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Author Topic: Eignet sich Bitcoin als Krisenvorsorge?  (Read 678 times)
willi9974
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July 07, 2023, 09:50:02 AM
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 #41

Als Kriesenvorsorge würde ich Bitcoin / general Crypto nicht unbedingt sehen.
Abhängigkeiten zu Technik / Kommunikation / Infrastruktur / staatlichen Eingriff / etc. sind doch zu groß.
Für wirkliche Kreisen wäre aus meiner Sicht Gold doch besser, aber auch schlechter zum transportieren / zu sichern.

Aber hoffen wir mal das es keine große Kriese geben wird zu meinen Lebzeiten

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Turbartuluk
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July 08, 2023, 06:53:36 PM
Merited by virginorange (10)
 #42

Spannende Idee. Warum ist die Grundschuld geteilt?

Was steht im Grundbuch? Eigentümer Peter Frank, Grundschuld Peter Frank? Da weis man ja, wen man packen muss.

Wahrscheinlich brauchen wir noch eine Zwischenperson. Eigentümer Peter Frank, Grundschuld Volksbank München. Lückenlose Urkundenkette mit Abtretung und Übergabe des Grundschuldbriefs von der Volksbank an Peter Frank. Aber hier brauchen wir a einen tatsächlichen Kredit über 1 Mio, oder nicht?

Müsste man sich nicht zusätzlich vor einem missbräuchlichen Aufgebotsverfahren schützen?

Grundschuld teilen ist optional. Einerseits dürfte dies aber üblich sein um einen flexiblen Umgang mit den Sicherheiten zu gewährleisten (sprich man fällt weniger auf wenn man es so wie alle macht) und andererseits willst du die Grundschuldbriefe ja vielleicht an verschiedenen Orten deponieren um das Risiko zu streuen.

Geht übrigens alles ohne Zwischenperson, ohne Kredit und ohne Namen im Grundbuch.
Buchgrundschuld läuft normalerweise so ab, dass man sich mit der Bank auf eine Darlehenssumme einigt, dann eine entsprechende Buchgrundschuld (zugunsten der Bank) im Grundbuch eintragen lässt und nach Eintragung der Sicherheit das Darlehen ausbezahlt wird. Da können aber auch gut und gerne mal ein paar Wochen/Monate vergehen ehe das passiert ist.
Briefgrundschulden haben den Vorteil, dass Sie deutlich flexibler sind. Im Grundbuch steht also nur die Grundschuld "zugunsten" des Briefes mit Urkundennummer xyz. Man kann dann eine Sicherheit für kurzfristige Geschäfte im Grunde sofort durch Übergabe des Grundschuldbriefes stellen. Um als Gläubiger auf Nummer sicher zu gehen wird man die Abtretung des Grundschuldbriefes allerdings notariell beglaubigen lassen wollen. Mit dem Grundschuldbrief und der notariell beglaubigten Abtretungserklärung kann man dann wieder zum Grundbuchamt gehen und sich namentlich eintragen lassen, damit man im Falle einer Versteigerung vom Grundbuchamt automatisch informiert wird.

In unserem Szenario werden die Briefe ja aber nicht abgetreten sondern irgendwo deponiert. D.h. es sind nur die Grundschuldbriefe ohne Namen im ersten Rang eingetragen und im Grundbuch (also auch in der Zwangsversteigerungsakte) ist nicht ersichtlich wer diese besitzt und ob Sie schonmal übertragen wurden.

Wenn ein Gläubiger gegenüber dem Eigentümer aufgrund von offenen Zahlungsverpflichtungen einen Titel vor Gericht erstreitet hat er zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er damit Konten und Mieten pfänden (deshalb funktioniert das bei Mietshäusern nicht), zum anderen kann er sich mit der titulierten Schuld im Grundbuch eintragen lassen und dann die Zwangsversteigerung aus dem letzten Rang betreiben (d.h. alle Ränge davor bleiben die Schulden bestehen). Das festgelegt Mindestgebot beträgt aber mindestens die Summe aller bestehenbleibenden Schulden. Exemplarisch würde hier das Verkehrswertgutachten also 500k€ als Verkehrswert feststellen, das Mindestgebot wären aber alle bestehenbleibenden Schulden (hier 1M€ + Zinsen).
Will man sicherstellen, dass man vom Grundbuchamt informiert wird, wenn irgendwas ist, kann man sich ja im zweiten Rang eine pille palle Forderung mit Namen eintragen lassen (872€ zugunsten Paula Frank).
Das funktioniert aber nur bei Zwangsversteigerungen aus dem Nachrang. Würde man beispielweise über Jahre seine Grundsteuern nicht bezahlen, könnte die Kommune selbst ein Versteigerungsverfahren anstrengen und sich auf "Rang 0" setzen. In einer Zwangsversteigerung würden dann alle Schulden gelöscht. Gegen Übergriffigkeit des Staates schützt das also nicht, bei persönlichen Krisen aber schon!
Auch für die Zeit bis dahin ("keine Krise") lassen sich daraus innerhalb des zurzeit bestehenden Systems einige Interessante Steuersparmodelle für Eigenheim oder Erbschaft inkl. Absicherung stricken (das würde jetzt hier aber zu weit führen).

Was ein mögliches Aufgebotsverfahren angeht, kann man das glaube ich nur als Rechteinhaber anstrengen, d.h. man bräuchte a.h.S. dann zumindest die Abtretungserklärung (beim Notar hinterlegt), wenn man seine eigenen Unterlagen inkl. Grundschuldbrief "verloren" hat.
Aber das weiß ich gar nicht so genau, da würde ich meine Hand nicht für ins Feuer legen.
virginorange (OP)
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July 08, 2023, 07:57:45 PM
 #43

Danke für deine ausführliche Antwort, du kennst dich gut aus. Ich habe mal direkt etwas Merit da gelassen.

Stiftungen nützen glaube ich wenig, weil der Vermögensübertrag in die Stiftung und aus der Stiftung steuerpflichtig ist und man die Kontrolle verliert.

Genossenschaften sind ganz nützlich. Kennst du dich hier aus?

Alex Fischer Düsseldorf ist ein Fan von solchen Gestalltungsmodellen.

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July 08, 2023, 09:59:17 PM
Last edit: July 09, 2023, 09:18:17 AM by Turbartuluk
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Danke für deine ausführliche Antwort, du kennst dich gut aus. Ich habe mal direkt etwas Merit da gelassen.

Stiftungen nützen glaube ich wenig, weil der Vermögensübertrag in die Stiftung und aus der Stiftung steuerpflichtig ist und man die Kontrolle verliert.

Genossenschaften sind ganz nützlich. Kennst du dich hier aus?

Alex Fischer Düsseldorf ist ein Fan von solchen Gestalltungsmodellen.

Sagen wir mal das Wissen ist teuer erkauft. Bin da mal auf einen Scam reingefallen und hab über jahrelange Rechtsstreitigkeiten so einiges über den deutschen Rechtsstaat gelernt.

Alex Fischer, Juhn Partner, Immocation und alle anderen "Business-coaches" die bei Youtube ihre Werbung abladen, sehe ich sehr skeptisch.
Meist ist das Geschäftsmodell was für sie sehr gut funktioniert, nicht das gleiche das Sie in Ihren Werbungen den Kunden anpreisen.
Böhmermann hat da auch mal ne Sendung zu gemacht: https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-24-februar-2023-100.html

Bezogen auf Steuerberater verdienen die natürlich an komplexen Strukturen (z.B. Holdings mit vielen Töchtern) am meisten. Insbesondere dann wenn die Strukturen unüblich sind und der Kunde sich keinen alternativen Steuerberater suchen kann der das mal eben übernimmt. Darin liegt zumindest mal eine Abhängigkeit und/oder ein Interessenkonflikt.

Stiftungen und Genossenschaften kenne ich mich nicht mit aus. Aber selbst mit einer einfachen UG kann man schon einiges anstellen...  Wink

Obiges Beispiel weiter gestrickt: die Immobilie ist 500k€ wert, eingetragene Grundschuld sind 1M€. Es kommt zur ZVG, Mindestgebot 1M€. Du bietest mit deiner GmbH 1.000.001 € und bekommst den Zuschlag. Zahlen musst du aber nur 1€ (die bestehenbleibenden Schulden rechnen auf den Kaufpreis an) + Kaufnebenkosten für 1M€. Die GmbH kann als "gewerblicher Vermieter" alle Kosten steuerlich geltend machen, also z.B. auch Instandhaltung/Modernisierung, was ja bei eigengenutzten Immobilien privat so nicht geht. Außerdem hast du eine schön hohe Abschreibung, heißt selbst wenn die Gewinne auf Null sind bleibt noch einiges an Liquidität übrig.
Gleichzeitig hast du Privat ja noch die bestehende Grundschuld und damit einen Zahlungsanspruch gegenüber der GmbH. Sprich du kannst aus der GmbH tilgen und brauchst privat dafür keine Steuern abführen.

Sofern du abseits von Immobilien also ein Funktionierendes Geschäftsmodell hast (Trading, Staking, was auch immer) hast du über solch ein vergleichsweise einfaches Konstrukt eine nette Brücke vom Brutto zum Netto gebaut.  Cheesy

Bei Erbschaft sinngemäß ähnlich, eigentumsübergang ohne viel Liquidität und den Rest dann über eine hohe Miete.
Alles natürlich ohne Gewähr, bin ja kein Steuerberater.

Ist das jetzt eigentlich noch "Krisenvorsorge"? sonst sind wir schon ganz schön weit vom Thema weg.  Cheesy
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