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Author Topic: kann ich gewerblich bitcoin ankaufen oder unterliege ich regulierungen?  (Read 345 times)
youdantoom (OP)
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May 06, 2019, 03:32:58 PM
 #1

kann ich von x beliebigen jeden tag 300 euro bitcoin ankaufen und denen die 300 euro via SEPA ueberweisung zuschicken?

was gilt es zu beachten?

gibt es rechtliche probleme, was geldwasche angeht? steuerrechtlich waere das selbsterklaerend, nur finanzrechtlich hab ich keine ahnung
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willi9974
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May 07, 2019, 05:55:18 AM
 #2

Wenn das dein Konto ist, wüsste ich nicht was da dagegen sprechen sollte.

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May 07, 2019, 06:57:38 AM
 #3

Na ja es gibt zu beachten, dass du es gewerblich machst also die gewerblichen Regeln was z.B. Steuer und Buchhaltung angeht einschlägig sind. Auch ist, gerade bei der Gewerblichkeit, zu prüfen ob du nicht AML oder KYC unterliegst, da du ja dauerhaft Bitcoin in Fiat für andere umwandelst.

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May 07, 2019, 07:16:04 AM
 #4

Wenn das dein Konto ist, wüsste ich nicht was da dagegen sprechen sollte.



Auch achte bei deinem Konto darauf ob dieses Konto für gewerbliche Nutzung erlaubt ist.
Da hier oftmals andere Bedingungen (kosten) bei den Banken existieren als bei Privatkonten.

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May 07, 2019, 07:41:54 AM
 #5

kann ich von x beliebigen jeden tag 300 euro bitcoin ankaufen und denen die 300 euro via SEPA ueberweisung zuschicken?

was gilt es zu beachten?

gibt es rechtliche probleme, was geldwasche angeht? steuerrechtlich waere das selbsterklaerend, nur finanzrechtlich hab ich keine ahnung

Möchtest Du:

a.) über Deine Gewerbe / Firma Bitcoin kaufen? Also über Dein Firmenkonto?
Oder
b.) willst Du gewerblich Bitcoins an- und verkaufen?

Zu a.) bei der Anmeldung und Registrierung bei der Börse/Wechselstube musst Du Deine Firma anmelden. Das kann etwas aufwendiger sein, da Du neben der KYC Prüfung für Deine Person auch die Firmenunterlagen einreichen musst. Bei Kraken ist es jedenfalls möglich, sich als Corporate Account zu registrieren.

zu b.) wenn Du gewerblich den An- und Verkauf von Bitcoin machen willst, dann ist die Frage, in welchem Land Du Deinen Firmensitz hast und welche gesetzlichen Vorgaben Du da erfüllen musst. In DE keine Chance. In CH & AT möglich.


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May 07, 2019, 02:29:48 PM
 #6

kann ich von x beliebigen jeden tag 300 euro bitcoin ankaufen und denen die 300 euro via SEPA ueberweisung zuschicken?

was gilt es zu beachten?

gibt es rechtliche probleme, was geldwasche angeht? steuerrechtlich waere das selbsterklaerend, nur finanzrechtlich hab ich keine ahnung

Möchtest Du:

a.) über Deine Gewerbe / Firma Bitcoin kaufen? Also über Dein Firmenkonto?
Oder
b.) willst Du gewerblich Bitcoins an- und verkaufen?

Zu a.) bei der Anmeldung und Registrierung bei der Börse/Wechselstube musst Du Deine Firma anmelden. Das kann etwas aufwendiger sein, da Du neben der KYC Prüfung für Deine Person auch die Firmenunterlagen einreichen musst. Bei Kraken ist es jedenfalls möglich, sich als Corporate Account zu registrieren.

zu b.) wenn Du gewerblich den An- und Verkauf von Bitcoin machen willst, dann ist die Frage, in welchem Land Du Deinen Firmensitz hast und welche gesetzlichen Vorgaben Du da erfüllen musst. In DE keine Chance. In CH & AT möglich.



ich will **nur** BTC ankaufen und entsprechend EUR via SEPA raushauen.
kraken bin ich tier4 mit 10M daily limit, das sollte reichen.

sobald ich BTC verkaufen wuerde und geld annehme falle ich garantiert unter jegliche KYC/AML regulierungen.
da ich nur BTC ankaufe, also e-geld in EUR tausche, falle ich dennoch drunter?
https://dejure.org/gesetze/GwG/2.html unter welche nummer falle ich?



im endeffekt kann ich ja auch via localbitcoins BTC ankaufen und muss mit sicherheit keine KYC/AML sachen machen.
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May 07, 2019, 03:07:18 PM
 #7

Na ja es gibt zu beachten, dass du es gewerblich machst also die gewerblichen Regeln was z.B. Steuer und Buchhaltung angeht einschlägig sind. Auch ist, gerade bei der Gewerblichkeit, zu prüfen ob du nicht AML oder KYC unterliegst, da du ja dauerhaft Bitcoin in Fiat für andere umwandelst.

https://dejure.org/gesetze/GwG/2.html

welche nummer waere ich?

steuerrechtlich banal, ich wohne in thailand seit 7 jahren.

wenn ich einfach dauerhaft via localbitcoin ankaufe, wuerde das GWG/2 mich greifen?
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May 10, 2019, 12:25:33 PM
 #8



https://dejure.org/gesetze/GwG/2.html

welche nummer waere ich?

steuerrechtlich banal, ich wohne in thailand seit 7 jahren.

wenn ich einfach dauerhaft via localbitcoin ankaufe, wuerde das GWG/2 mich greifen?
Wenn Du für Dich Fiat-Geld (Euro, USD, usw) in Krypto wechselst, unterliegst Du keinem dort aufgeführtem Gesetz.
Wenn Du in Thailand lebst und dort das Geschäft betreibst, gilt thailändisches Recht.

Wenn Du in Thailand also per Localbitcoin ankaufst und verkaufst, spielt das für DE keine Rolle.

Die oben genannten Gesetze gelten, wenn Du in Deutschland bist und in Deutschland das Geschäft betreiben willst. Dann würdest Du eine entsprechende Lizenz benötigen. Die bekommst Du aber nicht, da die BaFin keine Lizenzen für Krypto-Geschäftsmodelle vergibt.

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May 11, 2019, 06:21:04 PM
 #9

kann ich von x beliebigen jeden tag 300 euro bitcoin ankaufen und denen die 300 euro via SEPA ueberweisung zuschicken?

was gilt es zu beachten?

gibt es rechtliche probleme, was geldwasche angeht? steuerrechtlich waere das selbsterklaerend, nur finanzrechtlich hab ich keine ahnung

So lange du nur ankaufst müsste es doch komplett egal sein oder?
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May 16, 2019, 12:58:05 PM
 #10

kann ich von x beliebigen jeden tag 300 euro bitcoin ankaufen und denen die 300 euro via SEPA ueberweisung zuschicken?

was gilt es zu beachten?

gibt es rechtliche probleme, was geldwasche angeht? steuerrechtlich waere das selbsterklaerend, nur finanzrechtlich hab ich keine ahnung

So lange du nur ankaufst müsste es doch komplett egal sein oder?
Denke jetzt hast jetzt schon einige Antworten erhalten die dir helfen Smiley

mir ist alles egal, die frage ist nur ob dass meiner bank egal ist. ist nicht weiter schlimm, aber die GWVanzeige die resultiert sollte eher im sande verlaufen. lieber vorher checken was passieren kann Wink
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May 16, 2019, 02:31:43 PM
 #11

kann ich von x beliebigen jeden tag 300 euro bitcoin ankaufen und denen die 300 euro via SEPA ueberweisung zuschicken?
Ja.
Nur was hat das mit "gewerblich" zu tun?

So, wie du es darstellst, hast du vor, Bitcoins für dich selbst zu kaufen, daran ist nichts gewerblich, weder aus Sicht der Bank, noch aus Sicht des Finanzamts, noch aus Sicht der BaFin, noch aus Sicht der Börse oder aus irgendjemand anderes Sicht.

Was genau soll denn an deinem Vorhaben auch nur ansatzweise "gewerblich" sein? Huh


Wenn Du in Thailand lebst und dort das Geschäft betreibst, gilt thailändisches Recht.
Teils, teils.
Wenn du Leistungen in Deutschland anbietest, gilt durchaus auch immer deutsches Recht.


Keine.
Zumindest nicht nach dem, was du hier schilderst.


ich will **nur** BTC ankaufen und entsprechend EUR via SEPA raushauen.
Nochmal: was soll daran gewerblich sein?


sobald ich BTC verkaufen wuerde und geld annehme falle ich garantiert unter jegliche KYC/AML regulierungen.
Nein.
Solange du im Rahmen deiner privaten Vermögensverwaltung auch mal ein paar Bitcoins gegen Bargeld verkaufst, hast du erst ab einer Grenze von 10.000 EUR die Verpflichtung, den Ausweis zu verlangen. Allerdings gibt es dafür keine Meldepflicht oder dergleichen, insofern ist das irgendwie witzlos.
4. Meldepflicht für Bargeschäfte
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, dass abgeschlossene Bargeschäfte generell an eine Behörde gemeldet werden müssen.
Wenn du Bitcoins gegen SEPA-Euronen verkaufst, gibt es überhaupt keine Regeln.
Allerdings kann deine Bank einen "Verdachtsfall" melden, wenn ihr deine Kontobewegungen "komisch" vorkommen.


Auch achte bei deinem Konto darauf ob dieses Konto für gewerbliche Nutzung erlaubt ist.
Da hier oftmals andere Bedingungen (kosten) bei den Banken existieren als bei Privatkonten.
Generell steht es der Bank natürlich frei, dich als Kunde zu wollen oder eben nicht.
Wenn denen deine Nutzung ihres Kontos nicht gefällt, aus welchen Gründen auch immer, werden sie dir sicher irgendwann die Tür zeigen.

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May 16, 2019, 03:22:51 PM
 #12

kann ich von x beliebigen jeden tag 300 euro bitcoin ankaufen und denen die 300 euro via SEPA ueberweisung zuschicken?
So, wie du es darstellst, hast du vor, Bitcoins für dich selbst zu kaufen, daran ist nichts gewerblich, weder aus Sicht der Bank, noch aus Sicht des Finanzamts, noch aus Sicht der BaFin, noch aus Sicht der Börse oder aus irgendjemand anderes Sicht.

Was genau soll denn an deinem Vorhaben auch nur ansatzweise "gewerblich" sein? Huh

so ziemlich alles denke ich

- wirtschaftliche taetigkeit ist gegeben
- auf eigene rechnung arbeite ich, genauso auf eigene verantwortung
- das ganze auf dauer
- natuerlich mit absicht gewinne zu erzielen

natuerlich kann man es einfach halten und sagen "ich hab ne webseite gebaut wo ich fuer mich selber billig bitcoin ankaufen kann". das ist auch im uebertragenen sinne richtig, im rechtlichen ist es deutlich komplizierter. vermute ich jedoch.

youdantoom (OP)
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May 16, 2019, 03:29:18 PM
 #13

Wenn du Bitcoins gegen SEPA-Euronen verkaufst, gibt es überhaupt keine Regeln.
Allerdings kann deine Bank einen "Verdachtsfall" melden, wenn ihr deine Kontobewegungen "komisch" vorkommen.
ich bin kraken tier4 mit fidor konto und bin arbitrage trader. ob da nun 10k euro mehr oder weniger aufs konto fliessen und wieder weggehen ist *vermutlich* nicht das problem.
aktuell schieb ich 30-60k euro via transferwise im monat durch. da sagt fidor auch nix.


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 #14

Was genau soll denn an deinem Vorhaben auch nur ansatzweise "gewerblich" sein? Huh
- wirtschaftliche taetigkeit ist gegeben
- auf eigene rechnung arbeite ich, genauso auf eigene verantwortung
- das ganze auf dauer
- natuerlich mit absicht gewinne zu erzielen

Kriterien für die Gewerblichkeit:
  • Selbständig (nicht freiberuflich)
  • Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt – „auf immer und ewig geplant“)
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Außenwirkung
  • Nicht sittenwidrig
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die Gewerblichkeit zu begründen.

Solange du deine Leistung nicht in irgendeiner Weise anderen anbietest, oder sie für andere, bzw. im Auftrag anderer ausführst, ist die Gewerblichkeit so gut wie auszuschließen.

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May 17, 2019, 07:53:44 AM
 #15

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Kriterien für die Gewerblichkeit:
Selbständig (nicht freiberuflich)
Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt – „auf immer und ewig geplant“)
Gewinnerzielungsabsicht
Außenwirkung
Nicht sittenwidrig
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die Gewerblichkeit zu begründen.

Außenwirkung heisst dass man sichtbar erkennbar ist?

Aber somit  wären Miner ja auch nicht gewerblich wenn sie eine Farm im eigenen Keller betreiben?
fronti
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May 17, 2019, 07:57:44 AM
 #16

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Kriterien für die Gewerblichkeit:
Selbständig (nicht freiberuflich)
Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt – „auf immer und ewig geplant“)
Gewinnerzielungsabsicht
Außenwirkung
Nicht sittenwidrig
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die Gewerblichkeit zu begründen.

Außenwirkung heisst dass man sichtbar erkennbar ist?

Aber somit  wären Miner ja auch nicht gewerblich wenn sie eine Farm im eigenen Keller betreiben?

Eine Farm im eigenen Keller ist vermutlich immer noch, zumindest in Deutschland, als Liebhaberei abzutun...
Gut, ich weiss nicht wie gross den Keller und deine Stromzufuhr nach hause ist, aber so lange das nicht ungewöhnlich aussergewöhnlich ist ist das schon noch privat meiner meining nach.

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May 17, 2019, 08:36:52 AM
 #17

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Eine Farm im eigenen Keller ist vermutlich immer noch, zumindest in Deutschland, als Liebhaberei abzutun...
Gut, ich weiss nicht wie gross den Keller und deine Stromzufuhr nach hause ist, aber so lange das nicht ungewöhnlich aussergewöhnlich ist ist das schon noch privat meiner meining nach.

Bist du sicher, ich dachte minen, ausser am privat PC ist schon gewerblich?

Ich glaube Liebhaberei gilt nur wenn es keine Absicht gibt Gewinne zu machen.
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 #18

Außenwirkung heisst dass man sichtbar erkennbar ist?
Außenwirkung heißt, dass man für andere handelt, im Auftrag anderer handelt, anderen eine Leistung anbietet, wie oben geschrieben.

Aber somit  wären Miner ja auch nicht gewerblich wenn sie eine Farm im eigenen Keller betreiben?
Miner sind dann gewerblich, wenn sie für andere minen, im Auftrag anderer minen, anderen Mining anbieten. Roll Eyes
Strittig ist, ob es schon "für andere" ist, wenn man in einem Pool mint.
Einige Steuerberater sagen ja, ich selbst sage eher nein.


Bist du sicher, ich dachte minen, ausser am privat PC ist schon gewerblich?
Wir haben alle deine Fragen schon hundertmal durchgekaut, also bitte lies dich in Bitcoin & die Steuer - FAQ ein, und stelle ggf. dort weitere Fragen.


Ich glaube Liebhaberei gilt nur wenn es keine Absicht gibt Gewinne zu machen.
Liebhaberei ist eigentlich das Gegenteil.
Das Finanzamt entscheidet i.d.R. irgendwann, dass dein "Gewerbe" nur Liebhaberei ist, wenn es vermutet, dass du in Wirklichkeit nur dein Hobby ohne Mehrwertsteuer betreiben willst. Wink

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May 17, 2019, 05:31:08 PM
 #19

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Kriterien für die Gewerblichkeit:
Selbständig (nicht freiberuflich)
Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt – „auf immer und ewig geplant“)
Gewinnerzielungsabsicht
Außenwirkung
Nicht sittenwidrig
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die Gewerblichkeit zu begründen.

Außenwirkung heisst dass man sichtbar erkennbar ist?

Aber somit  wären Miner ja auch nicht gewerblich wenn sie eine Farm im eigenen Keller betreiben?

Eine Farm im eigenen Keller ist vermutlich immer noch, zumindest in Deutschland, als Liebhaberei abzutun...
Gut, ich weiss nicht wie gross den Keller und deine Stromzufuhr nach hause ist, aber so lange das nicht ungewöhnlich aussergewöhnlich ist ist das schon noch privat meiner meining nach.

mining ist gewerblich. ist doch schon elendig diskutiert wurden
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May 17, 2019, 05:34:04 PM
 #20

mining ist gewerblich. ist doch schon elendig diskutiert wurden
Na, wenn die Diskutanten dann zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es gewerblich ist, waren sie halt inkompetent.
Dann nützt es auch nix, wenn sie diskutieren.
Aber dass eine solche Diskussion dann im Elend endet, wundert mich nicht Roll Eyes

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