fällig? Nur bei reinem Verkauf in EUR/USD/GBP/... ? Ich bitte euch, ein solches Schlupfloch wird es sicher nicht geben, denn dann könnte man um diese Steuern ja einfach herumkommen indem man Bitcoin als Geld verwendet. Dies wäre eine phantastischer Push für Bitcoin als Geld und für deutschland als Standort. Eine geradezu paradiesische Vorstellung!! Aber leider unrealistisch und aus einer Fehlinterpretation des Kontexts dieses Urteils geboren.
Bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege. Ich glaube es leider nicht ;-(.
EDIT: Richtigstellungen von qwk eingepflegt