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Author Topic: Warum KYC keine Lösung, sondern eine Gefahr ist  (Read 1357 times)
Lakai01
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February 08, 2024, 04:56:26 AM
Merited by 1miau (1)
 #61

[...]
Mit fortgeschrittener KI sind die einzigen, ausreichend fälschungssicheren Verfahren ausschließlich physischer Natur, denn früher oder später wird sich für alles KI finden, um Dinge täuschend echt zu manipulieren.
Ergänzten könnte man hier ev. noch die digitale Identität ins Rennen werfen, die ja bspw. auch die EU für alle EU-Bürger anstrebt. Die Idee dahinter klingt erstmal nach einer guten Lösung für genau solche Anwendungsfälle:

Quote
Every time an App or website asks us to create a new digital identity or to easily log on via a big platform, we have no idea what happens to our data in reality. That is why the Commission will propose a secure European e-identity. One that we trust and that any citizen can use anywhere in Europe to do anything from paying your taxes to renting a bicycle. A technology where we can control ourselves what data is used and how.

Quelle

Man müsste sich so also keinem KYC mehr auf Börsen, die die digitale Identität unterstützen, unterziehen, sondern es reicht ein Login damit - wie immer der dann auch aussieht. Das steht und fällt natürlich mit der Diebstahlssicherheit und einfachen Verifizierbarkeit dieser ID, aber grundsätzlich wäre das für diese Art von Identitätsnachweisen durchaus möglich.

Dass man sich damit potenziell ein ganz anderes Fass aufmacht steht natürlich auf einem anderen Blatt. So fordern bspw. erste Parteien, dass man auch für den Zugriff aufs Internet allgemein diese ID benötigt.


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February 08, 2024, 05:12:21 AM
Merited by 1miau (1)
 #62

Hat sich in der Runde hier schonmal jemand intensiver mit Künstlernamen auseinander gesetzt?
Auf dem Perso eingetragen kann man damit ja auch Verträge schließen oder Bankkonten eröffnen...

Wäre ja vielleicht auch noch eine Option um die "echten" kyc Daten auf legalem Weg zumindest ein wenig zu verschleiern?!
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February 08, 2024, 08:50:28 AM
Merited by 1miau (1)
 #63

Hat sich in der Runde hier schonmal jemand intensiver mit Künstlernamen auseinander gesetzt?
Auf dem Perso eingetragen kann man damit ja auch Verträge schließen oder Bankkonten eröffnen...

Wäre ja vielleicht auch noch eine Option um die "echten" kyc Daten auf legalem Weg zumindest ein wenig zu verschleiern?!

Also wenn ich nach den Voraussetzungen schaue, ist es nicht mal eben schnell gemacht:

Quote
Voraussetzungen

Wohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe.
Der Künstlername muss in der Öffentlichkeit eine entsprechende "Verkehrsgeltung" erlangt haben und den bürgerlichen Namen zumindest in Teilbereichen überlagern.
Grundsätzlich bezieht sich die öffentliche Wahrnehmung auf einen überregionalen Bekanntheitsgrad und der Möglichkeit einer Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten.
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99008001000000/herausgeber/BW-6008443/region/08

Das heißt also, dass dein Künstlername ( z.B. Turbartuluk) in der Öffentlichkeit bekannt sein muss und du ihn schon längere Zeit verwendest. Ebenso musst du das auch beweisen:
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    Nachweis, dass Sie unter dem Künstlernamen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt werden
    Nachweis über eine Anzahl gedruckter Plakate
    Nachweis über durchgeführte Veranstaltungen
    Nachweis über Ausstellungen
    Nachweis über Anzahl von Besuchern
    Nachweis über geführte Interviews
    Nachweis über erfolgte Präsentationen
    Nachweis über redaktionelle Beiträge in Online- oder Printmedien
    Nachweis über Veröffentlichungen
    Oder ein ähnlicher Nachweis, der das künstlerische Wirken und die Bekanntheit zum Ausdruck bringen
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99008001000000/herausgeber/BW-6008443/region/08

Also alles nicht so einfach und da du die Adresse ja nicht ändern kannst, steht ja ein wichtiges Datum im Perso weiterhin drin.

--------------

Generell glaube ich nicht, dass durch die ganzen Fälschungen durch Nutzung der KI die Regierungen plötzlich auf KYC verzichten werden. Eher würden sie noch weitere Daten einfordern, um eine Person genauer zu kennzeichnen. Wie wäre es mit der DNA? Oder Augenscan (-> Worldcoin...)?

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February 08, 2024, 12:03:11 PM
 #64

Also wenn ich nach den Voraussetzungen schaue, ist es nicht mal eben schnell gemacht:

Weißt du ja nicht ob ich nicht schon seit Jahren als Künstler tätig bin und der Nachweis für mich ganz leicht wäre... Wink

Aber das mal außen vor gelassen...
Ich kenne das nur von Autoren die unter Pseudonym schreiben und für die Adresse (Impressumspflicht) einen Dienstleister nutzen. Gilt gleichermaßen auch für youtuber und influencer. Zusammen mit der Eintragung im Perso und einem Bankaccount können die ja auch quasi anonym bleiben. Wüsste jetzt nicht warum damit nicht auch alle KYC Anforderungen unter Künstlernamen legal erfüllt werden könnten.

Die Behörden könnten die Verknüpfung leicht herstellen, aber bei einem Scam oder Hack wäre durch die Angreifer nur ein "wertloser" Datensatz zu erbeuten.

Also klar gibt es Hürden, aber so abwegig finde ich den Ansatz jetzt auch wieder nicht.... Roll Eyes
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February 08, 2024, 01:34:06 PM
Merited by 1miau (1)
 #65

Zusammen mit der Eintragung im Perso und einem Bankaccount können die ja auch quasi anonym bleiben. Wüsste jetzt nicht warum damit nicht auch alle KYC Anforderungen unter Künstlernamen legal erfüllt werden könnten.

Top 4: Ich finde die Idee mit dem Künstlernamen grundsätzlich interessant.

Top 3: Für Menschen, die nicht bereits Künstler sind, ist es aber wohl einfacher eine Unternehmergesellschaft mit 1000 Kapital und einem Phantasie-Firmennamen zu gründen, anstatt Künstler zu werden.

Top 2: Noch besser wir nutzen eine non KYC-Plattformen (Bisq, Robosats) idealerweise über TOR.

Top 1: Noch besser als non KYC-Plattformen finde ich bilaterale Handelsbeziehungen. Alte Bitcoiner, die regelmäßig Bitcoin verkaufen möchten, und neue Bitcoiner, die regelmäßig Bitcoin kaufen, kommen gemeinsam ins Geschäft. Hier müssen nur zwei Iban-Nummern und der Name des Käufers ausgetauscht werden. Bei stabilen Geschäftsbeziehungen ist die Anzahl der Menschen, die deinen Namen kennen, sehr überschaubar.

Es findet meines Wissens kein Kontonummer Namensabgleich statt, d.h. wenn ich an die korrekte IBAN aber mit dem falschen Empfängernamen überweise, geht die Überweisung trotzdem durch. Wer aber einen Allerweltsnamen hat, der kann darauf verzichten. Das riskanteste ist sowieso die Preisgabe der eigenen Adresse, denn wer will schon Räuber bei sich zu Hause einladen.

Sicherheit für deine Familie, dich und deine BTC, dank der fundierten Sicherheits-Tipps der KryptoArche. Wir kaufen Bitcoin zum Vermögensaufbau oder zur Krisenvorsorge. Wir kaufen Bitcoin dezentral als Schutz vor Räubern, mit guter Historie und verwahren unsere Bitcoin sicher vor Verlust, Räubern und Dieben sowie versteckt Wir nutzen sichere Passwörter, BetriebssystemeSoftware und sufen sicher. Sicher dir deinen kostenlosen Platz auf der KryptoArche! Die Zeit läuft ab! Steig ein, bevor es zu spät ist! Gemeinsam bleiben wir immer über Wasser!
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February 08, 2024, 06:20:47 PM
 #66

[...]
Generell glaube ich nicht, dass durch die ganzen Fälschungen durch Nutzung der KI die Regierungen plötzlich auf KYC verzichten werden. Eher würden sie noch weitere Daten einfordern, um eine Person genauer zu kennzeichnen. Wie wäre es mit der DNA? Oder Augenscan (-> Worldcoin...)?
Die KI wird hier über kurz oder lang sicher massiv die KYC-Pflicht umkrempeln, davon gehe ich schon aus. Die "Lösung" ist für mich aber eher eine allgemeingültige digitale ID, die die jeweilige Person dann ständig und überall begleitet. Angefangen vom allgemeinen Zugriff aufs Internet über die Accountanlage bei Social Media-Plattformen bis hin zur Registrierung bei (Crypto-)Börsen wäre das natürlich die "Ideallösung". Ob Daten- und Personenschützer damit ebenso eine Freude hätten wage ich aber zu bezweifeln!



Also klar gibt es Hürden, aber so abwegig finde ich den Ansatz jetzt auch wieder nicht.... Roll Eyes

Sehe ich tatsächlich auch nicht als soo abwegig an und könnte mir in der Tat gut vorstellen, dass man das genehmigt bekommt. Die Frage ist nur ob man dann nicht auch ein Unternehmen gründen könnte (bspw. Turbartuluk GmbH.) und als diese auftritt. Das hätte ja einen ähnlichen Effekt. "googlen" könnte man einen Künstlernamen ja auch um an die tatsächliche Identität zu kommen.

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February 08, 2024, 09:15:25 PM
Last edit: February 08, 2024, 09:27:29 PM by Turbartuluk
Merited by 1miau (1)
 #67

~

Wenn es "nur" darum geht BTC zu kaufen, hast du natürlich recht. Da wären Non-KYC Lösungen sicherlich besser geeignet und mit deutlich weniger Aufwand umzusetzen.
Aber es gibt ja auch durchaus Altcoin Projekte wo es nicht die Option gibt ohne KYC dabei zu sein....

Die Frage ist nur ob man dann nicht auch ein Unternehmen gründen könnte (bspw. Turbartuluk GmbH.) und als diese auftritt. Das hätte ja einen ähnlichen Effekt. "googlen" könnte man einen Künstlernamen ja auch um an die tatsächliche Identität zu kommen.

Bei einer Firma steht der Geschäftsführer aus gutem Grund mit Klarnahmen im Handelsregister, Handelsregisterauszug kostet <50€. Die Hürde ist also nicht besonders hoch.
Auch beinhaltet ein Firmen-KYC (z.B. für ein Geschäftskonto) i.d.R. auch ein persönliches KYC des Geschäftsführers, da hat man also nur bedingt was gekonnt.
 Will man selber nicht im Handelsregister stehen, dann muss man wen anders als (Schein-)Geschäftsführer anstellen. Das wirkt auf mich zumindest erstmal deutlich weniger legal.

Beim Künstlernamen wüsste ich dagegen ehrlich gesagt nicht wie man da die Verknüpfung herstellen sollte. Klar, die Behörden haben Zugriff auf die Datenbank, aber für alle anderen wäre der Künstlername ja der echte Name.
Beispiel: Bankkonto unter Künstlernamen mit postident eröffnen und mich bei der Postangestellten verifizieren lassen (das gäbe mit Sicherheit ein interessantes Gespräch). Der Echtname schafft es ja dann gar nicht erst in die Datenbank der Bank.
Und wenn Anonymität das Ziel ist, würde man ja auch einen (ggf. noch prominenten) Allerweltsnamen aussuchen.
Ich sag nur viel Spaß beim googlen nach einem Thomas Müller... Cheesy
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February 08, 2024, 09:52:48 PM
Merited by Real-Duke (1)
 #68

Die KI wird hier über kurz oder lang sicher massiv die KYC-Pflicht umkrempeln, davon gehe ich schon aus.
So schnell, wie sich KI aktuell insgesamt verbessert, würde ich deine Vermutung auf jeden Fall teilen.
Der Bericht über die täuschend echten Bilder des Fake-KYC ist da wohl auch erst der Anfang und vielleicht gibt es da noch einige Dinge mehr, die nur bisher noch nicht aufgefallen sind.
Vor fast genau einem Jahr hatte CoinEraser den KI-Faden gestartet und auch, wenn man die ersten, wirklich leicht zu erkennenden KI-Bilder von damals zu heute vergleicht, ist der Fortschritt der KI wirklich enorm.

Aber der Fall mit dem KYC ist auch ein genereller Hinweis, dass man vielleicht besser beraten ist, wenn man kritische Prozesse nicht digitalisiert. Denn jede Digitalisierung birgt auch eine Gefahr, die selbst ohne KI besteht.
Wie oft hört man, dass wieder eine Behörde gehackt wurde, was sich bei weiterer Digitalisierung auch nicht vermeiden lässt - und das ist ein ganz generelles Problem. Die Gefahr wird immer da sein, wenn man online auf diese potentiell gefährdeten Daten zugreifen kann.
Daher: Digitalisierung gut und schön aber man sollte mal abwägen, ob der Nutzen wirklich den potentiellen Schaden übersteigt. Und im Zweifel lieber auf die Digitalisierung verzichten bzw. sie Rückgängig machen, wenn man da auf Probleme stößt, wenn z.B. ein Schutz nicht ausreichend möglich ist. Sonst freut das nur die Hacker.
Das kann nicht passieren, wenn der Kram erst gar nicht digitalisiert ist oder zumindest ohne physischen Zugang zum Gebäude nicht online geht.

Und in diese Richtung muss das mit dem KYC geändert werden. Mehr offline als online und wenn gar keine Abhilfe möglich ist, muss man die Kunden halt in der Filiale verifizieren und die Akte wird einsortiert.  Cheesy
Hört sich vielleicht etwas rückständig an aber wenn man mal überlegt, was der ganze KI und Digitalisierungskram auch für Probleme verursachen kann, blickt man vielleicht in 10 Jahren anders auf diese Dinge.
Führt vielleicht auch dazu, dass die Anbieter aufhören, auf dem Rücken der Kunden zu sparen und anfangen, sich um echte Lizenzen bemühen anstatt irgendwo auf den Seychellen ihre Briefkastenfirma zu unterhalten.

Wir werden also mit KI und der Digitalisierung noch unseren Spaß haben.
Aber das greift hier glaube ich etwas weit und wäre eher etwas für den KI-Faden von CoinEraser.  Cheesy



Ansonsten sind die 4 Punkte von virginorgange zum KYC sehr gut zusammengefasst.  Smiley



Beim Künstlernamen wüsste ich dagegen ehrlich gesagt nicht wie man da die Verknüpfung herstellen sollte. Klar, die Behörden haben Zugriff auf die Datenbank, aber für alle anderen wäre der Künstlername ja der echte Name.
Das mit dem Künstlernamen ist interessant aber ich würde ebenfalls vermuten, dass beim Erreichen der nötigen Punkte, wie von bct_ail ausgeführt, irgendwann der eigene Name im Internet landet und dann ist die Frage, ob sich der Aufwand dafür wirklich lohnt.  Cheesy


Ich sag nur viel Spaß beim googlen nach einem Thomas Müller... Cheesy
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February 21, 2024, 03:18:33 PM
Merited by d5000 (2), 1miau (2)
 #69

Beim Künstlernamen wüsste ich dagegen ehrlich gesagt nicht wie man da die Verknüpfung herstellen sollte. Klar, die Behörden haben Zugriff auf die Datenbank, aber für alle anderen wäre der Künstlername ja der echte Name.
Das mit dem Künstlernamen ist interessant aber ich würde ebenfalls vermuten, dass beim Erreichen der nötigen Punkte, wie von bct_ail ausgeführt, irgendwann der eigene Name im Internet landet und dann ist die Frage, ob sich der Aufwand dafür wirklich lohnt.  Cheesy

Sehe ich tatsächlich ein bissl anders. Sofern man einfach von Beginn darauf achtet, dass da keine Verknüpfung existiert ließe sich das a.h.S. vermeiden. Verlinkung bei den Behörden ja, aber in der Öffentlichkeit (Internet) sicher nicht.

Schaut man sich den Fall Xanathon bzw. das Urteil an, dann heißt es wörtlich "bezüglich der Verkehrsgeltung als Voraussetzung für die Eintragung eines Künstlernamens [dürfen] keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden."
Digitale Kunst zählt als Kunst. Die "Qualität" der Kunst ist irrelevant. Verkehrsgeltung hat man mitunter schon mit ~500 Follower / Likes. In Zeiten von ChatGPT / Midjourney und Social Media Marketing mit allen möglichen entsprechenden Angeboten auf Fiverr sehe ich da keine Hürde.
Knackpunkt ist denke ich eher den Namen "seit längerer Zeit" zu verwenden und ggf. real-physische Auftritte/Ausstellungen zu haben.

Gewerbliche Tätigkeit als freiberuflicher Künstler (Nachweis Berufsverband / Agentur) sind keine Pflicht, aber wenn die Künstlersozialkasse den Künstlerstatus bereits mittels Fragebogen geprüft hat, ist das natürlich ein sehr sehr starkes Indiz. Die gewerbliche Tätigkeit ließe sich über eine eigene juristische Person sicher auch abbilden, aber ob man das will ist eine andere Frage (zusätzliche Verbindung Real- mit Künstlername).

Insgesamt sollte man da also wohl mit weniger als 1.000€ (für die Unternehmergesellschaft mir Fantasienamen) zurecht kommen und ein besseres Ergebnis erzielen (Realname steht in keinen öffentlichen Register). ChatGPT / Midjourney dürften ja auch so ein spannendes Freizeitprojekt sein. Vielleicht sollte ich das mal angehen und dazu einen eigenen Faden machen. Wink
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February 29, 2024, 08:06:01 PM
Merited by 1miau (2)
 #70

Ich verstehe nicht, wie ein im Ausweis eingetragener Künstlername nützlich sein soll. Wie bei Verheirateten, die einen anderen Namen als Geburtsnamen haben. Steht doch alles im Ausweis und Pass.

Nicht nur Poloniex, auch Kucoin und andere haben keine ladungsfähige Anschrift.
Die Unverschämtheit von international agierendem Handel keine Anschrift, keinen bevollmächtigten Anwalt, keine amtliche Zulassung eines Staats zu haben ist bestürzend.

Ein Anwalt kann im Klagefall keine Forderungen durch Postbrief zustellen. Des Händlers Residenz  muss geklärt sein. KYC ist eigentlich verkehrt herum: Wer mein Geld oder Werte annimmt, muss sich mir gegenüber identifizieren! Also Wohnadresse des Geschäftsführers und seine Handelsregistereintragung. Es muss KYD = Know your dealer geben.
brincobt
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February 29, 2024, 08:09:55 PM
 #71

Noch zu @1miau: Ein sehr kluger Artikel!
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April 04, 2024, 04:08:27 PM
 #72

KYC ist eigentlich verkehrt herum: Wer mein Geld oder Werte annimmt, muss sich mir gegenüber identifizieren! Also Wohnadresse des Geschäftsführers und seine Handelsregistereintragung. Es muss KYD = Know your dealer geben.
Genau das. Es gibt so viele dubiose Tauschbörsen, bei denen die Kunden ihre gesamten Einlagen über Nacht verlieren können und die Betreiber haben gute Chancen, niemals dafür belangt zu werden.
Ganz zu schweigen von den Einlagen, selbst wenn die Betreiber belangt werden.
FTX ist da auch ein gutes Beispiel, wo selbst bei seriöser Aufmachung die Kundengelder geradewegs veruntreut wurden.
Die Kunden stehen nun mit großem Schaden da und gelernt (dass man endlich gewisse Mindeststandards vom Betreiber fordert) hat man auch nichts...

Das Limit von Bitcoin mit 21 Millionen Stück ist schön aber wenn es durch "Buch-Bitcoin" verwässert wird (was bei vielen Tauschbörsen durchaus zu vermuten ist, dass dort kein echtes Bitcoin zu 100% hinterlegt ist), am Ende des Tages nicht viel Wert.  Undecided

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April 04, 2024, 07:16:20 PM
 #73

Ich verstehe nicht, wie ein im Ausweis eingetragener Künstlername nützlich sein soll. Wie bei Verheirateten, die einen anderen Namen als Geburtsnamen haben. Steht doch alles im Ausweis und Pass.
Meiner Interpretation nach könnte es dann was bringen, wenn man verschiedene Namen (echter Name, Künstlername, abgekürzter Name, zweiter Vorname etc.) für verschiedene Dienste verwendet. Die Idee dahinter wäre, dass wenn die Daten gehackt werden sollten, man nicht so viele Konten miteinander über den gleichen Namen "verbunden" hätte. Oder dass nur der "unwichtige" Künstlername betroffen wäre, man diesen also für unwichtigere/unsicherere Dienste wie Übersee-Krypto-Tauschbörsen verwendet. Natürlich müsste man dabei darauf achten, dass man so wenige Daten wie möglich für die "Identitäten" miteinander teilt, also die Identitäten klar auseinanderhält. Also z.B. eine unterschiedliche E-Mail-Adresse oder falls verlangt Telefonnummer für jede Identität verwenden.

Der Allerweltsname als Künstlername ist natürlich da eine ziemlich gute Idee. Smiley

Um gegenüber Behördenanfragen zu verschleiern, wer man ist, taugt der Künstlername aber natürlich nichts, wie schon von anderen erwähnt.

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