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Author Topic: Margin-Handel: Durch Settle-Position-Transaktion steuerfreie Gewinne möglich?  (Read 141 times)
Anchorport (OP)
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September 03, 2021, 11:01:38 AM
 #1

Aus meiner Sicht findet durch die Settle-Position-Transaktion auf dem Handelsplatz Kraken ein Wechsel der Steuerkategorie statt (Kapitalerträge ==> private Veräußerungsgewinne). Damit könnte man ggf. noch Gewinne in den Topf der privaten Veräußerungsgewinne verschieben und nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei realisieren.
Unklar für mich ist, ob dies dann auch für die bereits angefallenen Gebühren gilt. Gibt es dazu Informationen oder Erfahrungen?

Nachfolgend eine etwas detailierte Beschreibung:

Auf dem Handelsplatz Kraken erfolgt der Margin Handel durch Kauf bzw. Verkauf einer Crypto-Währung mit Leverage.
Üblicher Ablauf:
1.) Öffnen einer Margin-Position. Dabei fallen Gebühren für den Kauf bzw. Verkauf sowie für die erste Halteperiode an.
2.) Während die Position offen ist, fallen periodisch Haltegebühren an
3.) Beim Schließen der Margin-Position fallen nochmal Gebühren für die abschließende Kauf bzw. Verkaufstransaktion an.
     Die Differenz zwischen den beiden Margin-Position wird als Gewinn ausbezahlt oder muss als Verlust bezahlt werden.
Die Gebühren, Gewinne und Verluste fallen dabei alle in den Steuertopf der Kapitaleinkünfte.

Kraken bietet zum Schließen alternativ die Transaktion "Settle Position".
Dabei wird im Prinzip die ursprüngliche Margin-Position in einen normalen Kauf bzw. Verkauf umgewandelt und der Kunde bezahlt den entsprechenden Kaufpreis, mit dem die Margin-Position ursprünglich geöffnet wurde und erhält dafür die entsprechende Währung.

Beispiel:
Für das Währungspaar BTC-EUR wird eine Margin-Long-Position durch eine Buy-Order für 1 BTC zum Preis von 40000 EUR eröffnet. Es fallen zunächst Gebühren für diese Kauforder und die Haltegebühren an.
Nach einiger Zeit liegt der BTC Preis bei 42000 EUR und der Kunde schließt die Position mit der Transaktion "Settle-Position".
Er muss dann den Kaufpreis zum Zeitpunkt der Margin-Eröffnung von 40000 EUR bezahlen und erhält dafür 1 BTC auf seinem Account gutgeschrieben.

a) Aus meiner Sicht handelt es sich hier steuerlich um einen regulären Kauf. Diese Transaktion fällt damit in den Topf der privaten Veräußerungsgewinne. Passt das?

b) Wie müssen die bereits aufgelaufenen Gebühren (Kosten für Öffnen der Margin-Postion sowie Haltegebühren) gewertet werden? Verbleiben Sie im Topf der Kapitalerträge oder müssen diese dann auch in den Topf der privaten Veräßerungsgewinne überführt werden?

c) Nachdem der Preis im obigen Beispiel von 40000 EUR auf 42000 EUR gestiegen ist, entsteht ja theoretisch bereits ein Gewinn von 2000 EUR. Ist dieser bereits steuerlich relevant?
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lassdas
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September 03, 2021, 11:30:24 AM
 #2

Sind das Kapitalerträge?
Also, so Gewinne aus Margin-Handel, wie is da die Argumentation, um die zu Kapitalerträgen zu erklären?

Ich bin kein Trader und wahrlich kein Steuer-Experte, aber interessiert mich halt schon.


Wenn man Einkünfte aus Trading erziehlt stellt sich (mir) bei Deiner Kategorie-Wechsel-Theorie gleich noch die Frage, ob das (Trading) denn noch "privat" is, oder vom FA doch eher als "gewerblich" eingestuft wird, dann könnte man private Veräußerungsgewinne nämlich auch gleich knicken.
Serpens66
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September 05, 2021, 06:51:42 PM
 #3

gewerblich oder nicht ist nochmal ein völlig anderes Thema, aber kurz kann man sagen, dass das in Deutschland nicht so einfach passiert, wie in anderen Ländern, dass man als gewerblich eingestuft wird, da die Schwelle um "private Vermögensverwaltung" zu überschreiten schon sehr hoch ist (was auch daran liegt, dass die Steuerlast bei beiden Kategorien recht hoch für Trader ist, daher gibts kaum einen Grund jemanden in die Gewerblichkeit zu drängen)

Zum Margin Trading auf Kraken würde ich aber ebenfalls anzweifeln, dass das jemals unter "Kapitalertragssteuer" fällt, egal ob man settled oder nicht.
Meine Argumente wären:
1) Man leiht sich echte Cryptos/Geld (von Kraken, der zur Verfügung stehende Betrag ist endlich, weil tatsächlich von/bei Kraken hinterlegt).
2) Man handelt damit direkt im Spot Market.
3) Man hat jederzeit die Möglichkeit der "Lieferung" (also settlen).
Die drei Dinge sind Argumente für normales Crypto Trading, also private Veräußerung. Allerdings bin ich da auch kein Experte und man müsste jetzt sicherlich diverse Gerichtsurteile ranziehen und gucken...


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belaweb2
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September 09, 2021, 11:03:10 PM
 #4

Sehr gute Frage. Probiers doch mal im Telegram - Kanal "kryptoversteuerung". Ist ne gute Quelle zum leidigen Thema Steuern...

<hier wollte ich mich erst aufregen... Roll Eyes habs aber dann doch gelassen>

If you don't believe me or don't get it, I don't have time to try to convince you, sorry.
Anchorport (OP)
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September 11, 2021, 07:58:54 AM
Merited by mole0815 (1)
 #5

Vielen Dank für die Anmerkungen soweit!

Nochmal zur Einstufung des Margin-Handels auf Kraken:
Nach meiner Kenntnis fallen Gewinne/Verluste daraus ganz klar in den Bereich der Kaptialeinkünfte.
Der Handelsplatz Kraken "leiht" mir zwar dafür die erforderliche Währung, diese geliehene Währung als auch die, damit
gekauften Währungen werden jedoch nie auf meinem Konto (Ledger) gutgeschrieben.
Lediglich die Gebühren und Haltekosten muss ich direkt bezahlen. Beim Schließen der Position wird mir der enstandene Gewinn/Verlust als Differenz ausgezahlt. Damit ist das ziemlich das gleiche wie beim einem Differenzkontrakt, wie z.B. CFDs und fällt in den Bereich der Kaptialerträge.

Beispiel:
A.) Margin-Login-Position wird durch Buy-Order von 1  BTC zum Preis von 40000 EUR mit Leverage 2 eröffnet.
     ==> Kraken kauft im Hintergrund für 40000 EUR einen BTC und berechnet mir dafür Gebühren sowie periodische
            Haltegebühren.
            Ich habe dann zwar eine Margin-Long-Position von einem BTC. Dieser BTC wird jedoch von Kraken gehalten und
            auf meinem Konto nicht eingebucht
B.) Die offene Margin-Long-Position wird durch eine Sell-Order von 1 BTC zum Preis von 42000 EUR mit Leverage 2
     geschlossen.
     ==> Kraken verkauft im Hintergrund den einen BTC für 42000 EUR.
            Damit ist die Long-Position aus A.) geschlossen und es ergibt sich eine Differenz von 2000 EUR, die mir dann
            (abzüglich Gebühren) auf meinem Konto ausgezahlt wird. Dieser Differenzgewinn fällt damit aus meiner Sicht
            klar in den Bereich der Kapitalerträge.

Bei anderen Exchanges (ich glaube z.B. Bitfinex?) muss ich mir für das Margin-Trading erst das erforderliche Kapital leihen.
Die Margin-Trades werden dann direkt vom User mit den geliehenen Funds ausgeführt. Das würde dann vermutlich schon in den Bereich der privaten Veräußerungsgewinne fallen.

Aber nochmal zurück zu meiner eigentlichen Frage, wie das Schließen einer Position auf Kraken mit "Settle-Postion" steuerlich zu bewerten ist. Vielleicht gibt es ja doch noch jemand hier im Forum, der sich damit gut auskennt? Eigentlich müsste das ziemlich ähnlich, wie bei einem physikalisch gesettleten Futures-Kontrakt laufen?

mole0815
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September 13, 2021, 12:44:13 PM
 #6

Herzlich willkommen im Forum Anchorport!

Diese doch sehr spezielle(n) Frage(n) wären vermutlich hier besser aufgehoben: Bitcoin & die Steuer - FAQ
Oder wenn es schon zu sehr ins Detail geht lieber doch direkt einen Spezialisten aus der Nähe suchen + kontaktieren: Steuerberater im deutschsprachigen Raum mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste)

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September 21, 2021, 12:20:31 AM
 #7

Margin Trading auf Kraken funktioniert genauso wie auf Bitfinex. Unterschied ist lediglich, dass man bei Bitfinex das Geld von anderen Nutzern zu variablem Zinssatz leiht, wohingegen bei Kraken ein fester Satz gilt und direkt von Kraken geliehen wird. Der Rest, open/close/settle ist identisch.
Daher ergibt sich die besondere Fragestellung überhaupt nicht.

Letzlich kann das aber natürlich keiner von uns 100% genau einstufen, selbst die Finanzämter könnten das sogar nach dem BMF Schreiben nicht korrekt sagen.
-> Mach es so wie es für dich am vorteilhaftesten ist und lege diese Vorgehensweise glasklar und eindeutig in deiner Steuererklärung dar. Wenn das Finanzamt das dann akzeptiert, ist alles gut, selbst wenns eigentlich sachlich falsch gewesen sein sollte. Denn solange der Finanzbeamte alle Infos zur Beurteilung zur Verfügung gehabt hat, ist es keine Steuerhinterziehung oder ähnliches.

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