Bei mir läuft das über meine Hausbank, da habe ich mir noch nie Gedanken darüber machen müssen, auch wenn ich am überlegen bin zu wechseln, da die Gebühren insgesamt einfach zu hoch sind.
Aber habe folgendes zur Quellensteuer gefunden bei Trade Republic (KI).
Trade Republic ist in Österreich seit Mitte 2024 steuereinfach, führt also die 27,5% Kapitalertragsteuer (KESt) auf Dividenden direkt an das Finanzamt ab. Ausschüttungen sind gebührenfrei, erfolgen oft zeitverzögert und werden als Cash auf dem Verrechnungskonto gutgeschrieben, ohne automatische Wiederanlage. Es können jedoch Quellensteuern ausländischer Aktien anfallen.
Wichtige Punkte zu Dividenden bei Trade Republic in Österreich:
Steuereinfachheit: Trade Republic bucht Dividenden nach Abzug der 27,5 % KESt direkt auf das Verrechnungskonto.
Auszahlung: Dividenden werden am "Zahltag" gutgeschrieben. Es gab in der Vergangenheit jedoch Berichte über teils verzögerte Gutschriften.
Kosten: Für die Dividendenabwicklung fallen keine eigenen Spesen an, jedoch können fremde Spesen weiterverrechnet werden.
Reinvestition: Eine automatische Wiederanlage (Reinvestition) von Dividenden wird nicht angeboten. Das Geld bleibt als Cash liegen.
Quellensteuer: Bei ausländischen Aktien (z.B. USA) wird oft Quellensteuer einbehalten. Die Anrechnung erfolgt, aber die Details sollten in der Abrechnung geprüft werden.
Guthabenzinsen: Neben Dividenden bietet Trade Republic derzeit eine attraktive Verzinsung auf das Guthaben (Cash) an.
Trade Republic ist in Österreich „steuereinfach“ und führt die Kapitalertragsteuer (27,5% KESt) automatisch ab. Bei ausländischen Dividenden kann jedoch ausländische Quellensteuer anfallen, die Trade Republic oft automatisch anrechnet oder durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) reduziert. Für ausländische Aktien, z.B. Frankreich (12,8% Quellensteuer) oder USA (meist 15% nach W-8BEN), müssen Anleger die korrekte Anrechnung prüfen.
Steuereinfachheit: Seit 2026 führt Trade Republic die volle KESt in Österreich ab.
Ausländische Quellensteuer: Sie fällt zusätzlich zur KESt an, wenn Sie in ausländische Aktien investieren (z. B. USA, Frankreich).
Anrechnung: Ausländische Quellensteuer wird bis zu einem gewissen Satz (oft 15% laut DBA) auf die österreichische 27,5% KESt angerechnet.
Rückerstattung: Eine zu hohe, nicht automatisch angerechnete Quellensteuer muss oft im Ausland zurückgefordert werden.
REITs-Besonderheit: Bei bestimmten REITs (Immobilienaktien) kann es zu fehlerhaften Steuerabzügen kommen, die teilweise korrigiert werden.
Für präzise Informationen ist der jährliche Steuerreport von Trade Republic zu nutzen.
Ich hatte diesen Falle einmal wegen (glaube es war Modum/Schweiz), habe es aber gelassen, war mir wegen dem bisschen dann zu umständlich.
Formulare zur Rückerstattung der ausländischen QuellensteuerDaher du müsstest da im dazugehörigen Land die Rückvergütung beantragen.