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Author Topic: N26 Konto gesperrt  (Read 1797 times)
fsm247
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July 06, 2020, 10:14:34 AM
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 #21

Aber lassen sich die besagten Plattformen mit z.B. Paxful vergleichen? Oder geht das mehr richtung Zockerei?
Ob sich die vergleichen lassen kommt auf deine Kriterien an, warum du Paxful so gerne verwendest. Wenn du nur handeln willst, also BTC kaufen und wieder verkaufen - und das zu geringen Gebühren - dann auf alle Fälle, ja.
Ich kenne Paxful zwar nicht aber im Gegensatz zu bitcoin.de sind auf alle Fälle folgende Unterschiede maßgeblich:
  • Du kaufst und verkaufst bei Exchanges wie Kraken  gegen ein Orderbuch, du weißt also nichts über den Käufer/Verkäufer. Das ist nach den Erfahrungen hier im Forum aber sicher kein Nachteil
  • Das Geld (=FIAT) muss erst auf den Exchange hinüberwiesen werden bevor du dort kaufen kannst. Käufe/Verkäufe passieren also nicht direkt mit deinem Bankkonto, du kannst aber vom Exchange natürlich jederzeit das Geld oder die Coins abziehen.
  • Die Exchanges verlangen vorab KYC wenn du dort handeln möchtest, das kann unter Umständen ein paar Tage dauern, je nach Auslastung und Exchange. Bei manchen geht das jedoch richtig flott, Coinbase z.B. in unter 30 Minuten bei mir damals.
  • Du hast auf den Exchanges normalerweise sehr viele Features für fortgeschrittene Trader zur Verfügung die du auf kleineren Börsen oder eben Plattformen wie bitcoin.de nicht hast, bspw. Stopp-Losses. Kann anfangs verwirrend sein, viele der Exchanges bieten aber mittlerweile auch vereinfachte Userinterfaces mit einem Buy- bzw. Sell-Knopf Wink

Wenn du uns deine Anforderungen, was du gerne hättest, schreibst, können wir dir sicher noch gezielter Exchanges empfehlen!

Naja was hald Paxful so attraktiv macht ist, dass man in kurzer Zeit ziemlich viele Käufer hat und das mit einer Provision von 20 Prozent oder mehr. Bei Kraken ist's ja nur vom Preis abhängig und nicht von irgendwelchen Kunden die mein Angebot sehen, oder?

Beste Grüße

Stell Dir lieber mal die Frage, warum jemand bereit ist 20% über Marktpreis zu bezahlen  Wink
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mm553 (OP)
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August 10, 2020, 08:19:33 AM
 #22

Hi, ich wollt mal kurz ein Update geben.

Ich habe nach wie vor kein Geld von N26 erhalten. Es folgte bis dato noch nicht einmal die Kontaktaufnahme bzgl. Kontodaten für die Auszahlung. Ich bin langsam echt am Verzweifeln, weil ich einfach nicht weiß was los ist - ich krieg die Krise.
Gyrsur
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August 10, 2020, 08:39:31 AM
 #23

Hi, ich wollt mal kurz ein Update geben.

Ich habe nach wie vor kein Geld von N26 erhalten. Es folgte bis dato noch nicht einmal die Kontaktaufnahme bzgl. Kontodaten für die Auszahlung. Ich bin langsam echt am Verzweifeln, weil ich einfach nicht weiß was los ist - ich krieg die Krise.

Einschreiben aufsetzen. Mit Anwalt drohen + Ausfallkosten + Anwaltkosten und Zahlungsfrist von 7 Tagen setzen. Parallel Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Diese Bank auf Lebenszeit sperren. Eventuell überlegen ob die Bild Zeitung eine Story daraus machen möchte (öffentlicher Druck).

gib bitte später ein update.

fsm247
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August 10, 2020, 08:45:46 AM
 #24

Hi, ich wollt mal kurz ein Update geben.

Ich habe nach wie vor kein Geld von N26 erhalten. Es folgte bis dato noch nicht einmal die Kontaktaufnahme bzgl. Kontodaten für die Auszahlung. Ich bin langsam echt am Verzweifeln, weil ich einfach nicht weiß was los ist - ich krieg die Krise.

Danke für das Update.
Das bestätigt meine Vermutung, dass mein Geld bzw. überhaupt eine Rückmeldung nur wegen meines massiven Drucks auf Social Media (Twitter + FB) kam.
Ich würde Dir das Gleiche empfehlen.
Einschreiben mit Zahlungsfrist von 7 Tagen kann natürlich auch helfen.
Souri
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August 10, 2020, 11:05:34 AM
 #25

Neben dem öffentlichen Druck den man sicherlich aufbauen kann könnte es auch eine Überlegung sein eine BaFin Beschwerde einzulegen. Inzwischen gibt es dafür auch Online Formulare zum Beispiel unter: https://www.bafin.buergerservice-bund.de/Formular/Banken
Der Gang zum Anwalt schadet sicher parallel aber auch nicht.

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August 12, 2020, 02:12:16 PM
 #26

Hi,

vielen Dank für euere Hilfe und Tipps!

Habe das Einschreiben gestern noch rausgeschickt und parallel die Bafin über den neuesten Stand informiert.
Bin gespannt ob ich eine Antwort bekomme, bisher bin ich eher skeptisch.
Ich halte euch auf dem laufenden!

Viele Grüße
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August 12, 2020, 06:15:47 PM
 #27

wenn du paxful verwendet hast, dann nützt dir jegliche Beschwerde oder Bafin rein garnichts, denn dann bist du leider "der Böse". Auch wenn natürlich dein Handelspartner der Kriminelle war, bist du nun in den Fall verwickelt. In einigen Monaten oder nem Jahr bekommste dann Post von der Polizei zur Vernehmenung, mit Glück als Zeuge mit Pech als Beschuldigter.
Daher ist dein Geld nun erstmal gesperrt und keiner darf dir darüber Auskunft geben, weil eben kriminelle Machenschaften usw.
Anwalt soll tatsächlich helfen wegen Akteneinsicht, aber dazu musst du erstmal wissen wer dein Ansprechpartner ist.. hier ist der Kunde leider am kürzeren Hebel.. hab ich und viele andere schon häufiger durch.

So läuft das übrigens immer wenn man p2p mit Unbekannten handelt, egal ob auf Paxful, localbitcoins oder bitcoin.de (wobei bitcoin.de da noch deutlich sicherer ist, passiert aber dennoch)

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August 13, 2020, 02:32:05 AM
 #28

Hi,

vielen Dank für euere Hilfe und Tipps!

Habe das Einschreiben gestern noch rausgeschickt und parallel die Bafin über den neuesten Stand informiert.
Bin gespannt ob ich eine Antwort bekomme, bisher bin ich eher skeptisch.
Ich halte euch auf dem laufenden!

Viele Grüße

je nach umfang der einlagen ziehe besser einen anwalt hinzu wegen akteneinsicht wie der vorredner erwähnt hat. ich vermute mal Du bist unbedarft in etwas hineingeraten was Du nicht abschätzen konntest durch den P2P Exchange.

mm553 (OP)
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August 13, 2020, 05:32:11 AM
Last edit: August 13, 2020, 05:53:08 AM by mm553
 #29

Oje, dann wird wohl dieser Albtraum doch war...  Embarrassed

Könnt ihr mir irgendeinen Anwalt empfehlen? Vielleicht einen der hier schon mal bei was ähnlichem geholfen hat?

edit:
Würde es helfen noch einen Rechtsschutz abzuschließen? Bei den meisten Versicherungen heißt es ja "Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Versicherungsbeginn liegt" - zumindest ist das bei der Mecklenburgischen. Eine Sperrung des Kontos lässt aber meiner Meinung nach nicht gleich auf eine vorgeworfene Straftat schließen, was bis dato ja auch noch nicht der Fall ist. Sollte nun doch ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommen wäre ja das meiner Meinung nach ein komplett Separate Sache, oder liege ich hier falsch?

Vielen Dank!

Beste Grüße
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August 13, 2020, 07:52:09 AM
 #30

Bei den meisten Versicherungen heißt es ja "Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Versicherungsbeginn liegt".

Das ist auch nachvollziehbar. Die Vollkasko erst nach dem Unfall und die Zahnversicherung erst nach dem Zahnverlust abzuschließen klappt auch nur in den seltensten Fällen Smiley
Ich würde dir empfehlen bei ein paar bekannten Versicherungen oder einem unabhängigen Makler anzufragen... der hat Interesse daran neue Vertäge abzuschließen und kann daher sicher weiterhelfen. Ganz ohne Rechtsschutz wird es vermutlich schwieirg die Sache abzuwickeln.

Denke wenn du dich aber verpflichtest xx Monate/Jahre dabei zu bleiben lässt sich sowas auch noch nachträglich organisieren.

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August 13, 2020, 08:18:41 AM
 #31

[...]
Anwalt soll tatsächlich helfen wegen Akteneinsicht, [...]
[...]
je nach umfang der einlagen ziehe besser einen anwalt hinzu wegen akteneinsicht wie der vorredner erwähnt hat.[...]

Wir haben das hier schon in ein paar Threads mal diskutiert gehabt, aber gerne auch noch mal hier der Hinweis: Akteneinsicht ist nicht abhängig von einem Anwalt. Die Polizei lügt einem da gerne mal ins Gesicht, aber das hat nichts mit der Zivilprozessordnung zu tun und Akteneinsicht muss auch ohne Anwalt gewährt werden. Bei Bedarf suche ich gerne noch mal die Threads raus (wenn es denn überhaupt hier dazu kommt) und verweise gerne auf den Lawblog: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2018/03/26/akteneinsicht-ohne-anwalt-wo-kommen-wir-denn-da-hin/

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August 13, 2020, 01:04:19 PM
Last edit: August 13, 2020, 02:32:38 PM by thandie
 #32

 
Was ich auch nicht verstehe... welche Akteneinsicht denn?
Es gibt doch laut Schilderung von mm553 noch gar keinen Fall, keine Ermittlungen, sonstiges;
Wäre das anders, hätten sich doch Kripo oder Behörden gemeldet. Aber an wen sollte er sich denn jetzt wenden?
Momentan ist es doch nur so, daß die Bank ihm das Konto gekündigt hat (also nicht eingefroren, wie es oft bei einem Verdachtsfall wie bsw. Geldwäsche passiert) und er auf die Rückzahlung des Guthabens wartet.

mole0815
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August 13, 2020, 02:47:14 PM
 #33

Könnt ihr mir irgendeinen Anwalt empfehlen?

Dazu habe ich jetzt noch etwas recherchiert und folgenden Beitrag gefunden:

Eine Übersicht der Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt im Kryptobereich findest Du bei Coinpages unter:
https://coinpages.io/bitcoin/krypto-wirtschaft/beratung/rechtsanwalt/

Wie aktuell die Auflistung ist kann ich dir nicht sagen... sollte aber höchstens 1 Jahr alt sein.
Mittlerweile wartest du ja schon fast 2 Monate auf dein Geld und ich hoffe du kommst bald zu einem Ende mm553 Smiley

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August 13, 2020, 03:00:36 PM
 #34


Was ich auch nicht verstehe... welche Akteneinsicht denn?
Es gibt doch laut Schilderung von mm553 noch gar keinen Fall, keine Ermittlungen, sonstiges;
Wäre das anders, hätten sich doch Kripo oder Behörden gemeldet. Aber an wen sollte er sich denn jetzt wenden?
Momentan ist es doch nur so, daß die Bank ihm das Konto gekündigt hat (also nicht eingefroren, wie es oft bei einem Verdachtsfall wie bsw. Geldwäsche passiert) und er auf die Rückzahlung des Guthabens wartet.



Sehe ich auch so. Völlig unnötige Aufregung bisher. Und wenn schon, lass sie doch erstmal ermitteln. Dir eine Straftat nachzuweisen, weil Du mit einem (Dir unbekannten) Kriminellen Bitcoin gehandelt hast, dürfte recht schwer bis unmöglich sein. Und für sowas gleich Geld auszugeben für einen Anwalt und/oder eine Versicherung halte ich für reichlich übertrieben.

Und ja, Kündigung des Kontos ist nicht das selbe wie das Konto einzufrieren, auch wenn das bei der N26 oftmals recht ähnlich aussieht. Ich würde da wie gesagt erstmal weiter über die Öffentlichkeit (Social Media) und per Einschreiben Druck machen und schauen was passiert.
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August 15, 2020, 09:48:14 AM
 #35

ja ist schon richtig, aktuell gibts ja niemanden von dem er akteneinsicht fordern könnte. Aber FALLS es so passiert wie es mir und vielen anderen ständig passiert (ist), dann kommt das Schreiben der Polizei eh erst in einigen Monaten, die sind nicht sonderlich schnell.
Die Vermutug, dass es so kommt habe ich auch nur wegen dem P2P Handel, weil es da halt sehr schnell passiert, dass man Geld von einem gephishten Konto erhält und bei sowas gibts den den meisten Banken eben auch die sofortige Kündigung plus die Ermittlung der Polizei.
Mittlerweile werden ja aber auch tatsächlich viele Konten gekündigt nur weil sie was mit crypto zu tun haben, von daher kann man dies als Grund ohne irgendwas Kriminelles auch nicht ausschließen.
Dennoch rate ich von der Nutzung von P2P Handel mit Unbekannten stark ab.

Wie ich nun vorgehen würde:
Kein Anwalt, solange du nicht Beschuldigter bist (die verlangen eh nur viel Geld für nichts) und noch nen Monat abwarten. Wenn dann immernoch nichts kam, kann man sich bei einer Beschwerdestelle (ombudsman oder Bundesbank) beschweren oder direkt der Bafin. Allerdings bringt das nur sehr selten was, wobei dir Rückzahlung meines Geldes damals bei der Fidorbank danach recht zügig ging.

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August 19, 2020, 03:57:23 PM
 #36

Hallo zusammen,

soeben habe ich einen Anruf von der Polizeidienststelle bekommen.

Ich sollte eine Zeugenaussage zu einer Kontobewegung auf meinem N26 Konto machen. Auf die erneute Frage ob ich Zeuge oder Beschuldigter bin, meinte sie dann nochmal, dass ich "nur" Zeuge sei.
Nichtdestotrotz müsse ich eine wahrheitsgemäße Aussage machen.
Ich habe mir außerdem das Aktenzeichen geben lassen, damit ich bei der Staatsanwaltschaft nachfragen kann worum es eigentlich geht.

Sollte ich diese Aussage ohne einen Anwalt (ich schließe gerade erst einen Rechtsschutz ab, bringt mir also in dem Fall nichts) machen?
Kann ich als Zeuge Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft fordern?
Was darf ich sagen und was nicht, damit ich mich nicht selbst belaste?
Muss ich damit rechnen, dass mir mein Mobiltelefon oder mein PC eingezogen wird?

Bin gerade echt etwas fertig - hoffe ihr könnt mir nochmal ein bisschen weiterhelfen oder zumindestens ein paar Tipps geben.

Besten Dank im Voraus!
Souri
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August 19, 2020, 04:23:59 PM
 #37

Erst einmal Ruhe bewahren. In einem anderen Thread haben wir die Problematik Zeuge / Beschuldigter gerade aktuell auch diskuttiert vielleicht schaust du da mal rein: https://bitcointalk.org/index.php?topic=5242919.msg55025924#msg55025924

Ich würde mir überlegen die Aussage nicht ohne einen Anwalt zu machen und du hast auch das Recht einen Anwalt zu einer Zeugenaussage mitzubringen (Stichwort: Zeugenbeistand). Idealerweise machst du auch nur eine schriftliche Zeugenaussage. Das würde ich insbesondere empfehlen, da du zwar eine Aussage machen musst, aber eben bei gewissen Aussagen auch das Recht der Aussageverweigerung (Selbstbelastung und eventuell in diesem Bereich auch Bankgeheimnis) hast.

Aber noch mal das wichtigste: Ruhe bewahren und möglichst wenig mit der Polizei reden, bei Unsicherheit einen Anwalt nehmen.

Akteneinsicht ist für Zeugen und deren Anwälte nicht vorgesehen, hier müsstest du also warten bis zu offiziell zum Beschuldigten "hochgestuft" wirst.

Die erste Regel ist immer im Zweifel nichts sagen, ja du bist zur Aussage verpflichtet, aber wenn die reale Chance besteht, dass du dich selbst inkriminieren könntest würde ich persönlich lieber mich mit der Strafe wegen Aussageverweigerung auseinander setzen. Gerade wenn du hier unsicher bist wird ein Anwalt als Zeugenbeistand sehr viel helfen.

Ich als nicht Anwalt halte das für sehr unwahrscheinlich, dass die Polizei von dir etwas beschlagnahmt, vor allem da du ja aktuell offiziell Zeuge bist. Das kann sich aber natürlich ändern, wenn die jetzt hier das grosse Verbrechen wittern und einen Richter finden, der sowas unterschreibt. Solltest du auf diesen Geräten etwas haben was dich belasten könnte, könntest du ja mal darüber nachdenken was du mit den Geräten machst. Aber pass auf in Deutschland können Massnahmen aufgrund der sogenannten Verdunklungsgefahr angeordnet werden.

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August 19, 2020, 05:12:28 PM
 #38

Hallo Souri,

vielen Dank für die Tipps, die mir mit Sicherheit weiterhelfen werden!


Ist es denn schon eine Strafe, wenn ich sage, dass ich P2P mit Bitcoins gehandelt habe?
Sollte ich die Platform erwähnen bzw. erklären wie es ablief, wenn ich danach gefragt werde?
Kann ich von Anfang an sagen, dass ich die Zeugenaussage gerne von Anfang an schriftlich übermitteln würde? Wie läuft sowas ab? Werden mir dann schriftlich die Fragen übermittelt und ich gebe dazu ein Statement ab?

Das mit dem Anwalt ist jetzt echt so eine Sache, ich hab mir jetzt schon gedacht, dass ich erstmal abwarte und wirklich erst einen Anwalt hinzuziehe, wenn ich plötzlich Beschuldigter wäre.

Vielen Dank nochmal!
mole0815
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August 20, 2020, 08:15:39 AM
 #39

Ich selbst war noch nie in dieser Lage aber so würde ich das sehen:

Ist es denn schon eine Strafe, wenn ich sage, dass ich P2P mit Bitcoins gehandelt habe?
Nein das ist keine Straftat.

Sollte ich die Platform erwähnen bzw. erklären wie es ablief, wenn ich danach gefragt werde?
Würde ich an deiner Stelle machen, ja. Also alle relevanten Infos weitergeben und bei der Wahrheit bleiben.

Kann ich von Anfang an sagen, dass ich die Zeugenaussage gerne von Anfang an schriftlich übermitteln würde? Wie läuft sowas ab? Werden mir dann schriftlich die Fragen übermittelt und ich gebe dazu ein Statement ab?
Dazu kann ich nichts sagen. Werde den Thread aber aufmerksam verfolgen denn es schadet nicht sowas zu wissen Lips sealed

Das mit dem Anwalt ist jetzt echt so eine Sache, ich hab mir jetzt schon gedacht, dass ich erstmal abwarte und wirklich erst einen Anwalt hinzuziehe, wenn ich plötzlich Beschuldigter wäre.
Wenn die Deckung vom Rechtsschutz noch nicht gegeben ist würde ich es vermutlich auch zuerst ohne versuchen.
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August 20, 2020, 12:15:57 PM
 #40

Kann ich von Anfang an sagen, dass ich die Zeugenaussage gerne von Anfang an schriftlich übermitteln würde? Wie läuft sowas ab? Werden mir dann schriftlich die Fragen übermittelt und ich gebe dazu ein Statement ab?
Schriftlich kannst du deine Zeugenaussage nicht einreichen. Du muss vor Ort erscheinen.

Allgemein ist die Frage, was hast du bisher gemacht mit den Kryptowährungen? Legales? Illegales? Davon sollte deine Antworten abhängen. Notfalls kannst du dich eben nicht mehr genau daran erinnern...

Hier sind noch zwei interessante Links
https://www.arag.de/auf-ins-leben/udo-vetter/aussagepflicht-zeugen-polizei/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-rechtslage-zeugen-muessen-ab-sofort-zur-aussage-bei-der-polizei-erscheinen-und-aussagen_069447.html

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