choosetheway (OP)
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February 18, 2021, 02:53:03 PM |
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Hallo,
das leidige Thema Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre bei staking und lending lässt sich nicht endgültig lösen solange es keine Rechtssprechung dazu vorliegt.
Im Moment wird von den kryptoerfahrenen Steuerberatern eine Vorab Anfrage an das eigene Finanzamt geraten bevor man mit dem staking /lending anfängt. Dazu bieten sie ihre natürlich nicht ganz günstige Hilfe an.
Hat hier jemand aus dem Forum bereits Kontakt zum Finanzamt Berlin gehabt und kennt deren Auslegung zur Veränderung der Haltefrist?
Vielen Dank.
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bct_ail
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February 20, 2021, 10:38:04 PM |
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Im Moment wird von den kryptoerfahrenen Steuerberatern eine Vorab Anfrage an das eigene Finanzamt geraten
Welche kryptoerfahrenen Steuerberater sind das denn?
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choosetheway (OP)
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February 21, 2021, 10:28:48 AM |
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Das habe ich von der Seite der Winheller Rechtsanwälte, Zitat: "Unser Angebot: Verbindliche Auskunft inkl. Stellungnahme Eine endgültige Entscheidung der Gerichte, ob sich die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert, steht noch aus. Entsprechend entscheiden die Finanzämter bundesweit unterschiedlich, sodass für Investoren ein erhebliches steuerliches Risiko besteht. Um Rechtssicherheit vor der Teilnahme an Staking/Lending zu erlangen, empfehlen wir, eine verbindliche Auskunft bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzuholen. Die Behörde muss das geplante Investment dabei steuerlich bewerten und ist an diese Einschätzung dauerhaft gebunden. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist neben einer ausführlichen Schilderung des Sachverhalts auch eine umfassende rechtliche Stellungnahme. Verbindliche Auskunft zum Fixpreis Unsere Experten helfen Ihnen, für Rechtssicherheit zu sorgen, und beantragen für Sie eine verbindliche Auskunft – zum Fixpreis." und bei einer längeren Ausführung der steuerlichen Behandlung des staking von Cryptotax kommen diese zum Schluß https://cryptotax.io/proof-of-stake-was-sind-die-steuerrechtlichen-auswirkungen/: Zitat: "Daher dürfte u.E. das Risiko einer Verlängerung der Spekulationsfrist durch die Teilnahme am Staking-Prozess regelmäßig unbegründet sein. § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG ist als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift zu verstehen, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde. Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch sehr ratsam zur Absicherung des wirtschaftlichen Vorhabens eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen."
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Lakai01
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February 22, 2021, 06:47:40 AM |
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Hat hier jemand aus dem Forum bereits Kontakt zum Finanzamt Berlin gehabt und kennt deren Auslegung zur Veränderung der Haltefrist?
In der Cardano-Telegram-Gruppe hatte jemand Kontakt mit dem FA München, die Aussage des FAs findest du hier im Steuerthread: Bitcoin & die Steuer - FAQViel wichtiger ist aber: Derjenige hatte innerhalb von Stunden eine belastbare Aussage an die er sich halten kann, ganz ohne Steuerberater und co. Du kannst also selber mit deinem FA Kontakt aufnehmen und wirst in der Regel relativ schnell eine Antwort erhalten, gerade bei größeren Finanzämtern sollte das absolut kein Problem sein. Du kannst da auch nix "falsch" machen. Nur weil ein Steuerberater in deinem Namen die Anfrage stellt wird dieser keine andere Antwort als du zurückbekommen
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choosetheway (OP)
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February 22, 2021, 06:17:20 PM |
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Ihr habt recht ich sollte einfach anrufen,
habe mich von den vielen Vorgaben für eine solche verbindliche Auskunft abschrecken lassen, da muss man Name, Steuernummer und die Höhe des geplanten Investitionsvolumens angeben, weil sich die Gebühr für diese Auskunft beim Finanzamt danach richtet (für unter 10000€ wird keine Gebühr erhoben).
Habe jedoch leider noch etwas wichtigere Themen mit dem Finanzamt zu klären und werde die Sache mit dem lending dann danach erst erfragen.
Schade nur um die guten Zinsen.
ich schreibe dann hier rein was beim Gespräch rausgekommen ist.
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bct_ail
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February 22, 2021, 09:03:32 PM |
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Ihr habt recht ich sollte einfach anrufen,
Eine mündliche Aussage ist am Ende nichts Wert. Das brauchst du schriftlich.
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Serpens66
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February 23, 2021, 11:05:04 PM |
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nur was bringt euch die schriftliche Aussage des Finanzamtes, dass alles immer zugunsten des Finanzamtes ausgelegt wird? Also natürlich wird das F.Amt bei lending und staking die 10 Jahre Verlängerung annehmen und natürlich auch alles andere, was irgendwie von Vorteil für sie ist, auch wenn es eigentlich "strittig" ist. Also ja, man kann mündlich nachfragen und FALLS es zu eigenen Gunsten ist, es sich schriftlich geben lassen. Aber das wird nicht passieren
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choosetheway (OP)
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March 28, 2021, 01:57:54 PM |
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Du hast recht, ich hatte ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater, er meinte auch eine Vorabanfrage bringt nichts, weil das FA immer zu seinen Gunsten auslegen wird. Was man machen kann ist im Nachhinein der Besteuerung widersprechen. Dies macht das lending/staking äußerst unattraktiv wenn die Haltedauer schon eingehalten wurde und großer Gewinn beim Verkauf der Coins versteuert werden müsste. Schade.
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Serpens66
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March 28, 2021, 05:10:26 PM |
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Du hast recht, ich hatte ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater, er meinte auch eine Vorabanfrage bringt nichts, weil das FA immer zu seinen Gunsten auslegen wird. Was man machen kann ist im Nachhinein der Besteuerung widersprechen. Dies macht das lending/staking äußerst unattraktiv wenn die Haltedauer schon eingehalten wurde und großer Gewinn beim Verkauf der Coins versteuert werden müsste. Schade.
selbst das mit dem "widersprechen" ist alles andere als einfach, da muss man nämlich direkt selber vor Gericht ziehen. Und das ksotet dann einiges, basierend auf dem Streitwert... Es ist wirklich absolut lächerlich mies geregelt.
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Soonandwaite
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March 28, 2021, 08:03:36 PM |
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mein Gedanke dazu ist immer das Ende der Corona Krise. Wenn die eines Tages evtl. mal Geschichte sein sollte und das Impfen soweit fertig ist das alles in runden Bahnen abläuft geht der Staat daran diese enormen Ausgaben wieder reinzuholen. Und da wird auch Crypto mit ins Spiel kommen. Zur Zeit haben die FA genug mit den Auszahlungen und Beschissen der Gelder zu tun. Aber wenn es dann ruhiger wird muss Geld rein kommen. Und da werden sicherlich einige Gesetze kommen die uns Crypto Freunden nicht so viel Freude machen dürfte. Und ich glaube daher auch das Staking usw. nicht gerade positiv bewertet wird. Die werden versuchen zu holen was es zu holen gibt. Daher bin ich eher negativ eingestellt was die Besteuerung von Crypto usw. in der Zukunft angeht. Ich denke da kommen noch interessante Sachen auf uns zu. Und das leider nicht im positiven Sinne
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choosetheway (OP)
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March 30, 2021, 01:57:49 PM |
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Je nach Höhe der erwarteten Gewinne macht es vielleicht Sinn sich ein Jahr oder Länger auf Reisen zu begeben, ohne ständigen Wohnsitz/Einkommen in Deutschland...
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mezzomix
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April 04, 2021, 06:52:58 AM |
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Generell sollte man immer auf dem laufenden bleiben, damit einem keine potentielle Änderung der Wegzugbesteuerung durch die Lappen geht. Ich bin mal gespannt, wo demnächst überall die Bürger geschröpft werden, nachdem die Politik gerade die Selbstbedienung auf ein neues Niveau gehoben hat. Irgendwer wird dafür wohl in Zukunft bezahlen müssen und das werden garantiert nicht die aktuellen Profiteure sein.
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Acura3600
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April 04, 2021, 08:27:11 AM |
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Wegzugbesteuerung betrifft soweit ich weiß entweder nur vermögende Personen bzw. Selbstständige / Geschäftsinhaber. Aber ja, schauen wir mal.
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mezzomix
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April 04, 2021, 08:39:31 AM |
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Noch betrifft es hauptsächlich Anteile an Kapitalgesellschaften. Allerdings kann das sehr schnell geändert werden. Dann muss man evtl. innerhalb weniger Tage das Land verlassen.
Um das Land in anbetracht der allgegenwärtigen Überwachung überhaupt verlassen zu können ist es gut, wenn Vermögen den Machthabern erst gar nicht bekannt ist. Ansonsten könnte eine Flucht vorzeitig beendet werden. Ich bewege mich daher offiziell in Regionen, die mich nicht zum Ziel einer solchen unerwünschten besonderen Aufmerksamkeit machen.
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