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Author Topic: Selbständig im Kryptoumfeld - Steuern und KV bei Bezahlung in Token  (Read 1296 times)
bct_ail
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March 04, 2019, 12:58:46 PM
 #41

So, die ganzen Umsatzsteuersachen sind in eine mordsmäßige Tabelle eingefügt, so manches Fehlerchen erlegt, alles endlich per Elster ans FA geschickt worden.
Bin gespannt, obs Strafen gibt.   

Glücklicherweise sind quasi alle meine Übersetzungen aus dem europäischen uns außereuropäischen Ausland, so dass keine Umsatzsteuersachen angefallen sind und ich auch keine VAT-Nummern sammeln musste. Die Projekte sind selbst nicht darauf eingestellt, das die Bounty-Token irgendwie steuerrechtlich relevant werden könnten, zumindest kam das im Kontakt mit Nuggets heraus.

Na wir werden sehen, was das wird.

Puuh, der Bescheid ist da. Sie waren sehr gnädig. Minimale Strafen (zusammen 6 € oder so), aber auch nur für die Positionen, die ich in € als Teamberater und Moderator verdient habe.

Danke für die Rückmeldung. Für was gab es denn die Strafen? Ist der Bescheid gem. § 165 Abs. 1 AO  (teilweise) vorläufig?
Hilde X (OP)
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March 04, 2019, 01:49:42 PM
 #42

Umsatzsteuervoranmeldung musst man ja in den ersten beiden Jahren ja bis zu 10. des nächsten Monats machen. Hängt man hinterher, gibts Ärger bzw. Verzugsstrafen.

Alle meine Bounty-Honorare kamen aus dem nicht-europäischen Ausland, Umsatzsteuer fiel also nicht an, als Einkommen aufführen musste ich sie trotzdem.

Ich habe aber noch Geld in € außerhalb des Kryptoumfelds verdient. Für die Einkünfte musste ich Umsatzsteuer abführen, hab das eben zu spät angezeigt und gemacht (weil ich jaa dne ganzen Kryptokram klären und dokumenterien musste) dafür gabs dann die geringen Strafen.

Wegen der Vorläufigkeit muss ich mal kucken, aber ich gehe davon aus.


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September 08, 2019, 10:43:56 AM
 #43

Hallo, hattest du deine Wallet Adresse den Finanzamt gegeben?
Ich hatte ville bountys gemacht hatte aber nur 4 bounty token davon verkauft und wollte auch nur die 4 angeben und andere einfach Ligen lassen drei haben wert von 0€.
Scheede
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September 08, 2019, 03:04:31 PM
 #44

Hallo, hattest du deine Wallet Adresse den Finanzamt gegeben?
Ich hatte ville bountys gemacht hatte aber nur 4 bounty token davon verkauft und wollte auch nur die 4 angeben und andere einfach Ligen lassen drei haben wert von 0€.

Privat oder gewerblich?

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September 08, 2019, 03:21:25 PM
 #45

Hallo, hattest du deine Wallet Adresse den Finanzamt gegeben?
Ich hatte ville bountys gemacht hatte aber nur 4 bounty token davon verkauft und wollte auch nur die 4 angeben und andere einfach Ligen lassen drei haben wert von 0€.

Privat oder gewerblich?
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September 08, 2019, 03:29:26 PM
 #46

Hallo, hattest du deine Wallet Adresse den Finanzamt gegeben?
Ich hatte ville bountys gemacht hatte aber nur 4 bounty token davon verkauft und wollte auch nur die 4 angeben und andere einfach Ligen lassen drei haben wert von 0€.

Privat oder gewerblich?
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Dann kannst du dich freuen, denn privat sind die Anforderungen gemäßigter als wenn du es gewerblich mit allem drum und dran machst. Der Beitrag hier bezieht sich nämlich nur auf eine gewerbliche Tätigkeit.  Smiley

Hilde X (OP)
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September 08, 2019, 04:16:44 PM
 #47

Na ja, prinzipiell bringt einen alles an Einkünften, was einen bestimmten Betrag übersteigt, automatisch in die Gewerblichkeit. Man muss sich dann eben selbständig machen.

Die Frage müsste m. E. also eher lauten: Um wieviel handelt es sich?



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September 08, 2019, 04:43:11 PM
 #48

Na ja, prinzipiell bringt einen alles an Einkünften, was einen bestimmten Betrag übersteigt, automatisch in die Gewerblichkeit. Man muss sich dann eben selbständig machen.
Muss man nicht...
Soweit ich weiß, ist eine Gewerblichkeit nur dann gegeben, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

- Auf Dauer ausgelegt
- Nicht sittenwirdrig
- Eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist
- Eine Außenwirkung durch die Tätigkeit gegeben ist und Dritte klar erkennen können, dass es sich um ein Gewerbe handelt
- Die Tätigkeit ist selbstständig (nicht weisungsgebunden)

https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbe
siehe auch § 15 EStG


Die Summen sind in den meisten Fällen nicht relevant, sofern keine Außenwirkung entsteht, z.B. bei Trading.

Hilde X (OP)
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September 09, 2019, 05:40:59 AM
 #49

Danke, Recht hast du.

Die Frage stellt sich dann: Aber wann werden "viele Bountys" zu Regelmäßigkeit und Gewinnabsicht?


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September 09, 2019, 07:12:47 AM
 #50

Danke, Recht hast du.

Die Frage stellt sich dann: Aber wann werden "viele Bountys" zu Regelmäßigkeit und Gewinnabsicht?
Hatte ungefähr 73 bounty Token bekommen davon nur 4 verkauft die anderen Ligen auf der wallet die meisten bounty hatte ich gemacht von 01.12.17-01.06.18. Ich wollte die 4 Token die ich verkauft habe eintragen in fifo (Capital Gains ) mit Kaufwert 0. Habe auch heute ein Termin bei Steuer Berater hoffe, der kann mir helfen, aber ich bezweifle das, letzte Woche war ich bei anderen steuer Berater und der wüste nicht wo er sowas eintragen soll ...
Hilde X Wolte FA deine Wallet Adresse wissen?
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September 09, 2019, 12:30:10 PM
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 #51

Danke, Recht hast du.

Die Frage stellt sich dann: Aber wann werden "viele Bountys" zu Regelmäßigkeit und Gewinnabsicht?

Es müssen hier aber immer ALLE Punkte gegeben sein.

Der Punkt heißt ja außerdem nicht "Regelmäßigkeit", sondern "auf Dauer ausgelegt"  und meint "auf immer und ewig geplant".

Kann ja nicht jeder Bounty- Teilnehmer ein Gewerbe anmelden  Cheesy

Ist für mich vergleichbar mit Altcoin- Mining. Nur weil jemand zu Hause vielleicht 1 Mining Rig betreibt, fällt das meines Erachtens nicht unter gewerbliche Tätigkeit.
Dafür müssten schon Büroflächen o.ä. angemietet werden. Alles andere ist Liebhaberei.

Hatte ungefähr 73 bounty Token bekommen davon nur 4 verkauft die anderen Ligen auf der wallet die meisten bounty hatte ich gemacht von 01.12.17-01.06.18. Ich wollte die 4 Token die ich verkauft habe eintragen in fifo (Capital Gains ) mit Kaufwert 0. Habe auch heute ein Termin bei Steuer Berater hoffe, der kann mir helfen, aber ich bezweifle das, letzte Woche war ich bei anderen steuer Berater und der wüste nicht wo er sowas eintragen soll ...

Bei Bounty Token gilt das Zuflussprinzip, es muss also am Tag des Zuflusses der Gegenwert in € versteuert werden.

Sagt auch unser Steuerberater hier im Forum  Smiley:

Bei Bounties liegt idR eine Leistung zu Grunde (zB Übersetzung), damit ist der in Coins erhaltene Lohn somit als Einkommen aus § 22 EStG beim Zufluss zu versteuern, eine nachfolgende Wertsteigerung findet dann in der privaten Vermögenssphäre statt und ist steuerlich nicht mehr relevant.

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September 09, 2019, 03:51:55 PM
 #52


Bei Bounty Token gilt das Zuflussprinzip, es muss also am Tag des Zuflusses der Gegenwert in € versteuert werden.

Sagt auch unser Steuerberater hier im Forum  Smiley:


Ich bin da mittlerweile woanders.

Zuflusszeitpunkt = Stichmonat bzw. Stichjahr für Umsatzsteuer und Einkommenssteuer aufs Jahr.

Die Wertermittlung ist ja noch die Frage. Da gilt nach meinem Stand mittlerweile nicht der Zuflußzeitpunkt, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.



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September 09, 2019, 04:32:38 PM
 #53

Ich bin da mittlerweile woanders.

Zuflusszeitpunkt = Stichmonat bzw. Stichjahr für Umsatzsteuer und Einkommenssteuer aufs Jahr.

Die Wertermittlung ist ja noch die Frage. Da gilt nach meinem Stand mittlerweile nicht der Zuflußzeitpunkt, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Wieder eine neue Methode  Grin
Warum bitte sollte man den Zeitpunkt der Leistungserbringung hernehmen wenn man die Token (den Lohn) erst irgendwann in der Zukunft (meist 6 - 12 Monate später) erhält?

Quote
Zuflusszeitpunkt
Ein Geldbetrag ist zugeflossen, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ihn erlangt ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip

(Ich zitiere ja immer nur ungern aus wikipedia, aber konnte auf die schnelle nichts anderes finden  Smiley)

Quote
(1) Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrundezulegen.

(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.

https://www.jusline.at/gesetz/bewg/paragraf/10

(das österreichische Bewertungsgesetz unterscheidet sich meines Wissens nach nicht vom deutschen)

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September 09, 2019, 10:16:38 PM
 #54

Ich bin da mittlerweile woanders.

Zuflusszeitpunkt = Stichmonat bzw. Stichjahr für Umsatzsteuer und Einkommenssteuer aufs Jahr.

Die Wertermittlung ist ja noch die Frage. Da gilt nach meinem Stand mittlerweile nicht der Zuflußzeitpunkt, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Wieder eine neue Methode  Grin
Warum bitte sollte man den Zeitpunkt der Leistungserbringung hernehmen wenn man die Token (den Lohn) erst irgendwann in der Zukunft (meist 6 - 12 Monate später) erhält?

Haha, davon habe ich auch noch nichts gehört, ist jedenfalls ungewöhnlich aber wenn es für HildeX so besser ist und genehmigt wurde, passt es ja.  Cheesy
Ist halt extrem schwierig, da den Zeitpunkt herauszufinden, wann das konkret sein soll. Bei Übersetzungen klappt das vllt noch einigermaßen (wenn man den Text abgibt) aber bei Signatur-Bounties / Twitter / FB etc.? Immer, wenn man einen Post macht? Cheesy Cheesy
Aber bei den meisten Shittoken würde das eh keinen Unterschied machen, da sie zu beiden Zeitpunkten eh noch nicht gehandelt werden und daher 0$ wert sind.


Quote
(1) Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrundezulegen.

(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.

https://www.jusline.at/gesetz/bewg/paragraf/10

(das österreichische Bewertungsgesetz unterscheidet sich meines Wissens nach nicht vom deutschen)
So ist es. (Allerdings Paragraf 9)  Smiley

Quote
(1) Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen.
(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__9.html

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September 10, 2019, 12:15:03 PM
 #55

Aber bei den meisten Shittoken würde das eh keinen Unterschied machen, da sie zu beiden Zeitpunkten eh noch nicht gehandelt werden und daher 0$ wert sind.

Was genau meinst du mit 0$ wert ist da nicht der ICO preis relevant?
Zb ich hatte bei bounty (PIN Coin)Token in wert von 1800$ bekommen (ico Preis) hatte ein teil davon für 300$ danach war das ICO scam und der wert ist jetzt 0. Muss ich 1800$ versteuern?
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 #56

Aber bei den meisten Shittoken würde das eh keinen Unterschied machen, da sie zu beiden Zeitpunkten eh noch nicht gehandelt werden und daher 0$ wert sind.

Was genau meinst du mit 0$ wert ist da nicht der ICO preis relevant?
Zb ich hatte bei bounty (PIN Coin)Token in wert von 1800$ bekommen (ico Preis) hatte ein teil davon für 300$ danach war das ICO scam und der wert ist jetzt 0. Muss ich 1800$ versteuern?

Es gilt der Zeitpunkt des Zuflusses. Wenn du die (wirtschaftliche) Verfügungsgewalt über die Token hast, sind sie zu dem dann gültigen Preis zu bewerten. Wenn es keinen gültigen Preis gibt, also keine Exchange zur Umwandlung in das allgemeingültige Zahlungsmittel (€, $, etc.), dann ist der Wert = 0€.
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September 10, 2019, 12:36:59 PM
 #57

Steht alles ein paar Beiträge über deinem.

Hier nochmal:


Bei Bounty Token gilt das Zuflussprinzip, es muss also am Tag des Zuflusses der Gegenwert in € versteuert werden.

Sagt auch unser Steuerberater hier im Forum  Smiley:

Bei Bounties liegt idR eine Leistung zu Grunde (zB Übersetzung), damit ist der in Coins erhaltene Lohn somit als Einkommen aus § 22 EStG beim Zufluss zu versteuern, eine nachfolgende Wertsteigerung findet dann in der privaten Vermögenssphäre statt und ist steuerlich nicht mehr relevant.

Was genau meinst du mit 0$ wert ist da nicht der ICO preis relevant?
Zb ich hatte bei bounty (PIN Coin)Token in wert von 1800$ bekommen (ico Preis) hatte ein teil davon für 300$ danach war das ICO scam und der wert ist jetzt 0. Muss ich 1800$ versteuern?

Er meint, falls die Bounty Token bei Erhalt nirgends gelistet sind, sprich kein "normaler Geschäftsverkehr" vorliegt, dann ist der Wert der erhaltenen Token/Coins mit 0€ anzusetzen.

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September 10, 2019, 02:00:15 PM
 #58

Danke für die aufklärung =)
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