Bitcoin Forum
November 14, 2024, 04:03:43 AM *
News: Check out the artwork 1Dq created to commemorate this forum's 15th anniversary
 
   Home   Help Search Login Register More  
Pages: « 1 2 3 4 [5]  All
  Print  
Author Topic: Umfrage: Steuerbescheid zu Bitcoins  (Read 10362 times)
OrgiOrg
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 42
Merit: 0


View Profile
July 28, 2014, 03:59:32 PM
 #81

@Aber sowas von: vielen Dank für das Beispiel, jetzt hab ich die vorherigen Sätze auch verstanden

... in meinem Fall habe ich mit den gekauften BTCs sofort in Altcoins investiert. Die Kursspanne ist also minimal, so dass der Gewinn unter 600€ fallen sollte bzw. eventuell sogar n kleiner Verlust ist

Nun mal weiter in meinem Beispiel: ich kaufe einen einzigen Altcoin mit den BTCs und lasse diesen in einer Wallet liegen (minimaler Gewinn/Verlust bei Kauf der Altcoins hier mal außen vor).

Nun entwickelt sich der Altcoin technisch weiter und es gibt bald die Möglichkeit diesen direkt in € zu tauschen. Das mache ich aber erst nachdem ich die Altcoins 1 Jahr in meiner Wallet aufbewahrt habe.

In diesem Fall ist der Gewinn aus dem direkten Altcoin-Verkauf in € steuerfrei???

Ja, Bitcoins und Altcoins werden genau gleich behandelt.

2 letzte Fragen zu meinem Szenario:
1) wie verhält es sich beim Kauf von Assets bei der NXT-Exchange? Das ganze kaufe ich ja mit dem Altcoin selbst. Muss hier bei Kauf und Verkauf des Assets an der Exchange ebenfalls eine Gewinnrealisierung geltend gemacht werden?
2) wie verhält es sich mit wöchentlichen/monatlichen Dividenden, die ich auf die gekauften Assets erhalte?

Ein konkretes Beispiel:
- Luise kauft 10 Assets für 10 NXT je Asset -> Investition 100 NXT
- Luise erhät in den nächsten Wochen insgesamt 50 NXT als Dividende ausgezahlt -> 50 NXT erhalten
- Luise verkauft die 10 Assets nach 5 Monate für 20 NXT je Asset -> 200 NXT erhalten

Danke für Eure Hilfe!
Aber sowas von (OP)
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 239
Merit: 116


View Profile
October 13, 2014, 11:57:51 AM
 #82

Inzwischen habe ich meinen Steuerbescheid für das Steuerjahr 2013 erhalten. Auf Anraten meiner Steuerberaterin hatte ich alle meine Bitcoin Transaktionen, es waren ausschließlich Euro <--> BTC, in einem Excellistenausdruck aufgeführt, alle Käufe, alle Verkäufe mit Datum, Menge, Kurs und Namen der Käufer / Verkäufer.

Ich hatte in 2013, was steuerrelevante Vorgänge mit Bitcoins angeht (d.h. unter der 12-Monatsfrist), insgesamt Verluste. Diese wurden als Verlustvortrag geltend gemacht und vom FA als solche ohne Aufhebens akzeptiert. Es gab keine Rückfragen.

Die eigentlichen, richtig satten Gewinne hatte ich gemacht, als ich im September 2014 all out gegangen bin. Das war aber nach der 12-Monatsfrist, also steuerfrei. Falls ich dieses Jahr noch mal kurzfristig traden (ist nicht so mein Ding) und damit Gewinne machen sollte, kann ich die mit den Verlustvorträgen verrechnen, sofern ich unterhalb der 12-Monatsfrist bleibe. Mal schauen, ich wurde ja (leider?) nochmal schwach und habe wieder eingekauft.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
OrgiOrg
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 42
Merit: 0


View Profile
October 13, 2014, 12:13:36 PM
 #83

Danke für die Info ... eine Frage: hast du nur mit Bitcoins gehandelt oder ggf. auch mal irgendwelche Altcoins gekauft?
Aber sowas von (OP)
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 239
Merit: 116


View Profile
October 13, 2014, 05:10:53 PM
 #84

Nein, ausschließlich BTC in Euro hin und zurück, sonst nichts.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
kingbtcvl
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 202
Merit: 100


View Profile
October 15, 2014, 07:42:12 PM
 #85

so freunde, heute war dann auch mein steuerbescheid in der post und ich möchte euch meine erfahrungen nicht vorenthalten.

da ich nach meinem subjektiven empfinden duchs handeln keine gewinne gemacht oder genauer gesagt realisiert habe, da ich mir nie was auf mein bankkonto hab zurückzahlen lassen, habe ich auch versucht, dem finanzamt das genau so zu erklären.


konkret habe ich folgendes gemacht:
in der anlage SO habe ich auf der zweiten seite unter dem abschnitt "andere wirtschaftsgüter" in dem feld "art des wirtschaftsgutes" (zeile 41) "siehe Anlage private Veräußerungsgeschäfte - andere Wirtschaftsgüter" eingetragen. dann habe ich eben jene eigene analge formlos mit folgedem text beigefügt:

Quote
Private Veräußerungsgeschäfte

Andere Wirtschaftsgüter

Der Steuerpflichtige gibt an, im Kalenderjahr 2013 erstmals diverse Cryptocurrencies für insgesamt XYZ € auf unterschiedlichen Online-Börsen angeschafft zu haben. Bei den erworbenen Cryptocurrencies handelt es sich neben Bitcoins um Litecoins, Namecoins, Novacoins, Terracoins, Peercoins, Feathercoins, Primecoins und Nextcoins, welche auf den Online-Börsen Mt. Gox, BTC-e, Kraken und DGEX mit dem zunächst gekauften virtuellen Börsengeld hin und zurück gewechselt beziehungsweise auch direkt getauscht wurden.
Die Realisierung der aus den oben erwähnten Anschaffungen bedingten Gewinne/Verluste steht noch aus. Diese werden ordnungsgemäß in einer der kommenden Einkommenssteuererklärungen angegeben, sofern sie die Freigrenze überschreiten und nicht aufgrund der vom Bundestag angegebenen Haltefrist steuerfrei sein sollten.


resultat:
in meinem steuerbescheid steht nichts, aber auch wirklich rein gar nichts von privaten veräußerunsgeschäften geschweige denn von cryptocurrencies oder gar bitcoins!!!
mein steuerbescheid ist zwar nur vorläufig, aber dier vorläufigkeit bezieht sich nur auf dinge, die nichts mit bitcoins und co zu tun haben. der bescheid von 2013 gleicht dabei dem von 2012, wo ich von bitcoins noch nichts wußte. aus meinr sicht ist die kuh damit erstmal vom eis.
OrgiOrg
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 42
Merit: 0


View Profile
October 16, 2014, 06:10:18 AM
 #86

Quote
Private Veräußerungsgeschäfte
Andere Wirtschaftsgüter
Der Steuerpflichtige gibt an, im Kalenderjahr 2013 erstmals diverse Cryptocurrencies für insgesamt XYZ € auf unterschiedlichen Online-Börsen angeschafft zu haben. Bei den erworbenen Cryptocurrencies handelt es sich neben Bitcoins um Litecoins, Namecoins, Novacoins, Terracoins, Peercoins, Feathercoins, Primecoins und Nextcoins, welche auf den Online-Börsen Mt. Gox, BTC-e, Kraken und DGEX mit dem zunächst gekauften virtuellen Börsengeld hin und zurück gewechselt beziehungsweise auch direkt getauscht wurden.
Die Realisierung der aus den oben erwähnten Anschaffungen bedingten Gewinne/Verluste steht noch aus. Diese werden ordnungsgemäß in einer der kommenden Einkommenssteuererklärungen angegeben, sofern sie die Freigrenze überschreiten und nicht aufgrund der vom Bundestag angegebenen Haltefrist steuerfrei sein sollten.
resultat:
in meinem steuerbescheid steht nichts, aber auch wirklich rein gar nichts von privaten veräußerunsgeschäften geschweige denn von cryptocurrencies oder gar bitcoins!!!
mein steuerbescheid ist zwar nur vorläufig, aber dier vorläufigkeit bezieht sich nur auf dinge, die nichts mit bitcoins und co zu tun haben. der bescheid von 2013 gleicht dabei dem von 2012, wo ich von bitcoins noch nichts wußte. aus meinr sicht ist die kuh damit erstmal vom eis.

Danke für die Infos!
D.h. im Gegenzug aber eigentlich auch, dass der Tausch von BTC in einen anderen Coin und umgekehrt vom Finanzamt in diesem Fall nicht steuerrelevantes Ereignis eingestuft wurde, oder?
kingbtcvl
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 202
Merit: 100


View Profile
October 16, 2014, 03:16:11 PM
 #87

D.h. im Gegenzug aber eigentlich auch, dass der Tausch von BTC in einen anderen Coin und umgekehrt vom Finanzamt in diesem Fall nicht steuerrelevantes Ereignis eingestuft wurde, oder?


so siehts aus! bin auch echt nen bisschen überrascht, dass das so durchgegangen ist ohne irgendwelche nachfragen.
molecular
Donator
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2772
Merit: 1019



View Profile
October 17, 2014, 08:27:21 PM
 #88

Danke für die Infos!
D.h. im Gegenzug aber eigentlich auch, dass der Tausch von BTC in einen anderen Coin und umgekehrt vom Finanzamt in diesem Fall nicht steuerrelevantes Ereignis eingestuft wurde, oder?

Leider kann man daraus nichts rechtssicheres ableiten. Vielleicht war der Beamte einfach nur zu faul.

PGP key molecular F9B70769 fingerprint 9CDD C0D3 20F8 279F 6BE0  3F39 FC49 2362 F9B7 0769
Pages: « 1 2 3 4 [5]  All
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.19 | SMF © 2006-2009, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!