Nachdem ich grössere Eurobeträge über eine Bitcoinbörse mittels SEPA Überweisungen auf mein Konto getätigt habe, hat meine Bank die Behörde über einen Geldwäscheverdacht informiert. Ich habe meine Bank natürlich vorher über mein Vorhaben informiert, meine Accountdaten bei poloniex offengelegt, die Haltefrist lässt sich anhand der Tradinghistorie auch belegen.
Die Haltefrist hat mit Geldwäsche erstmal nichts zu tun.
Wenn du deine Bank allerdings vorab tatsächlich über alles in Kenntnis gesetzt hast, war die Bank IMHO nicht berechtigt, einen Verdacht zu melden.
Die erste Frage, die zu klären wäre, ist also erstmal, ob du beweisen kannst, dass du die Bank informiert hast, und in welchem Umfang.
Ich habe meine Bitcoins bereits 2012 erworben. Und ich habe später auch einen Account bei MtGox gehabt. Ich habe auch Auszahlungen von diesem Account auf mein Konto gemacht. Allerdings habe ich keine Daten mehr. Danach hatte ich noch einen Account auf btc-e.com. Auch von dort habe ich keine Daten mehr. Erst als ich bei poloniex begonnen hatte zu traden, habe ich die vollständige Historie. Und das ist jetzt auch schon zwei Jahre her. Von steuerlicher Seite sollte also alles klar belegbar sein.
Wie gesagt, die steuerliche Seite hat mit Geldwäsche nix zu tun.
Haltefristen musst du der Bank gegenüber nicht belegen.
Ebensowenig musst du der Kripo diese belegen.
Was du der Kripo im Zweifelsfall belegen können musst, ist die Herkunft der Gelder.
Ich kann aber die Herkunft der Bitcoins nicht belegen.
Das ist erstmal schlecht.
Andererseits reicht die Nicht-Belegbarkeit der Herkunft alleine nicht aus, um einen Geldwäscheverdacht zu erhärten, sofern du eine plausible Erklärung abgeben kannst. Das kannst du.
Ich habe meine Coins damals in bar gekauft. Und das könnte jetzt ein Problem werden.
Eigentlich nicht. Ein Barkauf ist zwar schlecht zu beweisen, aber auch schwer zu widerlegen.
Sofern er nicht völlig unglaubwürdig ist, reicht das nicht für eine Verurteilung wegen Geldwäsche.
Man muss
dir die Geldwäsche vor einem Gericht nachweisen, nicht umgekehrt du deine Unschuld.
Ich habe bereits eine Anwaltskanzlei in Japan kontaktiert, um meine Accountdaten von MtGox zu bekommen. Damit könnte ich nachweisen, dass ich bereits 2012 im Besitz von Bitcoins war. Und zum damaligen Zeitpunkt waren die Coins, die ich jetzt habe, umgerechnet 1500 Euro wert. Das würde den Geldwäscheverdacht wohl marginalisieren, denke ich.
Die Liste der Accounts von MtGox ist im Netz immer noch verfügbar.
Wenn du die brauchen kannst, kann ich sie dir auch schicken, muss ich nur irgendwo raussuchen.
Im Idealfall steht da dann deine Email-Adresse oder so drin, die du im besten Fall heute noch besitzt, dann ist schonmal ein Beweis erbracht, dass du einen Account bei MtGox hattest.
Hat jemand Erfahrung mit anwaltlicher Kommunikation mit MtGox? Da muß es ja einen Masseverwalter geben? Die Accountdaten sollten doch noch alle vorhanden sein?
Wie gesagt, die Liste kann ich dir schicken.
Mit MtGox (bzw. dem Insolvenzverwalter) wegen so einer Sache zu kommunizieren, dürfte wenig aussichtsreich und möglicherweise kostspielig sein.
Ich kenne mein Passwort nicht mehr. Aber ich kenne die Emailadresse und ich habe ja damals auch verkauft über MtGox. Damit sollte es ja möglich sein, an die Daten ran zu kommen.
Schick mir deine Email-Adresse per PM und ich kann nachsehen.
Ich habe noch keinen Anwalt in Österreich kontaktiert. Noch bin ich nicht mal befragt worden. Kennt jemand die rechtliche Situation bei Geldwäscheverdacht? Wie weit bin ich beweispflichtig?
Ich kenne die Justiz in Österreich nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass auch bei euch die Unschuldsvermutung gilt.
Das heißt, nicht du musst beweisen, dass du keine Geldwäsche begangen hast, sondern umgekehrt, die Staatsanwaltschaft muss dir beweisen, dass du Geldwäsche begangen hast. Das wird sie nicht können.
In Deutschland ist die Sache letztlich genauso, allerdings können Gelder, bei denen der Verdacht der Geldwäsche besteht, auf lange Zeit "beschlagnahmt" werden. Das heißt im schlimmsten Fall, dass du zwar am Ende dein Geld wieder bekommst, aber so ein Prozess kann halt auch Jahre dauern
Da geht es ja um Strafrecht und nicht um Finanzstrafrecht. Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze bei Geldwäsche? Wenn ich plausibel machen kann, durch meine Accountdaten bei MtGox, dass der derzeitige Wert durch Wertsteigerung seit 2012 passiert ist, sollte ich doch eigentlich vor Geldwäscheverdacht geschützt sein?
Geringfügigkeit wüsste ich zumindest nicht. Würde dir aber auch nichts nützen, da der Schaden in jedem Fall die endgültige Beschlagnahme deiner Gelder wäre, die "Beute" lässt man dich nicht behalten.
Beim Strafmaß wird natürlich die Höhe der Beträge eine erhebliche Rolle spielen. Insofern kannst du davon ausgehen, dass selbst für den Fall, dass man dir wider erwarten Geldwäsche nachweisen könnte, die Strafe sehr niedrig ausfallen dürfte.
Die Frage, die sich mir ein wenig stellt, wenn ich deine Ausführungen so lese, ist natürlich die, warum du solche "Angst" vor dem Geldwäscheverdacht hast.
Hast du Geldwäsche betrieben? Dann hast du etwas zu befürchten.
Hast du keine Geldwäsche betrieben? Dann hast du prinzipiell nichts zu befürchten, außer einem möglicherweise lästigen, langen Verfahren, während dem du eventuell nicht an dein Geld kommst, und das dich selbst möglicherweise einiges an Geld für einen Anwalt kostet.
Manche Reichsbürger hier im Forum werden versuchen, dir einzureden, dass der Rechtsstaat nicht funktioniert, und man dir dein Geld wegnehmen wird. Hör nicht auf die.
Sammle in Ruhe alle Informationen, die du selbst liefern kannst, um die Herkunft deiner Gelder zu bestätigen. Mach dir keine großen Sorgen, wenn das nicht alles lückenlos dokumentiert ist. Wenn du zu einem Vorgang keine Belege hast, schreib auf einem Blatt Papier auf, was deiner Erinnerung nach passiert ist (z.B. "ich habe ungefähr im August 2013 10 BTC in bar an einer Straßenkreuzung in Wien von einem Typen im Trenchcoat mit schwarzer Sonnenbrille gekauft", daran ist
nichts illegal).
Wenn du mit deiner Sammlung fertig bist, warte auf ein Schreiben vom Staatsanwalt oder ähnliches (keine Ahnung, wie das bei euch in Österreich läuft). Erst dann gehst du mit deinen Informationen zu einem Anwalt.
Natürlich kannst du auch vorsorglich zu einem Anwalt gehen, aber der kann ohne Aktenzeichen o.ä. auch erstmal nichts machen.
Sofern dein Geld bei der Bank eingefroren ist oder ähnliches, kann ein Anwalt allerdings auch jetzt schon tätig werden, und die Freigabe fordern, dann geht da auch schneller etwas vorwärts.
Edit: kleine Ergänzung, ich habe nicht die vollständige Liste, sondern nur noch die zensierte Liste. Keine Ahnung, ob ich noch irgendwo die unzensierte Fassung habe, die finde ich zumindest auf die Schnelle nicht.
D.h. ich sehe nicht die vollständige Email-Adresse, sondern nur den Teil vor der Domain, also username@...
Ich sehe allerdings Vorname und Nachname, sofern die hinterlegt sind.