Soweit ich informiert bin, müssen nur die Kursgewinne versteuert werden. Kaufen für 100, verkaufen für 150 -> 50 Euro Kursgewinn.
Oder hat schon einmal jemand USD auf Rechnung gekauft und USt. gezahlt? Aha.
Es geht nicht um Einkommen oder Kursgewinne sondern der verkauf von BTC auf Rechnung!
Im moment darf man BTC nicht als Währung sondern eher als Silber, Gold oder Gutschein sehn.
Ich schürfe Gold und verkaufe es an Scheideanstalt = 19% MwSt
Scheideanstalt verkauft Golddraht = 19% MwSt
Scheideanstalt verkauft Goldgranulat = 19% MwSt
Scheideanstalt verkauft Blattgold = 19% MwSt
Scheideanstalt verkauft Anlagegoldbarren = 0% MwSt
Oder Silber
Anlagesilberbarren = 19% MwSt
Münzsilberbarren = 7% MwSt
Der Handel oder die Vermittlung von Bitcoins kann als Geschäft mit Forderungen unter den Voraussetzungen des § 4 Nummer 8 Buchstabe c Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerfrei sein. Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 8 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz kommt nicht in Betracht; insoweit verweise ich auf die Antwort zu Ihrer schriftlichen Frage Nummer 409 für den Monat Juli 2013.
Die bloße Entgeltentrichtung ist keine Lieferung oder sonstige Leistung im Sinne des § 1 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz. Dementsprechend ist die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel nicht umsatzsteuerbar.
Wenn es dumm läuft verkauft man BTC ohne MwSt und es kommt vom FA eine Steuernachzahlung. Höhe unbekannt 7, 19, 25%