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September 05, 2021, 06:51:42 PM |
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gewerblich oder nicht ist nochmal ein völlig anderes Thema, aber kurz kann man sagen, dass das in Deutschland nicht so einfach passiert, wie in anderen Ländern, dass man als gewerblich eingestuft wird, da die Schwelle um "private Vermögensverwaltung" zu überschreiten schon sehr hoch ist (was auch daran liegt, dass die Steuerlast bei beiden Kategorien recht hoch für Trader ist, daher gibts kaum einen Grund jemanden in die Gewerblichkeit zu drängen)
Zum Margin Trading auf Kraken würde ich aber ebenfalls anzweifeln, dass das jemals unter "Kapitalertragssteuer" fällt, egal ob man settled oder nicht. Meine Argumente wären: 1) Man leiht sich echte Cryptos/Geld (von Kraken, der zur Verfügung stehende Betrag ist endlich, weil tatsächlich von/bei Kraken hinterlegt). 2) Man handelt damit direkt im Spot Market. 3) Man hat jederzeit die Möglichkeit der "Lieferung" (also settlen). Die drei Dinge sind Argumente für normales Crypto Trading, also private Veräußerung. Allerdings bin ich da auch kein Experte und man müsste jetzt sicherlich diverse Gerichtsurteile ranziehen und gucken...
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