Das stimmt so einfach nicht!
Als Privatperson darfst du zwar für den Eigenbedarf (ab > 800Stk wird Gewerbe unterstellt -
http://www.gesetze-im-internet.de/tabstv_2010/__39.html ) Tabak steuerfrei einführen, dies muss jedoch
persönlich erfolgen. (
http://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/__22.html "selbst befördert") Von Versand ist da nirgends die Rede! Dein link bezieht sich auch eindeutig auf "Reisen" nicht auf "Warenverkehr".
Bei anderen verbrauchssteuerpflichtigen Gütern würdest du mit dem Erhalt steuerpflichtig auch wenn der Kleber "zollbefreit" drauf ist. Tabak ist aber ein spezieller Fall... Steuerzeichen, verkehrsfähigkeit.. bla bla ..
der richtige link ist zumindest:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-innerhalb-der-EU/Steuern/steuern_node.htmlIch unterstelle jetzt einfach mal dass die Zigaretten keine deutschen Steuerzeichen (Tabaksteuer) tragen,
damit sehr dunkelgrau bis schwarz würde ich sagen, aber alles afaik & imho ;-)
Bei Steuern versteht der deutsche Staat keinen Spaß, da braucht Niemand auf milde Urteile zu hoffen, die sind alle
für U-bahn-halbtot-Schläger reserviert, aber nur wenn ein Kulturbereicherungsbonus geltend gemacht werden kann