vielen Dank für deine Unterstützung! 😊
Bitte gerne.
Die Beantwortung wird in den nächsten Stunden erledigt.
Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung muss ich nach Art. 13 DSGVO für die Teilnehmenden erkennbar und kontaktierbar sein, z. B. falls jemand Auskunft über seine Daten möchte oder seine Teilnahme widerrufen will. Deshalb stehen mein Name und meine Uni-Mailadresse im Datenschutzhinweis.
Das wusste ich nicht. Bin zwar bei der DSGVO halbwegs fit aber das man sogar seine Teilnahme an einer Umfrage widerrufen kann und deswegen die Kontaktdaten des Verantwortlichen öffentlich einsehbar sein müssen hatte ich noch nie.
Aber kann es mir durchaus vorstellen und nochmal: Antworten folgen und alles Gute für deine Arbeit.