moin
zunächst mal ist es für die anmeldung nicht wirklich wichtig, ob du das gewerbe
privat betreibst, oder nicht,
die einzige frage bleibt also, OB du ein gewerbe betreibst, oder nicht.
in deinem fall also erstmal nicht, da du ja nicht die absicht hast, gewinne zu erzielen.
es spielt keine rolle, das es märkte gibt, auf denen man bitcoins kaufen und verkaufen kann,
es gibt auch märkte (zumindest denk ich mal, dass es sie gibt), auf denen man pokemon-karten kaufen und verkaufen kann,
trotzdem wird das finanzamt dich nicht jagen, wenn du fürs fensterputzen bei der oma nebenan ein paar davon von ihr geschenkt bekommst, selbst wenn du beim entrümpeln ihres kellers hilfst und nen picasso findest und sie ihn dir schenkt, hast du dadurch kein versteuerbares einkommen, oder irgendwelche gewinne erzielt, auch wenn der picasso ein paar millionen wert ist.
prinzipiell sind bitcoins nicht anders.
WENN du allerdings ein gewerbe betreibst, und zB kosten steuerlich absetzen willst oder in anderer weise buch führen musst,
sieht die sache schon anders aus, kannst ja als verkäufer schlecht behaupten, du hast deine ware verschenkt und deshalb nur minus gemacht.
bitcoin-verkäufe musst du dann irgendwie so umrechnen, wies in deine bücher passt, so wie's jeder andere gewerbetreibende auch macht,
dann sind bitcoins nicht anders zu behandeln, als bargeld, da kannste auch lügen, darfste aber nich.
wie du bitcoins in euros umrechnest und welche exchange-rate welches marktes du zugrundelegst, wird man dir kaum vorschreiben können.
der 100% kreislauf ist natürlich das optimum, naja, für diejenigen, die bitcoin wegen all der möglichkeiten nutzen die es bietet und nicht aus rein spekulativen zwecken.
obwohl man ja beides miteinander verbinden kann, ich kann ja am geschlossenen system teilnehmen und sogar meine brötchen mit bitcoins bezahlen und trotzdem vom wert-zuwachs profitieren, weil ich nächste woche nurnoch halb soviele bitcoins für die brötchen zahlen muss.