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Author Topic: Bundesverband Bitcoin e.V. gegründet!  (Read 24649 times)
Ente
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December 16, 2013, 11:31:02 AM
 #141

Sorry aber so ein Verein mit 50 nimmt den Geschäftsführer bzw ein anderen Angestellten sicherlich mehr als 10 Stunden pro Woche. Da gehört es eigetl. zum gutn Ton wenigstens den zu bezahlen.  Gar nicht erst auszudenken bei 100 oder 200 Mitgliedern.
Lohnbuchhaltung ist ein heikles Thema. Der geschäftsführer bzw Vereinsvorstand muss selbstständig die Sozialabgaben ausrechnen und dann an den Kostenträger überweisen. Der Kostenträger eriinnert daran nicht und sagt auch nicht bescheid wenn der Betrag unstimmig ist. Das ganze wird dann nur später bei einer Überprüfung sehr schmerzhaft für den Vorstand.

lol?
Bist du in einem Vorstand der 10+h pro Woche investiert? Da wüsste ich schon mal gerne wtf ihr da treibt. *Vereinsverwaltung* kostet maximal wenige Stunden im Monat, wenn es ein großer, aktiver Verein ist!
Ich rede hier nicht vom Vereinsinhalt, sondern von der Verwaltung. Der Vereinsinhalt ist nicht nur für den Vorstand reserviert, da dürfen sich i.d.R. auch normalsterbliche Vereinsmitglieder daran beteiligen.
500+h pro Jahr? You are doing it wrong.


Was sagt der Praktiker zu GnuCash, inwiefern kann man das brauchen? (Nur mal aus Interesse..)
Würde mich auch interessieren! Vor allem eine Server + Client + Android-Datenerfassung Lösung, die ich die nächsten Monate mal ausprobieren möchte.

Ente
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December 16, 2013, 12:31:30 PM
 #142

Wenn ihr jemand für Buchhaltung, Bilanz sucht -> PN

Ich arbeite allerdings nur mit Datev Schnittstellen und nicht mit irgendwelchen "lexware-- für zuhause" lösungen...
Lohnbuchhaltung kann ich auch



bitte nehmt ihn nicht.

levino
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December 16, 2013, 01:05:11 PM
 #143

Gebt den Jungs doch mal ein bisschen Zeit. Jetzt ist auch erstmal Jahresende, Weihnachten usw. Ich denke zur Sache gehen wird es ab Januar. Zumindest werde ich mich dann auch mal ordentlich einbringen, weil ich dann schön arbeitslos bin Smiley

"schön arbeitslos" Wo ist das schön?Cheesy

Bis Januar ist ja noch etwas Zeit.  Bis dahin kannste dir doch bereits ein neuen Job suchen :p


Ich will aber überhaupt keinen "Job". Geh Du doch mal arbeiten, statt hier Deine windigen "Geschäfte" zu betreiben.

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candoo
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December 16, 2013, 01:18:47 PM
 #144

Gebt den Jungs doch mal ein bisschen Zeit. Jetzt ist auch erstmal Jahresende, Weihnachten usw. Ich denke zur Sache gehen wird es ab Januar. Zumindest werde ich mich dann auch mal ordentlich einbringen, weil ich dann schön arbeitslos bin Smiley

"schön arbeitslos" Wo ist das schön?Cheesy

Bis Januar ist ja noch etwas Zeit.  Bis dahin kannste dir doch bereits ein neuen Job suchen :p


Ich will aber überhaupt keinen "Job". Geh Du doch mal arbeiten, statt hier Deine windigen "Geschäfte" zu betreiben.


Du wirst es nicht glauben, aber ich arbeite Vollzeit. Wenn man nicht gerade Handwerker ist, sondern in einem Büro sitzt - dann kann man auch mal nebenbei im Forum surfen Wink

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
candoo
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December 16, 2013, 01:20:41 PM
 #145

Sorry aber so ein Verein mit 50 nimmt den Geschäftsführer bzw ein anderen Angestellten sicherlich mehr als 10 Stunden pro Woche. Da gehört es eigetl. zum gutn Ton wenigstens den zu bezahlen.  Gar nicht erst auszudenken bei 100 oder 200 Mitgliedern.
Lohnbuchhaltung ist ein heikles Thema. Der geschäftsführer bzw Vereinsvorstand muss selbstständig die Sozialabgaben ausrechnen und dann an den Kostenträger überweisen. Der Kostenträger eriinnert daran nicht und sagt auch nicht bescheid wenn der Betrag unstimmig ist. Das ganze wird dann nur später bei einer Überprüfung sehr schmerzhaft für den Vorstand.

lol?
Bist du in einem Vorstand der 10+h pro Woche investiert? Da wüsste ich schon mal gerne wtf ihr da treibt. *Vereinsverwaltung* kostet maximal wenige Stunden im Monat, wenn es ein großer, aktiver Verein ist!
Ich rede hier nicht vom Vereinsinhalt, sondern von der Verwaltung. Der Vereinsinhalt ist nicht nur für den Vorstand reserviert, da dürfen sich i.d.R. auch normalsterbliche Vereinsmitglieder daran beteiligen.
500+h pro Jahr? You are doing it wrong.


Was sagt der Praktiker zu GnuCash, inwiefern kann man das brauchen? (Nur mal aus Interesse..)
Würde mich auch interessieren! Vor allem eine Server + Client + Android-Datenerfassung Lösung, die ich die nächsten Monate mal ausprobieren möchte.

Ente

Benutzt bitte nicht GnuCash oder irgendwelche Android lösungen ? Wtf? Damit kannst du zum Beispiel kein Datenaustausch mit den Behörden machen. Mit richtigen programmen wie Datev kannst du zum beispiel die Umsatzsteuer-voranmeldung schnell online & am computer machen. Sowas können dies hinterhof selbstgebastelten programme nicht.

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vv01f
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December 23, 2013, 07:11:24 PM
 #146

Ist der Bundesverband schon auf dem Weg zu einem weiteren Chapter der Foundation oder bewusst abseits derselben aufgestellt?
Oder wird darüber erst noch entschieden sobald der Start gelungen ist?


Benutzt bitte nicht GnuCash oder irgendwelche Android lösungen ? Wtf? Damit kannst du zum Beispiel kein Datenaustausch mit den Behörden machen. Mit richtigen programmen wie Datev kannst du zum beispiel die Umsatzsteuer-voranmeldung schnell online & am computer machen. Sowas können dies hinterhof selbstgebastelten programme nicht.
Der einfache Hinweis "wegen Mangel DATEV-Schnittstelle kann man GnuCash derzeit nicht für die Zwecke x,y,z empfehlen" hätte genügt. Aber danke für die Erläuterung obgleich die Art und Weise der Wertung IMHO unangebracht ist.

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yxt
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December 24, 2013, 10:55:09 AM
Last edit: December 24, 2013, 11:09:50 AM by yxt
 #147

Du wirst es nicht glauben, aber ich arbeite Vollzeit. Wenn man nicht gerade Handwerker ist, sondern in einem Büro sitzt - dann kann man auch mal nebenbei im Forum surfen Wink

...
 (bin BWL Studi).

BA oder Studium schnell durchgezogen ?

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devcoinfans
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December 24, 2013, 11:18:24 AM
 #148

Ich möchte die Bitcoin Mitglied des Bundesverband eV beitreten Bitcoin gegründet! Ich habe eine Nachricht an Sie senden
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December 25, 2013, 12:40:24 PM
 #149

Du wirst es nicht glauben, aber ich arbeite Vollzeit. Wenn man nicht gerade Handwerker ist, sondern in einem Büro sitzt - dann kann man auch mal nebenbei im Forum surfen Wink

...
 (bin BWL Studi).

BA oder Studium schnell durchgezogen ?

15. Semester, harter Studiengang   Grin .

dewdeded
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December 25, 2013, 12:48:18 PM
 #150

Er studiert nicht mal an einer Universität, sondern FH ...
T.Eric
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December 27, 2013, 08:17:39 AM
 #151

 Ich wünsche viel erfolg!
Technobilder
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January 03, 2014, 07:43:43 AM
 #152

Gestern hab ich im Forum bitcoin.de gesehen, dass es eine Markenanmeldung (Termin Ende März 2014) für "Bitcoin" gibt in der Klasse 40 (vereinfacht gesagt die Herstellung/Vertrieb von zB Münzen oder auch Bitcoin im T-Shirt Druck).

Da ich Laie bin kann ich hier zu wenig unternehmen.
Es sollte aus meiner Sicht die Bitcoin Gemeinschaft entsprechende Schritte unternehmen, die laufende Markenanmeldung zu stoppen - bevor es zu Abmahnungen kommt !

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Registernummer: 302013006614

Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft
Stand am: 02.01.2014

Stammdaten Details schließen
INID   Kriterium   Feld   Inhalt
Datenbestand   DB   DE
111   Registernummer   RN   302013006614
210   Aktenzeichen   AKZ   3020130066146
540   Wiedergabe der Marke   WM   BITCOIN
550   Markenform   MF   Wortmarke
220   Anmeldetag   AT   23.09.2013
151   Tag der Eintragung im Register   ET   07.11.2013
730   Inhaber   INH   Reyes, Louis, 97084 Würzburg, DE
740   Vertreter   VTR   Werdermann / von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten, 10117 Berlin, DE
750   Zustellanschrift   ZAN   Werdermann / von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten, Oberwallstr. 9, 10117 Berlin
Version der Nizza-Klassifikation    NCL10
511   Klasse(n) Nizza   KL   40, 14, 25
Aktenzustand   AST   Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft
180   Schutzendedatum   VED   30.09.2023
450   Tag der Veröffentlichung   VT   13.12.2013
Beginn Widerspruchsfrist   BWT   13.12.2013
Ablauf Widerspruchsfrist   EWT   13.03.2014
510   Waren- / Dienstleistungsverzeichnis   WDV   Klasse(n) Nizza 14:
Edelmetalle [roh oder teilweise bearbeitet]; Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Medaillen; Münzen; Schmuckwaren
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke
Klasse(n) Nizza 40:
Änderung von Bekleidungsstücken; Anfertigung von Bekleidungsstücken; Appretierung von Textilien; Bedrucken von Textilien
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Und hier die Info vom Patentamt wie vorzugehen ist:

"wenn Sie ältere Markenrechte besitzen, d.h. wenn Sie eine früher eingetragene Marken haben bzw. durch Benutzung einer Marke ältere Markenrechte erworben haben, können Sie Widerspruch einlegen.

Wie Sie den Sachverhalt schildern, möchten Sie einwenden, dass die Marke nicht eintragungsfähig ist, weil der Name "Bitcoin" ein freizuhaltender Begriff ist.
Sie können einen Antrag auf Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse stellen.

Das Antragsformular W7442 finden Sie unter: http://www.dpma.de/docs/service/formulare/marke/w7442.pdf.
Der Antrag löst eine Gebühr von 300€ aus. Der Löschungsantrag ist wirksam gestellt, wenn der Antrag per Fax (Faxnummer: 089/2195-4000) oder auf dem Postweg eingeht, und die Gebühr einbezahlt ist.

Die Gebühr wird innerhalb von 3 Monaten ab Antragseingang fällig.
Den Löschungsantrag können Sie innerhalb von 10 Jahren ab Eintragung der Marke stellen.

Liegt der Markenstelle ein wirksamer Lösungsantrag vor, wird nochmals die Markenfähigkeit der Eintragung geprüft.

Die absoluten Schutzhindernissen können Sie in § 8 Markengesetz nachlesen.

§ 8 Absolute Schutzhindernisse
(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die sich nicht graphisch darstellen lassen.
(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1.denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
2.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
3.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
4.die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen,
5.die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
6.die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
7.die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
8.die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
9.deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder
10.die bösgläubig angemeldet worden sind.
(3) Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn die Marke sich vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung infolge ihrer Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat.
(4) Absatz 2 Nr. 6, 7 und 8 ist auch anzuwenden, wenn die Marke die Nachahmung eines dort aufgeführten Zeichens enthält. Absatz 2 Nr. 6, 7 und 8 ist nicht anzuwenden, wenn der Anmelder befugt ist, in der Marke eines der dort aufgeführten Zeichen zu führen, selbst wenn es mit einem anderen der dort aufgeführten Zeichen verwechselt werden kann. Absatz 2 Nr. 7 ist ferner nicht anzuwenden, wenn die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet worden ist, mit denen, für die das Prüf- oder Gewährzeichen eingeführt ist, weder identisch noch diesen ähnlich sind. Absatz 2 Nr. 8 ist ferner nicht anzuwenden, wenn die angemeldete Marke nicht geeignet ist, beim Publikum den unzutreffenden Eindruck einer Verbindung mit der internationalen zwischenstaatlichen Organisation hervorzurufen.
Fußnote
(+++ § 8 Abs. 2 Nr. 7: Vgl. Bek. v. 21.11.1995 I 1587, Bek. v. 13.5.1996 I 747 u. Bek. v. 27.8.1996 I 1358 +++)
(+++ § 8 Abs. 2 Nr. 8: Vgl. Bek. v. 13.5.1996 I 747, Bek. v. 27.8.1996 I 1358, Bek. v. 10.3.1997 I 551, Bek. v. 23.9.1997 I 2462, Bek. v. 23.3.1998 I 632, Bek. v. 20.5.1998 I 1216, Bek. v. 10.7.1998 I 1870, Bek. v. 23.9.1998 I 3156, Bek. v. 27.11.1998 I 3538, Bek. v. 14.4.1999 I 767, Bek. v. 20.7.1999 I 1723, Bek. v. 27.3.2000 I 445, Bek. v. 28.4.2000 I 737, Bek. v. 12.9.2002 I 3754 u. Bek. v. 14.10.2009 I 3671 +++)"
cheech300
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January 03, 2014, 01:19:54 PM
 #153

also, bei aller liebe....

wie soll ich mir den etwas als marke eintragen lassen, was es schon gibt. Und für die allgemeinheit open sourced zugänglich ist?
levino
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January 03, 2014, 06:49:18 PM
 #154

Extra Thread für diese Markenthematik wäre sehr nett gewesen. Sonst ufert das hier ja wahllos aus. Inhaltlich haben wir ja noch 10 Jahre Zeit um diesen Halunken das Handwerk zu legen.

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January 04, 2014, 12:11:04 PM
 #155

Währung selbst ist nicht gut oder schlecht, oder um zu sehen, wie sich die menschliche Art, es zu benutzen!
2weiX
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January 15, 2014, 12:12:06 PM
 #156

Kleines Update:


Das Vereinsregister hat die Eintragung abgelehnt. "Bundesverband" wäre falsch, und ausserdem nicht gemeinnützig. Die Sache liegt jetzt beim Anwalt. Von daher also nicht wundern, daß es die letzten Tage keine News gab.  Ohne eine solide rechtliche Grundlage können wir nicht viel reissen, aber wir machen schonmal fleissig Presse- und Beratungsarbeit

Einige von uns sind am Sonnabend beim BXB im Betahaus, danach ist Vorstandssitzung, später dann im Room77 ist Q&A, wer also Interresse hat... einfach kommen!

yxt
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January 15, 2014, 01:20:04 PM
 #157

Werdet Ihr gegen die laufenden Markeneintragungen Widerspruch einlegen?


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January 15, 2014, 02:11:07 PM
 #158

Werdet Ihr gegen die laufenden Markeneintragungen Widerspruch einlegen?




Werde ich mal vorbringen, zumindest die Gebühr vom BVB tragen zu lassen.
Gerne kannst Du Dich auch mit einem Dir wohlgesonnenen User zusammentun und Löschantrag stellen.

candoo
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January 15, 2014, 05:04:09 PM
 #159

Kleines Update:


Das Vereinsregister hat die Eintragung abgelehnt. "Bundesverband" wäre falsch, und ausserdem nicht gemeinnützig. Die Sache liegt jetzt beim Anwalt. Von daher also nicht wundern, daß es die letzten Tage keine News gab.  Ohne eine solide rechtliche Grundlage können wir nicht viel reissen, aber wir machen schonmal fleissig Presse- und Beratungsarbeit

Einige von uns sind am Sonnabend beim BXB im Betahaus, danach ist Vorstandssitzung, später dann im Room77 ist Q&A, wer also Interresse hat... einfach kommen!



Hatte mich eh gewundert wieso ihr auf  Bundesverband kommt. Ein Bundesverband seid ihr ja eigtl. nicht sondern eher ein regionaler Stammtisch

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
yxt
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January 15, 2014, 05:19:03 PM
 #160

Werdet Ihr gegen die laufenden Markeneintragungen Widerspruch einlegen?




Werde ich mal vorbringen, zumindest die Gebühr vom BVB tragen zu lassen.
Gerne kannst Du Dich auch mit einem Dir wohlgesonnenen User zusammentun und Löschantrag stellen.

Dafür Sorge zu tragen dass wir alle Bitcoin frei verwenden zu können würde ich schon als elementare Aufgabe von solch einem Verein einstufen

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