1. Sollen mit dem Gesetz die Bürger Griechenlands verpflichtet werden, mindestens 30% ihres Einkommens auszugeben, und zwar elektronisch?
2. Oder sollen die Bürger bei ihren Ausgaben mindestens 30% via Karte bzw. Überweisungen tätigen?
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Im ersten Fall kann ich mir nicht vorstellen, daß das verfassungskonform ist.
Leider kenne ich die griechische Verfassung nicht, aber auf Deutschland bezogen wäre ich mir nicht zu 100% sicher, ob das nicht auch verfassungskonform gestaltet werden könnte.
Zwar darf der Staat sicherlich nicht vorschreiben, dass ein Bürger sein Geld ausgeben muss.
Aber natürlich darf der Staat eventuell Steuervorteile gewähren, wenn der Bürger ein bestimmtes, fiskal nützliches Verhalten zeigt (die Erstattung der Mehrwertsteuer für Unternehmer ist dafür ein Beispiel).
Also wäre es denkbar, dass man z.B. einen Mindest-Steuersatz von 20% beschließt, kombiniert mit einer Steuererleichterung, wenn mindestens 30% des Einkommens wiederum elektronisch ausgegeben werden.
Na ja, zu 100% bin ich mir auch nicht sicher. Aber vorstellen kann ich es mir nicht.
Natürlich könnte man daraus das "Gute-Bonus-Ausgaben-Gesetz" machen, wie auch immer.
Aber die Kläger, Widerständler, redlichen Leute werden das trotzdem wieder auf das reduzieren, was es ist: ein Zwang zum ausgeben des Geldes.
Vielleicht kann Monsieur Macron mal einen Testballon starten, wenn das Rententhema durch ist.
Mal schauen, was sein Volk dann dazu sagt...