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Author Topic: Zoll Leipzig Antminer Katastrophe, Hilfe  (Read 3706 times)
Jockel86
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September 20, 2018, 03:21:37 PM
 #61

Hm, meine s9j stehen auch gerade in Leipzig. Ich habe aber zwischenzeitlich ein Nebengewerbe angemeldet und vielleicht kann ich die Steuernummer nachreichen. Die werden jawohl nicht auf die Idee kommen die miner zu schrotten. Ansonsten 👊🏼👊🏼👊🏼
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claymore008
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September 20, 2018, 03:32:23 PM
 #62

Hm, meine s9j stehen auch gerade in Leipzig. Ich habe aber zwischenzeitlich ein Nebengewerbe angemeldet und vielleicht kann ich die Steuernummer nachreichen. Die werden jawohl nicht auf die Idee kommen die miner zu schrotten. Ansonsten 👊🏼👊🏼👊🏼

Wenn das Import verboten wird, hast Du 2 Möglichkeiten:
- gegen Entgelt vom Zoll verschrottet lassen
- zurückschicken lassen (zum Absender z.B.), u.U. auch gegen Entgelt.

Nebengewerbe hilft kaum, weil für die Verzollung hättest Du besser eine EORI Nummer. Smiley
Jockel86
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September 20, 2018, 04:12:14 PM
 #63

Ist gar nicht schwierig sich sowas ausstellen zu lassen. Antrag läuft! Grin
claymore008
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September 20, 2018, 04:16:35 PM
 #64

Ist gar nicht schwierig sich sowas ausstellen zu lassen. Antrag läuft! Grin

 Wink Klar, 3 Monate später kriegst Du eine Antwort... Also wenn Du noch nie geschäftlich etwas importiert hast - ist nicht so einfach. Vor allem wegen EUST. Aber probieren lohnt sich.
Skylink
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September 20, 2018, 04:33:32 PM
 #65

Ich hatte die Eori Nummer binnen 3 Tagen im Briefkasten...
claymore008
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September 20, 2018, 05:00:39 PM
 #66

Ich hatte die Eori Nummer binnen 3 Tagen im Briefkasten...

Nach 3 Tagen eine EORI Nummer? -Einfach Glück gehabt. Das ist von den deutschen Behörden dermaßen vorbildlich, dass ich es kaum glauben kann!
Bei unserer DE Firma hat es in 2013 über 3 Monaten gedauert. In Luxemburg - 2 Monaten.

Aber er hat nun die Gewerbe selbst gerade angemeldet (wie ich verstanden habe) - daher kriegt er keine EORI nach 3 Tagen. Erstmal Gewerbeamt, dann Finanzamt usw usw.
Jockel86
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September 20, 2018, 10:01:44 PM
 #67

Das Gewerbe anmelden ist tatsächlich schon durch, ging binnen einer Woche! Finanzamt meldet sich ja von alleine, wenn wundert‘s! Habe heute auch Post von dhl bekommen. Die fragten nach Zahlungsnachweiss und detaillierter Rechnung... schauen wir mal was dabei rumkommt.
carty2560
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September 21, 2018, 05:34:36 AM
 #68

Die EORI Nummer hilft. Kollege hatte die innerhalb einer Woche mit Online Beantragung.
Skylink
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September 21, 2018, 06:41:52 AM
 #69

Die EORI Nummer hilft. Kollege hatte die innerhalb einer Woche mit Online Beantragung.

Jep, genauso Wink
drungon
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September 23, 2018, 10:36:35 AM
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 #70

So hat sich was getan, leider zum negativen hin:
Auf alle Fälle senden die das zurück, eine Vernichtung wird gar nicht angeboten, ich muss mich bis 26. melden um noch irgendwas zu erreichen,
aber das sieht gar nicht gut aus. Unten nennen sie auch fehlende Unterlagen, die haben die nicht mal angefordert.  Shocked

Wenn die das nun zurücksenden, dann wird mir Bitmain bestimmt eine Rechnung für die Verzollung in China stellen.
Kann sich mal jemand hier melden, der das Ganze schon durch hat und wie er das mit Bitmain geklärt hat.
Ich würde mich sonst an den Support wenden, aber es wäre schon hilfreich wen man weiß wie man optimiert vorgehen kann.



1.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie beantragten für die o.g. Sendung die Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Zum Zweck der Prüfung der Einfuhrfähigkeit wurde die Freigabe nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ausgesetzt.
Gemäß der als Anlage beigefügten Entscheidung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Marktüberwachungsbehörde sind die betreffenden Waren nicht einfuhrfähig und können daher nicht der beantragten Zollbehandlung zugeführt werden.
Fragen zum Inhalt der getroffenen Entscheidung bitte ich unter Verwendung des genannten Geschäftszeichens direkt an die Landesdirektion Sachsen zu richten. Das Zollamt kann hierzu keine Auskünfte erteilen.
Vor der Überführung in ein anderes Zollverfahren als die Wiederausfuhr oder Vernichtung ist die Zustimmung der Marktüberwachungsbehörde einzuholen.

2.)

Mitteilung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde zum Vorgang:
Aktenzeichen: (DB2018 (Zollamt Flughafen Leipzig)
In die Europäische Union (EU) dürfen nur Produkte eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU hergestellt wurden, um den Verbraucher vor unsicheren bzw. gefährlichen Produkten zu schützen. Ein Produkt, das im Versand- I Internethandel unmittelbar in einem Land außerhalb der EU bestellt wurde, muss bei der Einfuhr in die EU (Inverkehrbringen) die auf dem Gemeinschaftsmarkt geltenden Vorschriften erfüllen. Ergeben sich bei der Einfuhrabfertigung Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften vorliegt, unterrichtet die Zollstelle die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Diese entscheidet, ob ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf, an den  Sender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden muss.
Die Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5 - Arbeitsschutz - ist als Marktüberwachungsbehörde für die Prüfung der Zulässigkeit des Inverkehrbringens nach den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft zuständig. Die Prüfung des verbrauchsfertigen Produktes ergab:

a) Freigabe/ Abfertigung zum freien Verkehr kann nicht erfolgen:
    x nicht konformes Erzeugnis
b) Hinweise zu Mängeln und verletzten Harmonisierungsrechtsvorschriften:
    -  Produkt stellt eine ernste Gefahr dar
    x Unterlagen / Kennzeichnungen fehlen
    x CE-Kennzeichnung nicht wahr oder irreführend  
c) Abweichung von Rechtsvorschriften:
    x  2001/95/EG    — allgemeine Produktsicherheit
    -  2009/48/EG   — Sicherheit von Spielzeug
    -  2006/42/EG   — Maschinen
    -  2014/35/EU   — elektrische Betriebsmittel
    -  89/686/EWG   — persönliche Schutzausrüstung
    -  2006/502/EG   — Feuerzeuge
       Sonstiges:   
Verantwortlich für die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften beim Inverkehrbringen in die EU ist der Versender I Hersteller der Waren.
Eine Informationsbroschüre zum Thema „Import von Produkten aus Drittländern, Informationen für die Einfuhr" (Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr) finden Sie unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/25448

-----

zur EORI

welchen 4stelligen Code gibt man da an? Smiley
claymore008
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September 23, 2018, 06:15:21 PM
 #71


zur EORI

welchen 4stelligen Code gibt man da an? Smiley


Anders konnte auch nicht laufen wenn die Marktüberwachung drin ist. Ich kenne keine Fälle, wenn sie gesagt habe: "Sorry, wir waren falsch, bitte einführen."

Ich kann nur wiederholt empfehlen an dieser Stelle : Nicht über DE importieren.

zu EORI: Warum 4stellig? EORI ist eine EU-weite Zollnummer und ist in Deutschland z.B. 17stellig, fängt mit DE an.

Skylink
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September 23, 2018, 06:25:14 PM
 #72

DE und dann sieben zahlen Wink
Zumindest unsere
claymore008
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September 23, 2018, 06:48:20 PM
 #73

DE und dann sieben zahlen Wink
Zumindest unsere

Also habe extra geprüft: unsere deutsche EORI Nummer ist DE+ 15 Zahlen und die luxemburgische LU+ 8 Zahlen.
Auch hier steht dazu, dass es 17stellig ist. https://de.wikipedia.org/wiki/EORI-Nummer

Bist Du sicher, dass Deine nur 7 stellen hat? Ist es vielleich nicht die EORI?
Check Deine Nummer hier: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_home.jsp?Lang=de
mezzomix
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September 23, 2018, 07:09:13 PM
 #74

Anders konnte auch nicht laufen wenn die Marktüberwachung drin ist. Ich kenne keine Fälle, wenn sie gesagt habe: "Sorry, wir waren falsch, bitte einführen."

Ich kenne einen einzigen Fall. Dort wurde ein Kundenprojekt bei einem grossen Automobilkonzern ins Spiel gebracht. Daraufhin war der Import dann doch möglich.

Ich kann nur wiederholt empfehlen an dieser Stelle : Nicht über DE importieren.

Richtig. Aber manche wollen bzw. müssen die Erfahrung einfach selbst machen.
Skylink
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September 23, 2018, 07:38:35 PM
 #75

DE und dann sieben zahlen Wink
Zumindest unsere

Also habe extra geprüft: unsere deutsche EORI Nummer ist DE+ 15 Zahlen und die luxemburgische LU+ 8 Zahlen.
Auch hier steht dazu, dass es 17stellig ist. https://de.wikipedia.org/wiki/EORI-Nummer

Bist Du sicher, dass Deine nur 7 stellen hat? Ist es vielleich nicht die EORI?
Check Deine Nummer hier: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_home.jsp?Lang=de
Bei deinem Link steht:
Seit Beginn des Jahres 2012 werden in Deutschland ebenfalls 17-stellige EORI-Nummern erzeugt, Länder-Präfix DE und 15 Ziffern. Bestehende neunstellige EORI-Nummern behalten ihre Gültigkeit.

Heißt, meine DE plus sieben zahlen ergibt 9 Stellen. Der frühe Wurm fängt den Wurm Wink
Jockel86
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September 23, 2018, 07:41:52 PM
 #76

So hat sich was getan, leider zum negativen hin:
Auf alle Fälle senden die das zurück, eine Vernichtung wird gar nicht angeboten, ich muss mich bis 26. melden um noch irgendwas zu erreichen,
aber das sieht gar nicht gut aus. Unten nennen sie auch fehlende Unterlagen, die haben die nicht mal angefordert.  Shocked

Wenn die das nun zurücksenden, dann wird mir Bitmain bestimmt eine Rechnung für die Verzollung in China stellen.
Kann sich mal jemand hier melden, der das Ganze schon durch hat und wie er das mit Bitmain geklärt hat.
Ich würde mich sonst an den Support wenden, aber es wäre schon hilfreich wen man weiß wie man optimiert vorgehen kann.



1.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie beantragten für die o.g. Sendung die Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Zum Zweck der Prüfung der Einfuhrfähigkeit wurde die Freigabe nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ausgesetzt.
Gemäß der als Anlage beigefügten Entscheidung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Marktüberwachungsbehörde sind die betreffenden Waren nicht einfuhrfähig und können daher nicht der beantragten Zollbehandlung zugeführt werden.
Fragen zum Inhalt der getroffenen Entscheidung bitte ich unter Verwendung des genannten Geschäftszeichens direkt an die Landesdirektion Sachsen zu richten. Das Zollamt kann hierzu keine Auskünfte erteilen.
Vor der Überführung in ein anderes Zollverfahren als die Wiederausfuhr oder Vernichtung ist die Zustimmung der Marktüberwachungsbehörde einzuholen.

2.)

Mitteilung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde zum Vorgang:
Aktenzeichen: (DB2018 (Zollamt Flughafen Leipzig)
In die Europäische Union (EU) dürfen nur Produkte eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU hergestellt wurden, um den Verbraucher vor unsicheren bzw. gefährlichen Produkten zu schützen. Ein Produkt, das im Versand- I Internethandel unmittelbar in einem Land außerhalb der EU bestellt wurde, muss bei der Einfuhr in die EU (Inverkehrbringen) die auf dem Gemeinschaftsmarkt geltenden Vorschriften erfüllen. Ergeben sich bei der Einfuhrabfertigung Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften vorliegt, unterrichtet die Zollstelle die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Diese entscheidet, ob ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf, an den  Sender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden muss.
Die Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5 - Arbeitsschutz - ist als Marktüberwachungsbehörde für die Prüfung der Zulässigkeit des Inverkehrbringens nach den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft zuständig. Die Prüfung des verbrauchsfertigen Produktes ergab:

a) Freigabe/ Abfertigung zum freien Verkehr kann nicht erfolgen:
    x nicht konformes Erzeugnis
b) Hinweise zu Mängeln und verletzten Harmonisierungsrechtsvorschriften:
    -  Produkt stellt eine ernste Gefahr dar
    x Unterlagen / Kennzeichnungen fehlen
    x CE-Kennzeichnung nicht wahr oder irreführend  
c) Abweichung von Rechtsvorschriften:
    x  2001/95/EG    — allgemeine Produktsicherheit
    -  2009/48/EG   — Sicherheit von Spielzeug
    -  2006/42/EG   — Maschinen
    -  2014/35/EU   — elektrische Betriebsmittel
    -  89/686/EWG   — persönliche Schutzausrüstung
    -  2006/502/EG   — Feuerzeuge
       Sonstiges:   
Verantwortlich für die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften beim Inverkehrbringen in die EU ist der Versender I Hersteller der Waren.
Eine Informationsbroschüre zum Thema „Import von Produkten aus Drittländern, Informationen für die Einfuhr" (Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft,
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zur EORI

welchen 4stelligen Code gibt man da an? Smiley


Exakt die selbe Mail habe ich auch bekommen. Ich rufe morgen mal an beim Zoll und mach mich mal schlau ob das nachreichen einer eori Nummer was bringt.
drungon
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September 23, 2018, 07:46:15 PM
 #77


zur EORI

welchen 4stelligen Code gibt man da an? Smiley


Anders konnte auch nicht laufen wenn die Marktüberwachung drin ist. Ich kenne keine Fälle, wenn sie gesagt habe: "Sorry, wir waren falsch, bitte einführen."

Ich kann nur wiederholt empfehlen an dieser Stelle : Nicht über DE importieren.

zu EORI: Warum 4stellig? EORI ist eine EU-weite Zollnummer und ist in Deutschland z.B. 17stellig, fängt mit DE an.



sorry , ich meinte damit nicht die EORI-Nummer an sich, die bekommt man ja erst noch.
Bei der Beantragung als Einzelunternehmen, wenn man das online macht, wird man nach einem Code für die ausgeführte Hauptwirtschaftsaktivität gefragt. Die ist 4stellig.
So gilt die Nummer 0113 für Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen, die kann ich schlecht nehmen  Grin
claymore008
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September 24, 2018, 05:17:54 AM
 #78

Heißt, meine DE plus sieben zahlen ergibt 9 Stellen. Der frühe Wurm fängt den Wurm Wink

Ah OK. Unsere DE Stelle wurde in 2013 beantragt, und schon eine 17stellige bekommen. Wink
Hast du auch eine mit NL?

sorry , ich meinte damit nicht die EORI-Nummer an sich, die bekommt man ja erst noch.
Bei der Beantragung als Einzelunternehmen, wenn man das online macht, wird man nach einem Code für die ausgeführte Hauptwirtschaftsaktivität gefragt. Die ist 4stellig.
So gilt die Nummer 0113 für Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen, die kann ich schlecht nehmen  Grin

Generell ist EORI für die Verbesserung der Verzollung hilfreich, und wenn es nicht zur Einfuhr zugelassen wird, dann...
Im Vorfeld könnte EORI ein Anscheinen erwecken, dass es vom seriösen Unternehmen importiert wird. Ob das Nachreichen von EORI jetzt hilft, bezweifele ich, weil die Marktüberwachung schon im Prozess ist.

Ich kann nur wiederholt empfehlen an dieser Stelle : Nicht über DE importieren.
Richtig. Aber manche wollen bzw. müssen die Erfahrung einfach selbst machen.

Tja, mal abwarten was daraus kommt. Ich wette, dass die Zoll beim Importverbot bleibt.
drungon
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September 24, 2018, 05:49:52 PM
 #79

Hab mal angerufen, Zollamt verweist auf Marktüberwachung und Marktüberwachung auf Zollamt.
Umleiten auf anderes Zollamt geht auch nicht, einmal entschieden immer entschieden.

Marktüberwachung meint,  dass Bitmain liefern muss (also korrekte Kennzeichnung und Unterlagen usw.)
Weiterhin wurde gesagt, dass wir uns bei Bitmain beschweren sollen und somit Druck aufbauen müssten, damit Bitmain da was in der Richtung tut.

Dann hab ich DHL angerufen wegen Vernichtung, die machen das nur, wenn Versender hier zustimmt, was Bitmain bestimmt nicht machen wird.

Bleibt also nur noch das Rücksenden. Soll ich, wenn das soweit ist, warten bis sich Bitmain direkt bei mir meldet oder was wäre hier am sinnvollsten?

Die Geräte sollen jetzt zurück nach Bitmain geschickt werden. Sie stehen jedoch seit Mittwoch dort und noch wurde nix zurückgeschickt. DHL gibt sich hier sehr gelassen ("die werden schon noch zurückgeschickt").

Was hat sich inzwischen bei Dir ergeben?
denio
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September 24, 2018, 06:13:45 PM
 #80

Was hat sich inzwischen bei Dir ergeben?

Meine Miner sind wieder in China (noch beim Zoll in Shenzhen). Werde sie mir dann per UPS nochmal zusenden lassen.

Habe heute dann einen Miner (hatte noch einen bestellt) mit UPS liefern lassen. Was soll ich sagen...das ging so durch. Kassiert UPS eigentlich im nachhinein noch Einfuhrsteuer und Zoll oder direkt bei der Zustellung (bin kein UPS Kunde oder ähnliches). Sollte letzteres der Fall sein, musste ich auch nichts an Steuern oder Zoll bezahlen.

Warum willst du deine Miner vernichten lassen?
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