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Author Topic: Umfrage: Steuerbescheid zu Bitcoins  (Read 10344 times)
Aber sowas von (OP)
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March 02, 2014, 11:48:08 AM
 #1

Hier im Forum wurde schon heiß darüber diskutiert, wie man vorgehen sollte bei der Steuererklärung, siehe Signatur. Ich habe den Eindruck, dass bisher nur wenige oder vielleicht sogar niemand die Sache von Anfang bis Ende, also von Steuererklärung bis zum Steuerbescheid des Finanzamts durchgezogen hat. Es kann eigentlich nur jemand sein, der schon vor 2013 mit BTC gehandelt hat und für 2012 eine Erklärung abgegeben hat.

Daher die Frage: Hat hier im Forum schon mal irgend jemand aufgrund seiner Steuererklärung, in der Bitcoin Geschäfte erwähnt werden, einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten? Oder falls er noch auf den offiziellen Bescheid wartet, wie war bisher die Reaktion des Finanzamts auf die Steuererklärung? Wäre derjenige bereit, sich zu äußern, nach welcher Strategie er in der Erklärung vorgegangen ist (Art und Weise der Auflistung der Geschäfte, Lifo, Fifo, getrennte Wallets, usw.) und was im Bescheid hinsichtlich Bitcoins sinngemäß stand bzw wie die Reaktion des Sachbearbeiters im Finanzamt war? Wurde dem stattgegeben, wurde es abgelehnt? Wurde dem nur vorläufig stattgegeben? Nochmals zur Klarstellung: es geht mir nur um Steuererklärungen, in denen Bitcoins erwähnt werden. Wie war die Reaktion des Finanzamts dazu?

Da ich selber erst seit 2013 Bitcoins kaufe/verkaufe und die diesjährige Steuererklärung noch Zeit hat, hab ich selbst noch keine konkreten, tatsächlich  belegbaren Erfahrungen damit. Also für mich alles reine Theorie bisher. Ist das bei allen anderen auch so?

Ich bin gespannt, ob sich auch nur ein Einziger meldet.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
Aber sowas von (OP)
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March 10, 2014, 01:47:46 PM
 #2

Info von meiner Front:

Ich habe Einkommensteuerbescheide für 2011 (geändert weil neu hinzugekommen: Einkünfte aus privater Veräußerung von Bitcoins) und 2012 (enthält auch Einkünfte aus privater Veräußerung von Bitcoins) vom Finanzamt bekommen.

Die Bescheide sich nicht vorläufig.

Ich hatte lediglich das entsprechende Formular mit Zahlen befüllt (Kaufpreis, Veräußerungserlös, Gegenstand: "Bitcoin", Nebenkosten), also keine weitere Buchhaltung dazu beigelegt.

And the Winner is .... molecular. Der erste, der sich geoutet hat, wenn auch nicht an dieser Stelle. Ich war mal so frei, es aus einem anderen Forenbereich hier zu quoten. Das ist ja hochinteressant und widerlegt meine und "Chefin"s Vermutungen, dass sobald ein FA-Beamter "Bitcoin" liest, das nur "vorläufig" durchwinkt.

@molec: hast du den Bescheid damals einfach hingeschickt oder persönlich abgegeben? Kamen irgendwelche direkten mündlichen oder später schriftlichen Rückfragen? War es tatsächlich so einfach, Anlage SO ausfüllen und fertig?

Kann noch jemand konkrete Erfahrungen beisteuern?

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
molecular
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May 22, 2014, 08:28:50 PM
 #3

Ich habe 2011 nacherklärt und 2012 abgegeben. Beide mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, Gegenstand: Bitcoin.

Ich habe (mit meinem Steuerberater zusammen) summarisch in Essenz 3 Zahlen pro Jahr abgeliefert:

  • Anschaffungskosten
  • Veräußerungserlös
  • Nebenkosten (Exchange-Gebühren)

Reaktion des FA Hamburg war: Festsetzung eines früheren Abgabetermins für die EkSt-Erklärung 2013 (August '14).

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May 23, 2014, 07:12:37 AM
 #4

ich habe, ohne Steuerberater, ein privates Veräußerungsgeschäft als Einnahme deklariert und per Brief erklärt, dass ich das Glück hatte, durch Bitcoins gewonnen zu haben. Das FA hatte tausend Nachfragen zu meiner Steuererklärung, wollte allerlei Belege und hat alles mögliche in Frage gestellt, aber bitcoins waren kein Thema.


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May 23, 2014, 09:30:26 AM
 #5

ich habe, ohne Steuerberater, ein privates Veräußerungsgeschäft als Einnahme deklariert und per Brief erklärt, dass ich das Glück hatte, durch Bitcoins gewonnen zu haben. Das FA hatte tausend Nachfragen zu meiner Steuererklärung, wollte allerlei Belege und hat alles mögliche in Frage gestellt, aber bitcoins waren kein Thema.
Worauf konzentrierten sich denn die Nachfragen? Wollten die keinen Nachweis über die Herkunft/Anschaffung der Bitcoins? Reicht denen (als Nachweis, Zeitstempel) ein Ausdruck der Blockchain Transaktion(en)?

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C. Bergmann
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May 23, 2014, 10:00:51 AM
 #6

Nachfragen waren Büro, Mietvertrag, Fahrtkosten, Zweitwohnung etc.
Bitcoins gingen unkommentiert durch. Ich glaube, die Sachbearbeiterin war einfach nur froh, mir etwas mehr Steuern berechnen zu können ohne sich näher mit diesem vertracksten Thema auseinanderzusetzen. Sind halt auch nur Menschen dort ...


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May 23, 2014, 04:39:04 PM
 #7

Frage am Rande (betrifft mich nicht, interessiert mich aber): wie deklariere ich Bitcoins beim FA welche vom Solo Mining stammen? Fragen die überhaupt überhaupt über die Herkunft nach?
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June 15, 2014, 09:16:42 AM
 #8

Glück gehabt Smiley
Hat schon jemand Erfahrungen bzgl. verlangten Nachweisen über die Herkunft/Anschaffung der Bitcoins? Reicht dem FA (als Nachweis, Zeitstempel) ein Ausdruck der Blockchain Transaktion(en)? (Ich meine natürlich gekaufte, nicht geschürfte Coins)
interessiert mich auch

molecular
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June 15, 2014, 09:36:47 AM
 #9

Frage am Rande (betrifft mich nicht, interessiert mich aber): wie deklariere ich Bitcoins beim FA welche vom Solo Mining stammen? Fragen die überhaupt überhaupt über die Herkunft nach?

Das FA will wissen wann und zu welchem Preis du verkaufte Bitcoins gekauft hattest. Erstmal nicht mal das... sie wollen deinen durch Veräußerung von BTC entstandenen Gewinn wissen. Um den zu ermitteln brauchst du aber (ausser Verkaufspreis und Verkaufsdatum) Kaufpreis und Kaufdatum.

Man könnte geminete coins evtl. mit Kaufpreis 0€ ansetzen. Oder die Mining-Kosten in Anschlag bringen. Beim mining gibt es auch das Problem mit evtl. gewerblichkeit, oder?

Ich habe zur Sicherheit nur gekaufte coins verkauft, keine gemineten.



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June 15, 2014, 09:43:43 AM
 #10

Glück gehabt Smiley
Hat schon jemand Erfahrungen bzgl. verlangten Nachweisen über die Herkunft/Anschaffung der Bitcoins? Reicht dem FA (als Nachweis, Zeitstempel) ein Ausdruck der Blockchain Transaktion(en)? (Ich meine natürlich gekaufte, nicht geschürfte Coins)
interessiert mich auch

Ausdruck der Blockchain-Transaktion bring dir höchstens den Nachweis, daß du BTC gekauft hast und wieviele, nicht aber zu welchem EUR-Preis. Das würde ich lassen, bringt nix und verkompliziert alles.

Ich habe einfach die "Kontoauszüge" der exchanges verwendet. Hat den großen Vorteil, daß das FA notfalls beim Exchange die Richtigkeit der Daten prüfen kann. Daraus ergeben sich Datum, Preis, Volumen aller Käufe, Verkäufe. Das ist für eine ordentliche Bitcoin-Buchhaltung völlig ausreichend (Nebenkosten (fees) kann man auch noch als Kosten abziehen). Nur wenn man mit "Depots" arbeiten will (kann sich lohnen), braucht man auch "deposit"- und "withdraw"-Daten. Auch das liefern die Exchanges.

Bei privat-kauf (localbitcoins, mycelium localtrader, bitcoin-treffen, kumpel etc.) wäre ein "Eigenbeleg" angebracht. Vielleicht hat man die "Bar-Käufe" sogar in ein kleines Büchlein eingetragen (evtl. mit verschiedenen Kugelschreibern): Datum, Anzahl BTC, Preis EUR.



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June 16, 2014, 08:38:58 AM
 #11

Ausdruck der Blockchain-Transaktion bring dir höchstens den Nachweis, daß du BTC gekauft hast und wieviele, nicht aber zu welchem EUR-Preis. Das würde ich lassen, bringt nix und verkompliziert alles.
Wenn du anhand der Blockchain TX nachweisen kannst dass du die Coins vor >1 Jahr gekauft hast, dann spielt der Kaufpreis keine Rolle mehr.

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June 16, 2014, 11:04:01 AM
 #12

@Molecular

Waren das alles besteuerte Gewinne oder waren da auch Bitcoins dabei die Steuerfrei geworden sind(>1 Jahr). Den das ist ja am Ende der entscheidende Punkt. Wenn man 10.000 Euro nachweislich Investiert und dann 12.000 Euro am Ende des Jahres hat, dann die 2000 Euro ordentlich versteuert gibts ja nichts mehr auszusetzen, sind einfach nicht mehr Steuern möglich. Und die geminten Bitcoins hast du ja aussen vor gelassen, also tauchen die nicht auf.

Es wäre nun schon die Frage, was passiert, wenn du in 2 Jahren diese Coins auch zu Geld machst oder sie Investierst in irgendeiner Form. Dann dürfte zumindest die Frage nach der Herkunft kommen. Und da du sie nicht deklariert hast, dürften die Nachforschungen entsprechend tiefer gehen.

Wenn schon der maximal mögliche Steuerbetrag abgeschöpft wurde muss das FA nichts mehr vorläufig machen. Eher dann du...falls morgen der Finanzminister erklärt: Bitcoin-spekulationen sind generell Steuerfrei. Dann wäre die Vorläufigkeit dein Rettungsanker für ne Menge Geld.

Oder sehe ich da etwas grundlegend falsch?
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June 18, 2014, 05:37:23 PM
 #13

ich habe, ohne Steuerberater, ein privates Veräußerungsgeschäft als Einnahme deklariert und per Brief erklärt, dass ich das Glück hatte, durch Bitcoins gewonnen zu haben.
Hast du die Bitcoins wirklich gewonnen oder das nur geschrieben, weil du keine Nachweise vom Kauf hattest?

Habe selbst nämlich noch ein paar Coins, die ich sozial wie ich bin gerne versteuern möchte, aber entsprechende Belege habe ich dafür nicht mehr...

Kann ich in der Steuererklärung einfach Anschaffungskosten = 0 € und Haltefrist < 1 Jahr angeben? Kann sich dann niemand beschweren Tongue
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June 18, 2014, 06:08:52 PM
 #14

Ich habe 2011 nacherklärt und 2012 abgegeben. Beide mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, Gegenstand: Bitcoin.

Ich habe (mit meinem Steuerberater zusammen) summarisch in Essenz 3 Zahlen pro Jahr abgeliefert:

  • Anschaffungskosten
  • Veräußerungserlös
  • Nebenkosten (Exchange-Gebühren)

Reaktion des FA Hamburg war: Festsetzung eines früheren Abgabetermins für die EkSt-Erklärung 2013 (August '14).

Dass das FA dich auffordert, dieses Jahr die Erklärung früher abzugeben, hat wahrscheinlich weniger den Grund, dass es um Bitcoins ging, sondern dass du satte Gewinne deklariert hast, die über das übliche von den Vorjahren deutlich hinausgehen. Sie wittern auch für dieses Jahr eine hohe Einnahme und wollen früh die Steuern dafür sehen. Das wäre mit jedem anderen Spekulationsgeschäft ähnlich verlaufen. So lautet die These meiner Steuerberaterin.

Quote
Kann ich in der Steuererklärung einfach Anschaffungskosten = 0 € und Haltefrist < 1 Jahr angeben? Kann sich dann niemand beschweren
Warum solltest du das nicht können? Ist schließlich die schlechteste aller Möglichkeiten aus deiner Sicht bzw die beste für das Finanzamt. Die werden dich bestimmt nicht daran hindern.

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June 18, 2014, 06:28:01 PM
 #15

Quote
Kann ich in der Steuererklärung einfach Anschaffungskosten = 0 € und Haltefrist < 1 Jahr angeben? Kann sich dann niemand beschweren
Warum solltest du das nicht können? Ist schließlich die schlechteste aller Möglichkeiten aus deiner Sicht bzw die beste für das Finanzamt. Die werden dich bestimmt nicht daran hindern.
^^

Ich hodle die Bitcoins zwar schon über ein Jahr, aber der einzige Nachweis ist eine PayPal-Zahlung an eine Privatperson, aus der nichtmal ein Bitcoinkauf hervorgeht Cheesy
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June 18, 2014, 08:00:32 PM
 #16

Ich hodle die Bitcoins zwar schon über ein Jahr, aber der einzige Nachweis ist eine PayPal-Zahlung an eine Privatperson, aus der nichtmal ein Bitcoinkauf hervorgeht Cheesy
Hast du die bitcoins noch? Dann werden auch keine Steuern fällig, sondern erst, wenn mit Gewinn verkauft wird.

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June 19, 2014, 01:44:22 AM
 #17

Ja, ich will/muss sie verkaufen.
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June 19, 2014, 06:52:59 AM
 #18

Dann erstellst du dir zur Sicherheit für den Kauf einen sogenannten Eigenbeleg. Dort vermerkst du das Kaufdatum, den Verkäufer, das Kaufobjekt, in deinem Fall Kurs und Anzahl bitcoins, unterschreibst das Ganze mit Ort und Datum und heftest es zusammen mit einen Kontoauszug, aus dem die Paypal Überweisung zu ersehen ist, ab.
Ansonsten musst du nichts tun, denn die 12 Monatsfrist ist überschritten, es ist nichts zu versteuern und etwas, was man nicht versteuern muss, braucht man auch nicht in einer Steuererklärung anzugeben.
Den Eigenbeleg hast du nur für den Fall erstellt, dass das Finanzamt auf die Idee kommt, bei dir nachzufragen, woher denn das viele Geld aus dem Verkauf stammt. Sehr unwahrscheinlich, es sei denn, dieser Betrag ist für deine Verhältnisse außerordentlich. Durch den Eigenbeleg bist du abgesichert. Ein Eigenbeleg ist nichts Ungewöhnliches, er muss nur glaubhaft rüberkommen.

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June 19, 2014, 07:42:29 AM
 #19

Okay, dankeschön.

Dann werde ich das so machen bzw. nicht machen (die Steuererklärung).
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June 20, 2014, 12:00:47 PM
 #20


Ich hodle die Bitcoins zwar schon über ein Jahr, aber der einzige Nachweis ist eine PayPal-Zahlung an eine Privatperson, aus der nichtmal ein Bitcoinkauf hervorgeht Cheesy
Die TX.ID ist mit Datum und Uhrzeit in der Blockchain verankert. Du kannst das Überweisungs- bzw. Empfangsdatum also genau belegen.
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