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Author Topic: Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen  (Read 496 times)
gdm41 (OP)
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February 11, 2021, 09:04:10 AM
Last edit: February 11, 2021, 10:10:53 AM by gdm41
 #1

Hi Leute,

ich habe keinen passenden Thread gefunden, hatte erst an den Steuerthread gedacht, aber Krankenkassebeiträge sind ja keine Steuern.

Einige spielen sicherlich mit dem Gedanken, den Job zu kündigen und und von Cryptogewinnen zu leben. Als Selbstzahler hat man jedoch einen entscheidenen Nachteil, die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden zur Beitragsbemessung herangezogen. Grundsätzlich hätte ich damit auch kein Problem aber: Wenn man über den AG pflichtversichert ist, ist dies nicht der Fall. Man sollte sich daher drei mal überlegen ob man wirklich seinen job aufgeben sollte. Hat da jemand schon praktische Erfahrung mit der Krankenkasse? Gibts da vllt ein Schlupfloch? Wie schon geschrieben, finde ich es generell in Ordnung aber dann bitte auch für Pflichtversicherte.

Hier mal ein Link:

https://rentenbescheid24.de/zaehlen-veraeusserungsgewinne-als-beitragseinnahme-in-der-gkv/


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bct_ail
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February 11, 2021, 09:32:51 PM
Last edit: February 12, 2021, 10:56:05 AM by bct_ail
 #2

Das hatten wir gerade vor einigen Tagen in der Steuer FAQ. Also für mich gehört das schon zu Steuern.

In deinem Link wird doch eindeutig von Immobilen und nicht von anderen Wirtschaftsgütern gesprochen. Desweiteren wird doch klar gesagt, dass das nur innerhalb der Spekulationsfrist ist. Was auch klar ist, denn innerhalb der Spekulationsfrist unterliegt das der Einkommenssteuer. Nach 10 Jahren nicht mehr. Genauso gilt das für andere Wirtschaftsgüter, hier aber nur 1 Jahr. Also erst nach der Haltefrist verkaufen und dann ist das auch kein steuerpflichtiger Gewinn.

Trotzdem ist dadurch nicht ausgeschlossen, dass Kryptogewinne auch nach der Haltefrist als beitragspflichtigen Einkommen zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen werden*. Da sollte man sich am besten schriftlich bei den entsprechenden Stellen vorher informieren.

*Edit: Ich weiß auch nicht, ob schon Gewinne innerhalb der Haltefrist <600€ als beitragspflichtiges Einkommen angerechnet wird, obwohl es noch kein steuerpflichtiges Einkommen ist.
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February 11, 2021, 10:54:13 PM
 #3

Einkommen wird zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen.

Die letzte Einkommenssteuererklärung wird dafür gerne genommen. Wenn die korrekt ist, kann ich mir jetzt schwer vorstellen, dass die festgestellten KK-Beiträge so vom Mindestbeitrag abweichen, dass eine Diskussion darüber überhaupt sinnvoll ist.
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February 12, 2021, 10:59:20 AM
Last edit: February 12, 2021, 11:25:04 AM by bct_ail
 #4

Einkommen wird zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen.

Die letzte Einkommenssteuererklärung wird dafür gerne genommen. Wenn die korrekt ist, kann ich mir jetzt schwer vorstellen, dass die festgestellten KK-Beiträge so vom Mindestbeitrag abweichen, dass eine Diskussion darüber überhaupt sinnvoll ist.

Ja, aber was genau gehört zum beitragspflichtigen Einkommen?

Edit. Hab mal nachgeschaut, da mich das interessiert.

Im SGB V § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder steht, dass das der Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelt. Dazu gibt es
Quote
"Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge"
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/einheitliche-grundsaetze-zur-beitragsbemessung-freiwilliger-mitglieder-der-gesetzlichen-krankenversicherung-und-weiterer-mitgliedergruppen-sowie-zur-zahlung-und-faelligkeit-der-von-mitgliedern-selbst-zu-entrichtenden-beitraege-ab-01012019_idesk_PI434_HI12508324.html

Diese Grundsätze findet man hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp

und dort einen entsprechenden Katalog. In dem habe ich mal nach dem Stichwort Wirtschaftsgut gesucht und das hier als Ergebnis bekommen:

Quote
Veräußerungs- bzw. Kaufpreisleibrente (Leibrente, die auf der Übertragung eines Wirtschaftsgutes beruht) aus privaten Veräußerungsgeschäften
Beitragspflichtig: ja
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-03-20_Einnahmekatalog_240SGBV_final.pdf

Diesem Ergebnis liegen BSG-Urteile zugrunde, die sich allerdings auf Rente und Unfallrente beziehen.

Leider steht da nichts drin wegen Haltefrist. Ich denke, dass die KK es sicherlich pauschal als Einkommen ansehen wird und man im Zweifel den Klageweg bestreiten muss oder wohl ein Steuerberater bzw. Rechtsanwalt mehr weiß.
Die KK schaut ja nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und wird sicherlich alles zur Bewertung ranziehen, was sie nur können.

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/beitragspflichtige-einnahmen-freiwillig-krankenversicherter_idesk_PI434_HI2286495.html

herrykerry
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February 12, 2021, 02:14:04 PM
 #5

Das ist meiner Meinung nach bereits geklärt, Angaben ohne Gewähr.


https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwillig-versichert-Beitragspflicht-steuerfreies-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft--f295972.html

Vgl. dazu auch das Urteil im Artikel.

Heißt steuerfreie Gewinne dürften nicht zur Berechnung des Beitrags herangezogen werden.
gdm41 (OP)
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February 12, 2021, 02:51:23 PM
 #6

Erst mal danke für eure antworten, so wie ich es jetzt rauslese, wäre es das beste, ein Jahr zu halten da dann Steuerfreiheit und somit es nicht im Einkommensteuerbescheid auftaucht, somit auch nicht zum KK Beitrag hinzuzählt.

Einkommen wird zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen.

Die letzte Einkommenssteuererklärung wird dafür gerne genommen. Wenn die korrekt ist, kann ich mir jetzt schwer vorstellen, dass die festgestellten KK-Beiträge so vom Mindestbeitrag abweichen, dass eine Diskussion darüber überhaupt sinnvoll ist.

Naja, ich will jetzt nicht den Wutbürger geben aber es ist schon sehr ungerecht, dass es bei Pflichtversicherten nicht der Fall ist.

Überleg mal wenn du ein dicken Betrag aus Veräußerungsgewinnen unter einem Jahr hast. Der Pflichtversicherte bezahlt darauf "nur" Einkommenssteuer, seine KK Beiträge sind davon nicht berühert. Bei Selbstzahlern erhöht sich zusätzlich noch der Krankenkassenebeitrag. Loophole könnte sein, man gründet ne Firma und stellt sich selber ein.
                                                                                      

bct_ail
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February 12, 2021, 03:18:50 PM
 #7

Das ist meiner Meinung nach bereits geklärt, Angaben ohne Gewähr.


https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwillig-versichert-Beitragspflicht-steuerfreies-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft--f295972.html

Vgl. dazu auch das Urteil im Artikel.

Heißt steuerfreie Gewinne dürften nicht zur Berechnung des Beitrags herangezogen werden.

Ich würde Kryptogewinne nach der Haltefrist auch als unrelevant ansehen. Vor alle Dingen weil sie nicht in der Einkommenssteuererklärung auftauschen. Aber würde ich KK-Mitarbeiter sein, würde ich es als relevant ansehen.....soweit ich davon Kenntnis hätte  Wink



Loophole könnte sein, man gründet ne Firma und stellt sich selber ein.                                                                                  

Warum selber einstellen? Freiberufliche Tätigkeit anmelden und aufpassen, dass einem keine Liebhaberei unterstellt wird.  Wink Dann KK-Mindestbeitrag zahlen.
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February 13, 2021, 09:32:45 AM
 #8

Zumindest in Österreich scheint die Sachlage relativ klar zu sein:

Grundlage für die Berechnung der Beiträge sind die im Einkommenssteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr enthaltenen Einkünfte

Dh. alles was nicht einkommenssteuerpflichtig ist (wie z.B. Privatveräußerung nach 1 Jahr Haltefrist) ist für die Krankenkassen irrelevant (das konkrete Beispiel bezieht sich auf die Krankenkasse der Selbständigen, aber idR gibt es für unselbständiges Einkommen jeweils analoge Regelungen). In Deutschland ist es ja ein bisschen anders, aber mich würde trotzdem wundern wenn wir hier mal einen Fall hätten der in Österreich klarer geregelt ist als in Deutschland.



Loophole könnte sein, man gründet ne Firma und stellt sich selber ein.                                                                                  

Warum selber einstellen? Freiberufliche Tätigkeit anmelden und aufpassen, dass einem keine Liebhaberei unterstellt wird.  Wink Dann KK-Mindestbeitrag zahlen.

Ich sehe eine Welle an Freelance-Crypto-Consultants auf die Gesellschaft zukommen Grin

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gdm41 (OP)
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December 21, 2021, 04:38:36 PM
 #9

Ich hol den Thread mal hoch, da sich meine Krankenkasse gemeldet hat. Ich hatte vorher ganz normal meinen Einkommenssteuerbescheid hingeschickt. Reicht ihnen nicht, sie wollen mehr infos (Nachweise über Höhe und Zeitpunkte der Veräußerungsgewinne). Hab denen jetzt mein Steuerbericht von meiner Cointrackingsoftware geschickt.

Wenn die Krankenkasse die 1 Jahres Haltefrist nicht anerkennt, kotz ich im Strahl.

herrykerry
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December 21, 2021, 06:37:00 PM
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 #10

Ich hol den Thread mal hoch, da sich meine Krankenkasse gemeldet hat. Ich hatte vorher ganz normal meinen Einkommenssteuerbescheid hingeschickt. Reicht ihnen nicht, sie wollen mehr infos (Nachweise über Höhe und Zeitpunkte der Veräußerungsgewinne). Hab denen jetzt mein Steuerbericht von meiner Cointrackingsoftware geschickt.

Wenn die Krankenkasse die 1 Jahres Haltefrist nicht anerkennt, kotz ich im Strahl.


Falls sie sich querstellen würde ich mal folgende Argumentation versuchen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwillig-versichert-Beitragspflicht-steuerfreies-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft--f295972.html

Dazu auch das Urteil auf das sich bezogen wird:

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2015/BSG/Beruecksichtigung-von-Einkuenften-aus-Kapitalvermoegen-bei-der-Bemessung-der-Beitraege-fuer-freiwillige-Mitglieder-der-gesetzlichen-Krankenversicherung-Gewinne-aus-der-Beteiligung-an-geschlossenen-Immobilienfonds

Interesssante Stelle in diesem Urteil:
"Ob und in welchem Umfang Einnahmen aus Kapitalvermögen anfallen, ist für Zwecke der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter zuverlässig wiederum allein dem die Person des Versicherten betreffenden Einkommensteuerbescheid zu entnehmen, der als Einkünfte aus Kapitalvermögen die erzielten Einnahmen unter Berücksichtigung steuerrechtlich anerkannter einkommensmindernder Aufwendungen ausweist (zur insoweit nicht gebotenen, sondern nur fakultativen beitragsrechtlichen Berücksichtigung des Sparer-Freibetrags vgl BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr 8, RdNr 19-20)."

und

"Insbesondere übersteigt es den den Trägern der GKV zumutbaren Verwaltungsaufwand, die Einkommensverhältnisse eines jeden Versicherten in vergleichbarer Situation wie derjenigen des Klägers oder gar in Situationen mit noch deutlich komplexeren Finanzprodukten selbst zu prüfen und zu bewerten. Andere Unterlagen als der Einkommensteuerbescheid sind insoweit nicht geeignet, eine verlässliche und für die Vergangenheit abschließende Datenbasis zu liefern (vgl BSGE 79, 133 , 139 = SozR 3-2500 § 240 Nr 27 S 104; BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr 12, RdNr 15 ff mwN; BSG SozR 4-2500 § 240 Nr 19 RdNr 23)."
gdm41 (OP)
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December 21, 2021, 06:44:25 PM
 #11

@herrykerry

Jo, den Beitrag hab ich mir gespeichert, danke. Hab mit schon mit meiner Rechtschutz Kontakt aufgenommen, die würden da Einspringen.

Generell bin ich schon zuversichtlich, da (wie aus den Beiträgen ja hervor geht) ich ja eigendlich ganz gute Karten habe.

Das FA oder die Krankenkasse würde von den Coins > 12 Monate Haltefrist ja nicht mal irgendwas mitbekommen, wenn ich nicht einige innerhalb von einem Jahr verkauft hätte. Das sollte ja relativ leich verargumentierbar sein.


herrykerry
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December 21, 2021, 07:28:07 PM
 #12

@herrykerry

Jo, den Beitrag hab ich mir gespeichert, danke. Hab mit schon mit meiner Rechtschutz Kontakt aufgenommen, die würden da Einspringen.

Generell bin ich schon zuversichtlich, da (wie aus den Beiträgen ja hervor geht) ich ja eigendlich ganz gute Karten habe.

Das FA oder die Krankenkasse würde von den Coins > 12 Monate Haltefrist ja nicht mal irgendwas mitbekommen, wenn ich nicht einige innerhalb von einem Jahr verkauft hätte. Das sollte ja relativ leich verargumentierbar sein.



Jedenfalls ein interessantes Thema.
Wäre cool wenn du uns auf dem Laufenden halten kannst.
tyKiwanuka
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#birdgang


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December 21, 2021, 10:06:33 PM
 #13

(...) Ich hatte vorher ganz normal meinen Einkommenssteuerbescheid hingeschickt. Reicht ihnen nicht, sie wollen mehr infos (Nachweise über Höhe und Zeitpunkte der Veräußerungsgewinne). Hab denen jetzt mein Steuerbericht von meiner Cointrackingsoftware geschickt.

(...)

Hatte ich auch schon den Fall und hab ebenfalls den Steuerbericht von der Software geschickt - waren über 40 Seiten.

Wurde auch (sehr schnell) so akzeptiert* und die Werte aus dem Einkommensteuerbescheid zur Beitragsberechnung herangezogen, woran ich auch keine Zweifel hatte. Selbst WENN es so nicht akzeptiert wird, gibt es ja auch bei der freiwilligen GKV eine Beitragsbemessungsgrenze; und wenn man gut verdient kann man ja auch bisschen mehr in die Solidargemeinschaft einzahlen. Wenn man "von seinen Kryptogewinnen lebt" (=private Vermögensverwaltung als "Beruf", vieles davon steuerfrei bei gutem Management), dann gibt man der Gesellschaft prinzipiell schon sehr viel weniger als andere imo.


*Ich vermute, dass es aufgrund des Zahlenwusts nicht mal zu einer wirklichen Prüfung gekommen ist, die wollen wohl nur mal schauen ob das vernünftig dokumentiert bzw. überhaupt dokumentiert ist. Ich zweifel auch, dass dort jemand in der Materie drin ist.

.....wie die Zeit fliegt.....
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December 30, 2021, 02:04:50 PM
 #14

Kleines Update, der Steuerbericht von Koinly wurde nicht akzeptiert und per Brief wurde mir der Höchstsatz von knapp 950,00€ "angedroht". Lustigerweise wird in dem Schreiben behauptet, dass ich noch gar keine Unterlagen (Steuerbericht) eingereicht hätte. Was nicht stimmt, da ich a) den Bericht über die Webseite hochgeladen habe und b) mir der Eingang telefonisch bestätigt wurde. Darauf hin habe ich eben die Krankenversicherung angerufen und gefragt was jetzt Sache ist. Meine Sachbearbeiteren hat mir den Eingang bestätigt aber Sie benötige noch die Zeiträume der Veräußerungen. Ich hab Sie dann am telefon darauf hingewiesen, dass man in dem Bericht auch blättern kann und es mehrere Seite gibt ^^ Sie prüft es jetzt noch mal...

Abschließend bin ich von der Bearbeitung etwas ernüchtert, da wird einfach behauptet, dass nix angekommen sei und auf Rückfrage ist doch was angekommen und der Bericht wurde sich nicht richtig angesehen.

Bin ja mal gespannt wie es weiter geht.

bct_ail
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December 30, 2021, 09:39:02 PM
 #15

Abschließend bin ich von der Bearbeitung etwas ernüchtert, da wird einfach behauptet, dass nix angekommen sei und auf Rückfrage ist doch was angekommen und der Bericht wurde sich nicht richtig angesehen.

Bin ja mal gespannt wie es weiter geht.

Mach sowas immer schriftlich. Das telefonische Gespräch mit deiner Sachbeabeiterin nochmal niederschreiben und dorthin schicken. Gerade hier sieht man ja, dass zuerst gesagt wird, die haben nichts bekommen und dann haben sie doch was bekommen. Fehler passieren überall, aber sowas kann sonst für dich zum Nachteil werden.
yxt
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January 13, 2022, 05:47:50 PM
 #16

interessantes Thema, halte uns bitte auf dem Laufenden.

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January 13, 2022, 05:54:10 PM
 #17

Jo mache, letzte Info von der Krankenkasse ist, dass sie alles haben aber die Prüfung länger dauert und sie unaufgefordert auf mich zu kommen....

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February 03, 2022, 06:35:46 PM
Merited by yxt (1)
 #18

Kleines Update: Krankenkasse hat die Prüfung abgeschlossen und einfach die Veräußerungsgewinne (unter einem Jahr) aus der Steuererklärung durch 12 geteilt und mir als monatliches Einkommen zugerechnet. Kann ich mit leben und passt auch so....

bct_ail
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February 04, 2022, 08:11:51 AM
 #19

Kleines Update: Krankenkasse hat die Prüfung abgeschlossen und einfach die Veräußerungsgewinne (unter einem Jahr) aus der Steuererklärung durch 12 geteilt und mir als monatliches Einkommen zugerechnet. Kann ich mit leben und passt auch so....

Danke für die Rückmeldung.
Das deckt sich dann ja auch mit den Informationen, die wir hier im Thread zusammengetragen haben. Alle Gewinne, die innerhalb der Haltefrist aufgelaufen sind und in der Summe mindestens 600€ betragen, werden als Einkommen angerechnet. Bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass man durch verlustreiche Verkäufe innerhalb der Haltefrist die Höhe des anrechenbaren Einkommens optimieren kann.
herrykerry
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February 04, 2022, 10:27:13 AM
 #20

Kleines Update: Krankenkasse hat die Prüfung abgeschlossen und einfach die Veräußerungsgewinne (unter einem Jahr) aus der Steuererklärung durch 12 geteilt und mir als monatliches Einkommen zugerechnet. Kann ich mit leben und passt auch so....

Danke für die Rückmeldung.
Kannten sie die Daten von Veräußerungen nach mehr als einem Jahr und haben die weggelassen?
Oder waren die garnicht in der Dokumentation?
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