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Author Topic: Bitcoin - Währung oder Ware? Eine rechtliche Einschätzung.  (Read 6384 times)
Kumala
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December 02, 2011, 07:32:40 PM
 #21

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das heißt das jeder eine bitcoin-wechselstube aufmachen kann, man benötigt keine Bankenlizenz. Ob diese Wechselstube nun real wie am Bahnhof/Flughafen oder nur im Internet wie die jetzt schon vorhandenen Exchanges steht macht da keinen Unterschied.

War da nicht das Thema, dass wenn Kunden Gelder auf meinem Konto "parken" - und ich den Kontostand der Einzelnen verwalte - um auf meiner Boerse zu Handeln, dann benoetigt man eine Banklizenz (wenn ich die Auseinandersetzung zwischen MTGox und den franzoesischen Behoerden richtig verstanden habe), daher derzeit kein Angebot an SEPA Ueberweisungen und (fast) alle Wire-Transfers gehen aus der EU raus.

 

Hacked Account! Don't send any money.
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robocop
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December 08, 2011, 07:42:24 PM
 #22

Hallo Allerseits

mal eine Frage aus Neugier und evt. eigenem Interesse.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es, damit man Spenden für seine Seite akzeptieren darf?

Im Web las ich mal, dass man nicht einfach so Spenden kassieren darf, man dafür ein Gewerbe anmelden oder einen Verein gründen und dies auch beim Amt melden muss.

Da ich aber schon auf so manchen Seiten unterwegs war, welche Bitcoins als Spende akzeptieren, so würde mich die Rechtslage interessieren.

Invictus
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December 08, 2011, 08:16:36 PM
 #23

http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#Steuerrecht

Das hilft weiter.

Wenn es sich nur um Kleinbeträge handelt, muss man eigtl. nichts machen.
robocop
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December 09, 2011, 08:51:49 AM
 #24

d.h. eigentlich handelt es sich gar nicht um eine Spende, sondern um Betriebseinkünfte.
Übersteigen die Betriebseinkünfte die Ausgaben, so ist der Gewinn zu versteuern und ein Gewerbe anzumelden.
Aber im Grunde gar nicht so einfach, wenn man bedenkt, dass Bitcoins ja kein Geld sondern Ware ist und man somit jede Spende (theoretisch) zum aktuellen Zeitwert abrechnen müsste.

Da wird bestimmt noch jede Menge Konfliktpotenzial zukommen.
Invictus
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December 09, 2011, 09:55:13 AM
 #25

d.h. eigentlich handelt es sich gar nicht um eine Spende, sondern um Betriebseinkünfte.
Übersteigen die Betriebseinkünfte die Ausgaben, so ist der Gewinn zu versteuern und ein Gewerbe anzumelden.
Aber im Grunde gar nicht so einfach, wenn man bedenkt, dass Bitcoins ja kein Geld sondern Ware ist und man somit jede Spende (theoretisch) zum aktuellen Zeitwert abrechnen müsste.

Da wird bestimmt noch jede Menge Konfliktpotenzial zukommen.

Kommt drauf an, was der Anlass für die "Spende" ist.

Wenn es ein Austausch zwischen Privatpersonen ist und die gewerblichen Merkmale nicht erfüllt sind (Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit der Tätigkeit....) dann handelt es sich womöglich nur um eine Schenkung.
z.B. könntest du mir für meinen Rat eine Schenkung geben.   Tongue
Bei diesen Anbietern wäre es aber sicherlich eine Spende. Bei kleinen Beträgen und wenn es halt nicht jahrelang läuft kann man die gewerblichen Merkmale quasi noch verneinen. Wegen 50 Euro muss niemand ein Gewerbe anmelden.

Aber es spielt weder bei der Spende noch bei der Schenkung eine Rolle ob es Geld oder eine Sachzuwendung ist. Im Gegensatz zur Schenkung eines Picassos lassen sich Bitcoins als Ware sogar relativ einfach bewerten.  Wink
Kryptotaxpert
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...Steuerberater können das!


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December 10, 2019, 10:38:10 PM
 #26

Ich habe mir mal spassenshalber so alte Geschichten hier angeschaut und bei dem hier musste ich echt schmunzeln.

Wäre dem Rechtsreferendar entsprochen worden, würdet ihr beim Handel mit BTC allesamt zu umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern geworden sein von daher ist es mal gut gewesen, dass der Jurist daneben liegt.

Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
Steuerberater
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