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Author Topic: Bundesfinanzministerium "Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen...  (Read 288 times)
MinerVonNaka (OP)
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March 01, 2018, 08:27:25 AM
 #1

s. unten als PDF Datei:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2018-02-27-umsatzsteuerliche-behandlung-von-bitcoin-und-anderen-sog-virtuellen-waehrungen.pdf;jsessionid=3A73842E81EBAB1FEB333D3D396DFE3C?__blob=publicationFile&v=1
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Cernu
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March 03, 2018, 03:39:11 PM
 #2

Ist die nun ein Ritterschlag von Deutschland für Cryptos oder interpretiere ich das falsch Smiley ?
celeborne
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March 03, 2018, 03:44:35 PM
 #3

Ist die nun ein Ritterschlag von Deutschland für Cryptos oder interpretiere ich das falsch Smiley ?

Nunja. Einmal eine richtige Entscheidung der obersten Entscheider.

Danke für den Link. Leute ich gleich meinen Steuerberater weiter :-P
blacky90
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March 03, 2018, 03:57:41 PM
 #4

sorry ich versehe nicht wirklich viel von steuern , aber
ich dachte immer bitcoin wird mit dem persönlichen  steuersatz versteuert?!

Cernu
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March 03, 2018, 04:01:03 PM
 #5

Es geht nicht um die Steuer der Gewinne, sondern wenn icb es richtig verstehe, dass BTC und Co als Zahlungsmittel anerkannt ist.
Andere Länder nehmen hierfür Steuern weil es ein Wertwechsel ist.
Vielleicht korrigiert mich wer , wenn ich falsch liege.
Ich verstehe das so das BRD Cryptos als offizielles Zahlungsmittel akzeptiert oder ?
Vorrausgesetzt Käufer und Verkäufer einigen sich auf Cryptos.
celeborne
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March 03, 2018, 04:40:52 PM
 #6

Es geht nicht um die Steuer der Gewinne, sondern wenn icb es richtig verstehe, dass BTC und Co als Zahlungsmittel anerkannt ist.
Andere Länder nehmen hierfür Steuern weil es ein Wertwechsel ist.
Vielleicht korrigiert mich wer , wenn ich falsch liege.
Ich verstehe das so das BRD Cryptos als offizielles Zahlungsmittel akzeptiert oder ?
Vorrausgesetzt Käufer und Verkäufer einigen sich auf Cryptos.


genau so ist es.
Jijkz
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March 04, 2018, 06:26:44 PM
 #7

Bedeutet das, dass Bitcoin und co. bei einer Transaktion "nur" einer Mehrwertsteuer unterliegen? Keine weitere Steuer?
qwk
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March 04, 2018, 06:51:40 PM
 #8

Bedeutet das, dass Bitcoin und co. bei einer Transaktion "nur" einer Mehrwertsteuer unterliegen? Keine weitere Steuer?
Es bedeutet, dass Bitcoin und Co. bei einer Transaktion überhaupt keiner Steuer unterliegen.
Das war aber schon seit Jahren klar.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
molecular
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Last edit: March 05, 2018, 08:03:38 PM by molecular
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 #9

Bedeutet das, dass Bitcoin und co. bei einer Transaktion "nur" einer Mehrwertsteuer unterliegen? Keine weitere Steuer?
Es bedeutet, dass Bitcoin und Co. bei einer Transaktion überhaupt keiner Steuer unterliegen.
Das war aber schon seit Jahren klar.

Was meinst du mit "überhaupt keiner Steuer"? Auch keiner Einkommensteuer?!? Ich berfürchte das ist nicht richtig ;(.

Bei diesem Urteil Schreiben geht es ganz klar um die Umsatzsteuer.

Quote
Der Umtausch von Bitcoin
Bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt handelt es
sich um eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen
Seite 2 Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei ist.

Es wäre auch sehr schlecht gewesen, wenn eine Firma die ihren Kunden Bitcoins verkauft, dafür Umsatzsteuer abführen hätte müssen. Das ist vom Tisch, aber schon länger, durch das Urteil des EuGH aus 2015 durch ein Schreiben vom BMF aus 2013.

Soweit zu den guten Nachrichten.

Jetzt die schlechte.

Die bisherige Ansicht zur steuerlichen behandlung von Bitcoins resultiert aus deren Einordnung als "sonstiges Wirtschaftsgut" im Sinne des Einkommensteuergesetzes (Paragraph 19).

Bei Veräusserung von Bitcoins (sonstige Wirtschaftsgüter) kann ein steuerbarer Gewinn entstehen (je nachdem wann und für wieviel die verkauften Coins gekauft wurden. Dies gilt auch bei Tausch, bzw. Bezahlung einer Ware mittels Bitcoins. Dieses stellt eine Veräusserung der eingetauschten Bitcoins dar.

Ich sehe leider nicht, daß diese Rechtsprechung hier etwas ändern würde... da geht es lediglich um die Umsatzsteuer. (siehe Titel es Schreibens: "Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen;")

Im Schreiben steht zwar was konkret über diesen Fall...

Quote
Die Verwendung von Bitcoin als Entgelt
Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln
gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels
dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht
steuerbar.


... jedoch befürchte ich, dies bezieht sich lediglich auf die Umsatzsteuer, nicht auf die Einkommensteuer.

Leider wird dies von fast alles News-Outlets anders bewertet und es wird behauptet, es wäre nun garkeine (auch keine Einkommensteuer oder wie in anderen Ländern Kapitalertragssteuer) fällig. Es ist ja auch irreführend formuliert, aber ich bitte euch, das wäre ja wirklich der Hammer! Wann wäre dann noch EkSt fällig? Nur bei reinem Verkauf in EUR/USD/GBP/... ? Ich bitte euch, ein solches Schlupfloch wird es sicher nicht geben, denn dann könnte man um diese Steuern ja einfach herumkommen indem man Bitcoin als Geld verwendet. Dies wäre eine phantastischer Push für Bitcoin als Geld und für deutschland als Standort. Eine geradezu paradiesische Vorstellung!! Aber leider unrealistisch und aus einer Fehlinterpretation des Kontexts dieses Urteils geboren.

Bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege. Ich glaube es leider nicht ;-(.

EDIT: Richtigstellungen von qwk eingepflegt

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March 05, 2018, 07:53:58 AM
 #10

Bedeutet das, dass Bitcoin und co. bei einer Transaktion "nur" einer Mehrwertsteuer unterliegen? Keine weitere Steuer?

Nein, andersrum: keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), "nur" Einkommensteuer durch die Veräusserung.

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Jijkz
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March 05, 2018, 04:35:02 PM
 #11

Bedeutet das, dass Bitcoin und co. bei einer Transaktion "nur" einer Mehrwertsteuer unterliegen? Keine weitere Steuer?
Es bedeutet, dass Bitcoin und Co. bei einer Transaktion überhaupt keiner Steuer unterliegen.
Das war aber schon seit Jahren klar.

Was meinst du mit "überhaupt keiner Steuer"? Auch keiner Einkommensteuer?!? Ich berfürchte das ist nicht richtig ;(.

Bei diesem Urteil geht es ganz klar um die Umsatzsteuer.

Quote
Der Umtausch von Bitcoin
Bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt handelt es
sich um eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen
Seite 2 Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei ist.

Es wäre auch sehr schlecht gewesen, wenn eine Firma die ihren Kunden Bitcoins verkauft, dafür Umsatzsteuer abführen hätte müssen. Das ist vom Tisch, aber schon länger, durch das Urteil des EuGH aus 2015.

Soweit zu den guten Nachrichten.

Jetzt die schlechte.

Die bisherige Ansicht zur steuerlichen behandlung von Bitcoins resultiert aus deren Einordnung als "sonstiges Wirtschaftsgut" im Sinne des Einkommensteuergesetzes (Paragraph 19).

Bei Veräusserung von Bitcoins (sonstige Wirtschaftsgüter) kann ein steuerbarer Gewinn entstehen (je nachdem wann und für wieviel die verkauften Coins gekauft wurden. Dies gilt auch bei Tausch, bzw. Bezahlung einer Ware mittels Bitcoins. Dieses stellt eine Veräusserung der eingetauschten Bitcoins dar.

Ich sehe leider nicht, daß diese Rechtsprechung hier etwas ändern würde... da geht es lediglich um die Umsatzsteuer. (siehe Titel es Urteils: "Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen;")

Im Urteil steht zwar was konkret über diesen Fall...

Quote
Die Verwendung von Bitcoin als Entgelt
Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln
gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels
dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht
steuerbar.


... jedoch befürchte ich, dies bezieht sich lediglich auf die Umsatzsteuer, nicht auf die Einkommensteuer.

Leider wird dies von fast alles News-Outlets anders bewertet und es wird behauptet, es wäre nun garkeine (auch keine Einkommensteuer oder wie in anderen Ländern Kapitalertragssteuer) fällig. Es ist ja auch irreführend formuliert, aber ich bitte euch, das wäre ja wirklich der Hammer! Wann wäre dann noch EkSt fällig? Nur bei reinem Verkauf in EUR/USD/GBP/... ? Ich bitte euch, ein solches Schlupfloch wird es sicher nicht geben, denn dann könnte man um diese Steuern ja einfach herumkommen indem man Bitcoin als Geld verwendet. Dies wäre eine phantastischer Push für Bitcoin als Geld und für deutschland als Standort. Eine geradezu paradiesische Vorstellung!! Aber leider unrealistisch und aus einer Fehlinterpretation des Kontexts dieses Urteils geboren.

Bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege. Ich glaube es leider nicht ;-(.


Das habe ich befürchtet. Sehr schade, aber was soll man machen. Am Ende ist es ja doch irgendwie "richtig", wenn auch ärgerlich.
Ich meine auf Reddit bezüglich dieses Themas gelesen zu haben, dass man jedoch die Einkommenssteuer umgehen kann, wenn man die coins mindestens 1 Jahr lang hodl't. Ist da was dran? Warum sollte das der Fall sein? Scheint mir irgendwie nicht ganz logisch.
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March 05, 2018, 04:52:31 PM
 #12

Bedeutet das, dass Bitcoin und co. bei einer Transaktion "nur" einer Mehrwertsteuer unterliegen? Keine weitere Steuer?
Es bedeutet, dass Bitcoin und Co. bei einer Transaktion überhaupt keiner Steuer unterliegen.
Das war aber schon seit Jahren klar.
Was meinst du mit "überhaupt keiner Steuer"? Auch keiner Einkommensteuer?!? Ich berfürchte das ist nicht richtig ;(.
Bei diesem Urteil geht es ganz klar um die Umsatzsteuer.
Ja, es geht natürlich ausschließlich um Umsatzsteuer, meine Formulierung "überhaupt keiner Steuer" war insofern irreführend.

Im Übrigen handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern um eine Schreiben vom Finanzministerium an die Finanzämter (/nitpick) Wink


Es wäre auch sehr schlecht gewesen, wenn eine Firma die ihren Kunden Bitcoins verkauft, dafür Umsatzsteuer abführen hätte müssen. Das ist vom Tisch, aber schon länger, durch das Urteil des EuGH aus 2015.
Auch hier kurzes nitpicking: das war schon seit 2013 durch ein Schreiben vom BMF vom Tisch, das EuGH-Urteil von 2015 bezog sich auf die Besteuerung der Vermittlung von Bitcoin-Handel, hat aber vieles weitere konkretisiert und höchstrichterlich abgesegnet Smiley


Die bisherige Ansicht zur steuerlichen behandlung von Bitcoins resultiert aus deren Einordnung als "sonstiges Wirtschaftsgut" im Sinne des Einkommensteuergesetzes (Paragraph 19).

Bei Veräusserung von Bitcoins (sonstige Wirtschaftsgüter) kann ein steuerbarer Gewinn entstehen (je nachdem wann und für wieviel die verkauften Coins gekauft wurden. Dies gilt auch bei Tausch, bzw. Bezahlung einer Ware mittels Bitcoins. Dieses stellt eine Veräusserung der eingetauschten Bitcoins dar.

Ich sehe leider nicht, daß diese Rechtsprechung hier etwas ändern würde... da geht es lediglich um die Umsatzsteuer. (siehe Titel es Urteils: "Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen;")
Genau, es ändert sich nichts, der Kursgewinn deiner Bitcoins ist zu versteuern, sobald du deine Bitcoins gegen etwas anderes tauschst und wenn die Haltefrist von einem Jahr nicht erreicht ist.


Im Urteil steht zwar was konkret über diesen Fall...
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Die Verwendung von Bitcoin als Entgelt
Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln
gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels
dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht
steuerbar.

... jedoch befürchte ich, dies bezieht sich lediglich auf die Umsatzsteuer, nicht auf die Einkommensteuer.
Ja, es bezieht sich ausdrücklich nur auf die Umsatzsteuer.

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 #13

@qwk: danke für's nitpicking ;-) Habe den Post verbessert.

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