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Author Topic: Rechtskräftiger Kaufvertrag Bitcoin.de  (Read 378 times)
ShantiMe
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June 14, 2018, 04:14:45 PM
 #21

Ich denke du bringst hier mehr Halbwissen rein, als alle anderen hier. Bitcoin.de ist im Gegensatz zu anderen Börsen wo man Teilanonym handelt, eine Plattform wo rechtswirksame Kaufverträge zwischen zwei Namentlich bekannte Parteien entstehen. Wie ich aber oben schon schrieb, ob und wie das ganze vor Gericht entschieden wird, das entscheiden andere und können wir alle nicht 100% vorhersagen. Vielleicht auch mal den Texte komplett lesen.
Bei deutschen Unternehmen gelten erstmal die TOC bis ein Gericht diese für Rechtswiedrig erklärt, das ist bei Bitcoin.de bisher noch nicht der Fall. Natürlich kann sich das ändern, wobei es dann auf den Einzelfall ankommt. Da Bitcoin.de eine 100% Tochter von Fidor ist, werden diese sich jedoch keine großen Fehler in den Bedingungen erlauben, denke die haben da schon die richtigen Anwälte sitzen. Bei diversen anderen Exchangern würde ich dir fast ungesehen recht geben.

Das Bitcoin keine Digitale Ware ist, steht fest, denn es wird in Deutschland (und der Standort ist hier wichtige) bereits seit 2013 als "Privat Geld" rechtlich anerkannt, was unter anderem dazu führte das Anlagen nach 1 Jahr Steuerfrei sind.

Nein, AGB sind nicht grundsätzlich gültig. Es gibt genug Dinge, die in AGB von vornherein ungültig sind. Ob sie drinstehen oder nicht ist da völlig unerheblich, wenn es gegen geltendes Recht verstößt.

Aber die große Frage, die sich mir hier noch immer stellt, ist eher auf den Browserfehler bezogen.
Wie genau soll das durch einen Browserfehler zustande gekommen sein? Weil wenn du dir unsicher bist, was auf deiner Seite geschehen ist, könnte der Fehler genauso gut auf der Gegenseite liegen.

Weiters ist auch ein Widerruf bei Onlinegeschäften möglich.
Grundsätzlich kenne ich mich eher mit österreichischem Recht aus, aber Google spuckt bezüglich Widerruf bei deutschem Recht folgendes aus:
"Sie können den Kaufvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware rückgängig machen und die Ware zurückschicken." Dies sagt zB die verbraucherzentrale.nrw.
Weiters müsstest du von der Widerrufsklausel verständigt worden sein.
Ich zitiere von einem deutschen Rechtsanwalt:
 Normalerweise habe ich 14 Tage Zeit für den Widerruf. Gibt es auch Situationen, in denen ich ein längeres Widerrufsrecht habe?
Grundsätzlich haben Sie eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihnen spätestens bei Vertragsschluss eine gesetzlich ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform (Brief, Fax, E-Mail) mitgeteilt wurde. Sollten Sie jedoch keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, oder eine rechtlich falsche, dann haben Sie sogar eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Meiner Meinung nach bist du eher im Recht als die andere Partei, aber eindeutig klären kann sowas nur ein Richter.
Ich würde mal bei einem Rechtsanwalt wegen einem kostenlosen Erstgespräch anfragen. Kann gut sein, dass sowas angeboten wird, wenn du zustimmst, dass im Klagsfall er das Mandat bekommt.
Aber bei einer etwaigen Klage würde die Beweispflicht bei der klagenden Partei liegen. Sie müssen dann also nachweisen, dass du bestellt hast, sie dich über den Kauf auch informiert haben und dich von deiner Widerrufsmöglichkeit informiert haben.

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