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Author Topic: [S] Bitcoins mit Rechnung [B] Überweisung  (Read 1402 times)
TruckStyling (OP)
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November 21, 2013, 10:39:42 AM
 #1


Ich such Leute die kleine Mengen Bitcoins (3-8) inkl. Rechnung verkaufen (können).

Ich zahle via Inlandsüberweisung (Deutsche Bank).

Schicke first an reputable Mitglieder und bin an längerer Geschäftsbeziehung interessiert.
(Aller 10 bis 14 Tage kauf ich dann vorraussichtlich nach.)

Zahle gern faire Kurse, um von "Profis"/langfristig orientierten Anbietern zu kaufen. 

Schreibt mir PN.
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Bytekiller
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November 21, 2013, 12:47:47 PM
Last edit: November 21, 2013, 12:59:04 PM by Bytekiller
 #2

beim Verkauf von BTC gegen € wird wenn man eine Rechnung ausstellt MwSt fällig!
Der Verkauf von Ware in der Währung BTC ist z.Z von der MwSt befreit. (zu schwierig für das FA steuern einzutreiben)

Also Vorsichtig sein wenn man eine Rechnung ausstellt! Es kann ganz leicht sein das man bei einer Buchprüfung dann nachträglich Steuern zahln muss

Quelle
http://bitcoinage.de/?p=59

ganz unten

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
Aswan
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November 21, 2013, 06:00:14 PM
 #3


Der Verkauf von Ware in der Währung BTC ist z.Z von der MwSt befreit. (zu schwierig für das FA steuern einzutreiben)


Mich würde interessieren woher du wieder Information hast, ich bin nämlich gegenteiliger Meinung.
Timene0
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November 21, 2013, 09:38:02 PM
 #4


Der Verkauf von Ware in der Währung BTC ist z.Z von der MwSt befreit. (zu schwierig für das FA steuern einzutreiben)


Mich würde interessieren woher du wieder Information hast, ich bin nämlich gegenteiliger Meinung.

Mich aber auch. Besonders die Antwort des Finanzamts sagt hier etwas ganz anderes!

Die Nutzung von “Bitcoins” als Zahlungsmittel hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die steuerliche Bewertung der damit vollzogenen Geschäfte oder Transaktionen. Das gilt für direkte und indirekte Steuern gleichermaßen. Wenn die Transaktionen erwerbswirtschaftlich erfolgen und einer der Einkuftsarten des Einkommensteuergesetzes zuzuordnen sind, führen sie zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften. Das können Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 des Einkommensteuersgesetzes – EStG) oder Einkünfte aus sontigen Leistungen (§ 22 Nummer 3 EStG) sein. Mit Bitcoins können aber auch private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 EStG getätigt werden.

Damit sagt das FA ganz klar, dass es egal ist wie bezahlt wird, Hauptsache man kann es in Euro umrechnen und damit besteuern!
Bytekiller
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November 22, 2013, 07:31:59 AM
Last edit: November 22, 2013, 08:39:19 AM by Bytekiller
 #5

http://www.welt.de/finanzen/article120823372/Zahlungen-mit-Bitcoins-sind-umsatzsteuerfrei.html

und auf

http://bitcoinage.de/?p=59


Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
0x00ff
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November 22, 2013, 08:34:57 AM
 #6

Soweit ich informiert bin, müssen nur die Kursgewinne versteuert werden. Kaufen für 100, verkaufen für 150 -> 50 Euro Kursgewinn.

Oder hat schon einmal jemand USD auf Rechnung gekauft und USt. gezahlt? Aha.
Bytekiller
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November 22, 2013, 08:55:23 AM
Last edit: December 28, 2013, 07:06:37 AM by Bytekiller
 #7

Soweit ich informiert bin, müssen nur die Kursgewinne versteuert werden. Kaufen für 100, verkaufen für 150 -> 50 Euro Kursgewinn.

Oder hat schon einmal jemand USD auf Rechnung gekauft und USt. gezahlt? Aha.

Es geht nicht um Einkommen oder Kursgewinne sondern der verkauf von BTC auf Rechnung!

Im moment darf man BTC nicht als Währung sondern eher als Silber, Gold oder Gutschein sehn.

Ich schürfe Gold und verkaufe es an Scheideanstalt = 19% MwSt
Scheideanstalt verkauft Golddraht = 19% MwSt
Scheideanstalt verkauft Goldgranulat = 19% MwSt
Scheideanstalt verkauft Blattgold = 19% MwSt
Scheideanstalt verkauft Anlagegoldbarren = 0% MwSt

Oder Silber
Anlagesilberbarren = 19% MwSt
Münzsilberbarren = 7% MwSt

Quote
Der Handel oder die Vermittlung von Bitcoins kann als Geschäft mit Forderungen unter den Voraussetzungen des § 4 Nummer 8 Buchstabe c Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerfrei sein. Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 8 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz kommt nicht in Betracht; insoweit verweise ich auf die Antwort zu Ihrer schriftlichen Frage Nummer 409 für den Monat Juli 2013.

Die bloße Entgeltentrichtung ist keine Lieferung oder sonstige Leistung im Sinne des § 1 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz. Dementsprechend ist die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel nicht umsatzsteuerbar.

Wenn es dumm läuft verkauft man BTC ohne MwSt und es kommt vom FA eine Steuernachzahlung. Höhe unbekannt 7, 19, 25% Huh

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
TruckStyling (OP)
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December 16, 2013, 01:59:26 PM
 #8

Suche weiter.
TruckStyling (OP)
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December 28, 2013, 06:23:21 AM
 #9

Suche weiter. Verkauft nur niemand Bitcoins? Ich zahl faire Kurs, gerne mit Topup für euch.


Ich brauch nur eine Rechnung.


Immo W.
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December 28, 2013, 11:27:58 PM
 #10

Suche weiter. Verkauft nur niemand Bitcoins? Ich zahl faire Kurs, gerne mit Topup für euch.

Ich brauch nur eine Rechnung.

Immo W.

Ich könnte zb. bei mtgox 1 BTC kaufen für zb. 600,- EUR
dann kommen dazu sagen wir mal 10% zum Leben Smiley
Verkaufspreis wäre dann 660,- + 19% Mwst = 785,40 Eur.
Schwebt dir sowas vor ?

Warum kaufst du nicht direkt selbst ?
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