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Author Topic: Thema "BAFIN" verständniss Probleme..  (Read 544 times)
Grubenhund (OP)
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December 15, 2013, 02:46:02 PM
 #1

Hi zusammen,
ich beziehe mich auf folgendes Topic https://bitcointalk.org/index.php?topic=117008.0
Habe dazu im Forum gesucht und viel gelesen und trotzdem kaum etwas verstanden..
Ich versuche mal die Punkte zu beschreiben die mir nicht wirklich klar geworden sind

-Sehe ich es richtig dass eine Lizenz benötigt wird wenn ich beispielsweile täglich Bitcoins irgendwo ankaufe um sie dann, um Gewinn zu erzielen, irgendwo wieterverkaufe? Also nicht nur hin und wieder, sondern regelmäßig (eben wie ein Trader an der Börse).

-Als Händler bzw. Firma darf ich zwar Bitcoins von Kunden gegen Waren und Dienstleistungen annehmen, diese Bitcoins dann aber nicht gegen € oder $ auf einem "Marktplatz" tauschen?

-Als Händler bzw. Firma darf ich € und $ nicht annehmen um es für den Kunden in Bitcoins zu tauschen? Also ich darf praktisch mich nicht irgendwo hinstellen mit einem Schild "Bitcoins gegen Bargeld".

-Ich darf meine "geminten" Bitcoins jederzeit gegen € etc. tauschen? Egal wieviel und wie oft? Logisch dass ich dies in meiner Steuererklärung angeben muss.

-Ich darf keinem Kunden anbieten dass er seinen Miner bei mir im Rechenzentrum unterstellen kann und ich ihm die "geminten" Bitcoins auf sein Wallet überweise? Dem Kunden stelle ich hierfür eine Rechnung aus damit die Kosten für das "Hosting" gedeckt sind. Oder ist dieser Punkt so erlaubt weil ich erbringe ja eine Dienstleistung?
Keinesfalls dürfte ich aber für den Kunden die "geminten" Bitcoins auf einem Marktplatz in € tauschen und ihm das offiziell überweisen, weil ich das dann im Auftrag eines dritten mache?

-Wenn ich jemandem 1000€ gebe und ihn beauftrage für mich Bitcoins zu besorgen machen wir uns beide Strafbar? (ausgenommen wenn das halt nur 1 mal im Jahr vorkommt)

Ich hoffe ihr könnt da etwas Licht in mein dunkles Hirn bringen, danke  Wink
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Serpens66
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December 15, 2013, 03:06:13 PM
 #2

Kurze Antwort:
Trades auf offiziellen genehmigten Marktplätzen und Börsen, wo du nicht im Auftrag Dritter deine Bitcoins verkaufst, sind nicht gewerblich, fallen also nicht unter diese Regelung.

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