Das habe ich von der Seite der Winheller Rechtsanwälte, Zitat: "Unser Angebot: Verbindliche Auskunft inkl. Stellungnahme
Eine endgültige Entscheidung der Gerichte, ob sich die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert, steht noch aus. Entsprechend entscheiden die Finanzämter bundesweit unterschiedlich, sodass für Investoren ein erhebliches steuerliches Risiko besteht. Um Rechtssicherheit vor der Teilnahme an Staking/Lending zu erlangen, empfehlen wir, eine verbindliche Auskunft bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzuholen. Die Behörde muss das geplante Investment dabei steuerlich bewerten und ist an diese Einschätzung dauerhaft gebunden. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist neben einer ausführlichen Schilderung des Sachverhalts auch eine umfassende rechtliche Stellungnahme.
Verbindliche Auskunft zum Fixpreis
Unsere Experten helfen Ihnen, für Rechtssicherheit zu sorgen, und beantragen für Sie eine verbindliche Auskunft – zum Fixpreis."
und bei einer längeren Ausführung der steuerlichen Behandlung des staking von Cryptotax kommen diese zum Schluß
https://cryptotax.io/proof-of-stake-was-sind-die-steuerrechtlichen-auswirkungen/:
Zitat: "Daher dürfte u.E. das Risiko einer Verlängerung der Spekulationsfrist durch die Teilnahme am Staking-Prozess regelmäßig unbegründet sein. § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG ist als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift zu verstehen, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde.
Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch sehr ratsam zur Absicherung des wirtschaftlichen Vorhabens eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen."