Ich hab mir gerade mal den Gesetzesentwurf für die Steuerreform in Österreich durchgelesen. Für Krypto wird sich da einiges ändern.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00158/index.shtmlKurzzusammenfassung:
- Verkauf von Krypto ist ab März 2022 Kest-pflichtig (27,5%), keine einjährige Behaltefrist mehr
- Verlustausgleich möglich innerhalb eines Jahres
- Tausch Krypto gegen Krypto ist nicht steuerpflichtig
- Trades vor dem 28.2.2021 sind (und bleiben) Altbestand und damit steuerfrei
- Staking, Airdrops, Bounties sind mit Einstandspreis Null anzusetzen
Angaben ohne Gewähr, ich bin jetzt kein Jurist. Wollte aber nicht auf die ersten Zeitungsartikel warten.
Das Gesetzt ist jetzt bis 6.12. in der Begutachtungsphase. Da sind noch Änderungen möglich.
Dank El Salvador ist
BTC eigentlich gar keine Kryptowährung mehr
§ 27 Abs. 6 Z 1 gilt sinngemäß.
(4) Eine Kryptowährung ist eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder
öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich
festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld
besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf
elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann (§ 2 Z 21 des FinanzmarktGeldwäschegesetzes).“