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Author Topic: Geldwäscheverdacht ausräumen  (Read 607 times)
powerf11 (OP)
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June 26, 2018, 12:13:45 PM
 #1

Ich habe folgende Problemstellung:

Nachdem ich grössere Eurobeträge über eine Bitcoinbörse mittels SEPA Überweisungen auf mein Konto getätigt habe, hat meine Bank die Behörde über einen Geldwäscheverdacht informiert. Ich habe meine Bank natürlich vorher über mein Vorhaben informiert, meine Accountdaten bei poloniex offengelegt, die Haltefrist lässt sich anhand der Tradinghistorie auch belegen.

Ich habe meine Bitcoins bereits 2012 erworben. Und ich habe später auch einen Account bei MtGox gehabt. Ich habe auch Auszahlungen von diesem Account auf mein Konto gemacht. Allerdings habe ich keine Daten mehr. Danach hatte ich noch einen Account auf btc-e.com. Auch von dort habe ich keine Daten mehr. Erst als ich bei poloniex begonnen hatte zu traden, habe ich die vollständige Historie. Und das ist jetzt auch schon zwei Jahre her. Von steuerlicher Seite sollte also alles klar belegbar sein.

Ich kann aber die Herkunft der Bitcoins nicht belegen. Ich habe meine Coins damals in bar gekauft. Und das könnte jetzt ein Problem werden. Ich habe bereits eine Anwaltskanzlei in Japan kontaktiert, um meine Accountdaten von MtGox zu bekommen. Damit könnte ich nachweisen, dass ich bereits 2012 im Besitz von Bitcoins war. Und zum damaligen Zeitpunkt waren die Coins, die ich jetzt habe, umgerechnet 1500 Euro wert. Das würde den Geldwäscheverdacht wohl marginalisieren, denke ich.

Hat jemand Erfahrung mit anwaltlicher Kommunikation mit MtGox? Da muß es ja einen Masseverwalter geben? Die Accountdaten sollten doch noch alle vorhanden sein?

Ich kenne mein Passwort nicht mehr. Aber ich kenne die Emailadresse und ich habe ja damals auch verkauft über MtGox. Damit sollte es ja möglich sein, an die Daten ran zu kommen.

Ich habe noch keinen Anwalt in Österreich kontaktiert. Noch bin ich nicht mal befragt worden. Kennt jemand die rechtliche Situation bei Geldwäscheverdacht? Wie weit bin ich beweispflichtig? Da geht es ja um Strafrecht und nicht um Finanzstrafrecht. Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze bei Geldwäsche? Wenn ich plausibel machen kann, durch meine Accountdaten bei MtGox, dass der derzeitige Wert durch Wertsteigerung seit 2012 passiert ist, sollte ich doch eigentlich vor Geldwäscheverdacht geschützt sein?
mezzomix
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July 05, 2018, 07:23:21 AM
Last edit: July 05, 2018, 12:08:25 PM by mezzomix
 #2

... SEPA Überweisungen auf mein Konto ...

In Zeiten der total(itär)en Überwachung ein riesengrosser Fehler. Nun hast Du es auf die harte Tour gelernt: Die Banken sind Deine Feinde!

Da Du beschuldigt wirst, würde ich gar nichts mehr sagen. Überlasse alle Aussagen ab sofort einem Anwalt. Egal wie es ausgeht - auf dem Schaden (z.B. den Anwaltskosten) wirst Du sitzen bleiben. Den zahlt Dir keiner.

Ich kann nur jedem raten: Finger weg von den Banken!
Milquetoast
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July 05, 2018, 11:41:53 AM
 #3

Ich habe folgende Problemstellung:

Nachdem ich grössere Eurobeträge über eine Bitcoinbörse mittels SEPA Überweisungen auf mein Konto getätigt habe, hat meine Bank die Behörde über einen Geldwäscheverdacht informiert. Ich habe meine Bank natürlich vorher über mein Vorhaben informiert, meine Accountdaten bei poloniex offengelegt, die Haltefrist lässt sich anhand der Tradinghistorie auch belegen.

Ich habe meine Bitcoins bereits 2012 erworben. Und ich habe später auch einen Account bei MtGox gehabt. Ich habe auch Auszahlungen von diesem Account auf mein Konto gemacht. Allerdings habe ich keine Daten mehr. Danach hatte ich noch einen Account auf btc-e.com. Auch von dort habe ich keine Daten mehr. Erst als ich bei poloniex begonnen hatte zu traden, habe ich die vollständige Historie. Und das ist jetzt auch schon zwei Jahre her. Von steuerlicher Seite sollte also alles klar belegbar sein.

Ich kann aber die Herkunft der Bitcoins nicht belegen. Ich habe meine Coins damals in bar gekauft. Und das könnte jetzt ein Problem werden. Ich habe bereits eine Anwaltskanzlei in Japan kontaktiert, um meine Accountdaten von MtGox zu bekommen. Damit könnte ich nachweisen, dass ich bereits 2012 im Besitz von Bitcoins war. Und zum damaligen Zeitpunkt waren die Coins, die ich jetzt habe, umgerechnet 1500 Euro wert. Das würde den Geldwäscheverdacht wohl marginalisieren, denke ich.

Hat jemand Erfahrung mit anwaltlicher Kommunikation mit MtGox? Da muß es ja einen Masseverwalter geben? Die Accountdaten sollten doch noch alle vorhanden sein?

Ich kenne mein Passwort nicht mehr. Aber ich kenne die Emailadresse und ich habe ja damals auch verkauft über MtGox. Damit sollte es ja möglich sein, an die Daten ran zu kommen.

Ich habe noch keinen Anwalt in Österreich kontaktiert. Noch bin ich nicht mal befragt worden. Kennt jemand die rechtliche Situation bei Geldwäscheverdacht? Wie weit bin ich beweispflichtig? Da geht es ja um Strafrecht und nicht um Finanzstrafrecht. Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze bei Geldwäsche? Wenn ich plausibel machen kann, durch meine Accountdaten bei MtGox, dass der derzeitige Wert durch Wertsteigerung seit 2012 passiert ist, sollte ich doch eigentlich vor Geldwäscheverdacht geschützt sein?
Wieviel Fiat hast du Dir auf dein Konto überweisen lassen? Wenn Du noch nicht befragt wurden bist woher weisst du dann das die Bank das an die Behörden weitergeleitet hat? Hat die Bank Dir das mitgeteilt?

Evtl. fragen die Behörden dich auch nur woher das Geld kommt und geben sich mit der Anwort "aus Bitcoinhandel" auch zufrieden. Kann so sein, muss es aber nicht.
Ich würde mich evtl. um einen Anwalt kümmern aber dann erstmal gar nichts unternehmen bis irgendwer auf dich zukommt und was wissen will.
qwk
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July 05, 2018, 12:42:40 PM
Last edit: July 05, 2018, 02:31:34 PM by qwk
 #4

Nachdem ich grössere Eurobeträge über eine Bitcoinbörse mittels SEPA Überweisungen auf mein Konto getätigt habe, hat meine Bank die Behörde über einen Geldwäscheverdacht informiert. Ich habe meine Bank natürlich vorher über mein Vorhaben informiert, meine Accountdaten bei poloniex offengelegt, die Haltefrist lässt sich anhand der Tradinghistorie auch belegen.
Die Haltefrist hat mit Geldwäsche erstmal nichts zu tun.
Wenn du deine Bank allerdings vorab tatsächlich über alles in Kenntnis gesetzt hast, war die Bank IMHO nicht berechtigt, einen Verdacht zu melden.
Die erste Frage, die zu klären wäre, ist also erstmal, ob du beweisen kannst, dass du die Bank informiert hast, und in welchem Umfang.

Ich habe meine Bitcoins bereits 2012 erworben. Und ich habe später auch einen Account bei MtGox gehabt. Ich habe auch Auszahlungen von diesem Account auf mein Konto gemacht. Allerdings habe ich keine Daten mehr. Danach hatte ich noch einen Account auf btc-e.com. Auch von dort habe ich keine Daten mehr. Erst als ich bei poloniex begonnen hatte zu traden, habe ich die vollständige Historie. Und das ist jetzt auch schon zwei Jahre her. Von steuerlicher Seite sollte also alles klar belegbar sein.
Wie gesagt, die steuerliche Seite hat mit Geldwäsche nix zu tun.
Haltefristen musst du der Bank gegenüber nicht belegen.
Ebensowenig musst du der Kripo diese belegen.
Was du der Kripo im Zweifelsfall belegen können musst, ist die Herkunft der Gelder.

Ich kann aber die Herkunft der Bitcoins nicht belegen.
Das ist erstmal schlecht.
Andererseits reicht die Nicht-Belegbarkeit der Herkunft alleine nicht aus, um einen Geldwäscheverdacht zu erhärten, sofern du eine plausible Erklärung abgeben kannst. Das kannst du.

Ich habe meine Coins damals in bar gekauft. Und das könnte jetzt ein Problem werden.
Eigentlich nicht. Ein Barkauf ist zwar schlecht zu beweisen, aber auch schwer zu widerlegen.
Sofern er nicht völlig unglaubwürdig ist, reicht das nicht für eine Verurteilung wegen Geldwäsche.
Man muss dir die Geldwäsche vor einem Gericht nachweisen, nicht umgekehrt du deine Unschuld.

Ich habe bereits eine Anwaltskanzlei in Japan kontaktiert, um meine Accountdaten von MtGox zu bekommen. Damit könnte ich nachweisen, dass ich bereits 2012 im Besitz von Bitcoins war. Und zum damaligen Zeitpunkt waren die Coins, die ich jetzt habe, umgerechnet 1500 Euro wert. Das würde den Geldwäscheverdacht wohl marginalisieren, denke ich.
Die Liste der Accounts von MtGox ist im Netz immer noch verfügbar.
Wenn du die brauchen kannst, kann ich sie dir auch schicken, muss ich nur irgendwo raussuchen.
Im Idealfall steht da dann deine Email-Adresse oder so drin, die du im besten Fall heute noch besitzt, dann ist schonmal ein Beweis erbracht, dass du einen Account bei MtGox hattest.

Hat jemand Erfahrung mit anwaltlicher Kommunikation mit MtGox? Da muß es ja einen Masseverwalter geben? Die Accountdaten sollten doch noch alle vorhanden sein?
Wie gesagt, die Liste kann ich dir schicken.
Mit MtGox (bzw. dem Insolvenzverwalter) wegen so einer Sache zu kommunizieren, dürfte wenig aussichtsreich und möglicherweise kostspielig sein.

Ich kenne mein Passwort nicht mehr. Aber ich kenne die Emailadresse und ich habe ja damals auch verkauft über MtGox. Damit sollte es ja möglich sein, an die Daten ran zu kommen.
Schick mir deine Email-Adresse per PM und ich kann nachsehen. Wink

Ich habe noch keinen Anwalt in Österreich kontaktiert. Noch bin ich nicht mal befragt worden. Kennt jemand die rechtliche Situation bei Geldwäscheverdacht? Wie weit bin ich beweispflichtig?
Ich kenne die Justiz in Österreich nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass auch bei euch die Unschuldsvermutung gilt.
Das heißt, nicht du musst beweisen, dass du keine Geldwäsche begangen hast, sondern umgekehrt, die Staatsanwaltschaft muss dir beweisen, dass du Geldwäsche begangen hast. Das wird sie nicht können.
In Deutschland ist die Sache letztlich genauso, allerdings können Gelder, bei denen der Verdacht der Geldwäsche besteht, auf lange Zeit "beschlagnahmt" werden. Das heißt im schlimmsten Fall, dass du zwar am Ende dein Geld wieder bekommst, aber so ein Prozess kann halt auch Jahre dauern Roll Eyes

Da geht es ja um Strafrecht und nicht um Finanzstrafrecht. Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze bei Geldwäsche? Wenn ich plausibel machen kann, durch meine Accountdaten bei MtGox, dass der derzeitige Wert durch Wertsteigerung seit 2012 passiert ist, sollte ich doch eigentlich vor Geldwäscheverdacht geschützt sein?
Geringfügigkeit wüsste ich zumindest nicht. Würde dir aber auch nichts nützen, da der Schaden in jedem Fall die endgültige Beschlagnahme deiner Gelder wäre, die "Beute" lässt man dich nicht behalten.
Beim Strafmaß wird natürlich die Höhe der Beträge eine erhebliche Rolle spielen. Insofern kannst du davon ausgehen, dass selbst für den Fall, dass man dir wider erwarten Geldwäsche nachweisen könnte, die Strafe sehr niedrig ausfallen dürfte.

Die Frage, die sich mir ein wenig stellt, wenn ich deine Ausführungen so lese, ist natürlich die, warum du solche "Angst" vor dem Geldwäscheverdacht hast.
Hast du Geldwäsche betrieben? Dann hast du etwas zu befürchten.
Hast du keine Geldwäsche betrieben? Dann hast du prinzipiell nichts zu befürchten, außer einem möglicherweise lästigen, langen Verfahren, während dem du eventuell nicht an dein Geld kommst, und das dich selbst möglicherweise einiges an Geld für einen Anwalt kostet.

Manche Reichsbürger hier im Forum werden versuchen, dir einzureden, dass der Rechtsstaat nicht funktioniert, und man dir dein Geld wegnehmen wird. Hör nicht auf die.
Sammle in Ruhe alle Informationen, die du selbst liefern kannst, um die Herkunft deiner Gelder zu bestätigen. Mach dir keine großen Sorgen, wenn das nicht alles lückenlos dokumentiert ist. Wenn du zu einem Vorgang keine Belege hast, schreib auf einem Blatt Papier auf, was deiner Erinnerung nach passiert ist (z.B. "ich habe ungefähr im August 2013 10 BTC in bar an einer Straßenkreuzung in Wien von einem Typen im Trenchcoat mit schwarzer Sonnenbrille gekauft", daran ist nichts illegal).
Wenn du mit deiner Sammlung fertig bist, warte auf ein Schreiben vom Staatsanwalt oder ähnliches (keine Ahnung, wie das bei euch in Österreich läuft). Erst dann gehst du mit deinen Informationen zu einem Anwalt.

Natürlich kannst du auch vorsorglich zu einem Anwalt gehen, aber der kann ohne Aktenzeichen o.ä. auch erstmal nichts machen.
Sofern dein Geld bei der Bank eingefroren ist oder ähnliches, kann ein Anwalt allerdings auch jetzt schon tätig werden, und die Freigabe fordern, dann geht da auch schneller etwas vorwärts.

Edit: kleine Ergänzung, ich habe nicht die vollständige Liste, sondern nur noch die zensierte Liste. Keine Ahnung, ob ich noch irgendwo die unzensierte Fassung habe, die finde ich zumindest auf die Schnelle nicht.
D.h. ich sehe nicht die vollständige Email-Adresse, sondern nur den Teil vor der Domain, also username@...
Ich sehe allerdings Vorname und Nachname, sofern die hinterlegt sind.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
mezzomix
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July 05, 2018, 02:04:04 PM
 #5

Hast du keine Geldwäsche betrieben? Dann hast du prinzipiell nichts zu befürchten, ...

Ohje. Das alte "wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" Argument. Kaum bin ich wieder in DE, dann springen mich schon die ersten Ereignisse an, die dieses Argument eindrücklich wiederlegen.

... außer einem möglicherweise lästigen, langen Verfahren, während dem du eventuell nicht an dein Geld kommst, und das dich selbst möglicherweise einiges an Geld für einen Anwalt kostet.

OK, man überlebt es. Trotzdem würde ich einen Vermögensschaden nicht als "nichts zu befürchten" bezeichnen.
Termie
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July 05, 2018, 05:56:43 PM
 #6

war das eine größere Bankenkette oder soz. die "Dorfbank Hintertupfing", wenn man fragen darf?

halte ich schon für ein fragwürdiges Vorgehen von denen, insbesondere da du ja extra auch noch vorher bei denen "die Hosen runtergelassen" hast...
mmueller75
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July 10, 2018, 12:29:12 PM
 #7

Bekannter von mir hat an Coinbase über 1000 euro überwiesen und seine Bank Raiffeisen hat ihn angerufen und er soll jetzt nachweisen, dass er wirklich auf die 1000 euro Kryptowährung gekauft hat

Meine Fresse, man kann nicht mal pupsen, damit die nichts mitbekommen und es nicht nachgewiesen muss
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July 10, 2018, 04:00:04 PM
 #8

Bekannter von mir hat an Coinbase über 1000 euro überwiesen und seine Bank Raiffeisen hat ihn angerufen und er soll jetzt nachweisen, dass er wirklich auf die 1000 euro Kryptowährung gekauft hat

Meine Fresse, man kann nicht mal pupsen, damit die nichts mitbekommen und es nicht nachgewiesen muss

Was hat er denn für ne kack Bank? Seit wann muss ich meiner Bank erzählen was ich mit meinem Geld anstelle? Cheesy

Zudem würde ich als Deutscher niemals Coinbase verwenden, zwecks deren AGB´s - aber weiß jat net ob dein Kumpel nen Deutscher ist.
mezzomix
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July 10, 2018, 05:09:31 PM
 #9

Was hat er denn für ne kack Bank? Seit wann muss ich meiner Bank erzählen was ich mit meinem Geld anstelle? Cheesy

Willkommen im 21. Jh in der "freien" Welt!
mmueller75
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July 11, 2018, 09:50:09 AM
 #10

Was hat er denn für ne kack Bank? Seit wann muss ich meiner Bank erzählen was ich mit meinem Geld anstelle? Cheesy

Willkommen im 21. Jh in der "freien" Welt!


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Tutu Qa
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July 25, 2018, 07:17:45 AM
 #11

Zudem würde ich als Deutscher niemals Coinbase verwenden, zwecks deren AGB´s - aber weiß jat net ob dein Kumpel nen Deutscher ist.

was steht denn da drin?  Shocked
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July 25, 2018, 07:20:02 AM
Last edit: July 25, 2018, 09:33:47 AM by Acura3600
 #12

Das deutsche User ausgeschlossen sind - so oder so ähnlich stehts drinn.
Wer sich dennoch registriert kann meistens auch Coinbase nutzen, brauch später jedoch nicht rumheulen wenn Coinbase einfach so das Nutzerkonto dicht macht
gdm41
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July 25, 2018, 04:51:43 PM
 #13

Mooment mal Smiley Wenn man sich bei coinbase anmeldet, muss man sich anhand des Personalausweisses verifizieren (ich zumindest). Von daher wird es für coinbase schwer, das Konto zu schließen und sich auf die AGB zu beziehen. Weil dann hätten sie mich nicht verifizieren dürfen.

Acura3600
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July 25, 2018, 05:01:11 PM
 #14

Hätte hätte Blockchainkette Cheesy

Tja, im Ernstfall darfst gerne gegen Coinbase klagen.
cryptcoin_de
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July 26, 2018, 10:09:44 PM
 #15

Banken sind nicht Deine Freunde. Da gebe ich Mezzo uneingeschränkt Recht.
Wer es mal testen will, der schreibe einfach in eine Überweisung mit über 10 KEUR in den Verwendungszweck den Hinweis
"Lieferung waffenfähiges Plutonium"
Ich garantiere maximalen Unterhaltungswert...
KingScorpio
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July 26, 2018, 10:17:12 PM
 #16

Banken sind nicht Deine Freunde. Da gebe ich Mezzo uneingeschränkt Recht.
Wer es mal testen will, der schreibe einfach in eine Überweisung mit über 10 KEUR in den Verwendungszweck den Hinweis
"Lieferung waffenfähiges Plutonium"
Ich garantiere maximalen Unterhaltungswert...



das bankenkartel ist befreundet nur mit den etablierten milliardären. die bevölkerung soll überwacht werden und als geldverdienendes vieh diesen dienen.

man umgeht durch das bankenkartel heimlich die sklaverei, der wohlstand erzeugt wirkt wie das soma aus brave new world. um die versklavte bevölkerung in einem rausch zu halten damit sie nicht merkt wie unfrei sie ist.

gruß

NagaLocal
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August 13, 2018, 10:21:38 AM
 #17

Das die Banken wegen Geldwäscheverdacht Alarm macht liegt daran, dass Sie sehr vorsichtig sind. Ein Bescheid sagen bringt meistens nicht. Man muss ein Business Status mit KYC Prozess erledigt haben.

Zu deinem Problem:

Versuch mit einem Anwalt dein Status in der Bank zu verifizieren, ansonsten gibt es noch ein Kniff. Du brauchst ein Dokument, das dir bestätigt, dass MtGox dir ein Darlehn als Coins gegeben hat, welches du in Fiat gezahlt hast. Somit wäre die Herkunft der Coins geregelt.

bct_ail
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August 13, 2018, 02:35:37 PM
 #18

Frage an die, die gegen SEPA und Co. sind.
Wie eurer Meinung nach, ist es dann möglich, mehrere 100k € von Börsen auszahlen zu lassen, wenn ich damit meine Kredite tilgen will (und auch ohne in den Verdacht der Geldwäsche zu kommen)?
mezzomix
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August 13, 2018, 02:49:46 PM
 #19

Wie eurer Meinung nach, ist es dann möglich, mehrere 100k € von Börsen auszahlen zu lassen, wenn ich damit meine Kredite tilgen will (und auch ohne in den Verdacht der Geldwäsche zu kommen)?

Bei privaten Kreditgebern kein Problem. Dort könnte man vereinbaren, die Schuld per Bitcoin Zahlung zu tilgen. Falls das nicht vereinbart wurde, wäre eine Barzahlung möglich (gesetzliches Zahlungsmittel).

Wenn der Kreditgeber eine Bank ist, geht es eventuell gar nicht. Die Bank nimmt nämlich nur ihr selbstgeschöpftes Geld (Giralgeld), da sie bei der Kreditrückzahlung ihre Bilanz verkürzen möchte. Bareinzahlung - und damit die indirekte Tilgung - bei der Bank ist zwar möglich, verhindert aber im Ernstfall nicht die Geldwäscheanzeige durch die Bank. Wer sich bei grossen Geschäften mit einer Bank einlässt ist - aus mehreren Gründen - verraten und verkauft.
bct_ail
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August 13, 2018, 03:07:06 PM
 #20

Wie eurer Meinung nach, ist es dann möglich, mehrere 100k € von Börsen auszahlen zu lassen, wenn ich damit meine Kredite tilgen will (und auch ohne in den Verdacht der Geldwäsche zu kommen)?


Wenn der Kreditgeber eine Bank ist, geht es eventuell gar nicht. Die Bank nimmt nämlich nur ihr selbstgeschöpftes Geld (Giralgeld), da sie bei der Kreditrückzahlung ihre Bilanz verkürzen möchte. Bareinzahlung - und damit die indirekte Tilgung - bei der Bank ist zwar möglich, verhindert aber im Ernstfall nicht die Geldwäscheanzeige durch die Bank. Wer sich bei grossen Geschäften mit einer Bank einlässt ist - aus mehreren Gründen - verraten und verkauft.


und damit drehen wir uns im Kreis.
Will jemand z.B. sein Hauskredit von 400.000€ auf einmal tilgen, kann das -ob Giralgeld oder Bareinzahlung- zum Verdacht Geldwäsche führen.

Mir konnte bisher niemand aufzeigen, wie man das Risiko Verdacht Geldwäsche ausräumen kann, wenn man -ob man es gut findet oder nicht- im System drin ist.
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