Ich kenne Bitcurex nicht, möche aber nur soviel dazu sagen: Es nicht ungewöhnlich ist, dass eine Idenifizierung des Accounts mit Passkopie, Selfie, .... etc notwendig ist, bevor er verwendet werden kann.
Da muss ich leider zustimmen. =/
Gerade wegen Geldwäsche wird eine Einzahlung und darauffolgende Auszahlung sehr verdächtig.
Wenn man sein Geld wieder auf das Ausgangkonto haben will, dann sehe ich hier keine Verdächtigen Aktivitäten. Wenn das Geld auf ein anderes Konto soll, dann kann ich die Bedenken von Bitcurex allerdings verstehen.
IMHo wirst Du ohne Passkopie ID Selfie nicht weiterkommen, warte eventuell noch auf andere Meinungen.
Das sehe ich anders (sofern er das Geld nicht auf ein anderes Konto als das Augangonto zurück haben will).
Während die Legitimität des Zurückhaltens des Geldes bei Nichtvorlage einer Pass- oder Ausweiskopie noch zu prüfen wäre, ist dieses Verhalten bei Nichtvorlage eines Fotos des eigenen Gesichtes meiner Meinung nach dann unzulässig, wenn es nicht explizit Vertragsbestandteil ist.
Eine Klausel, die dem Unternehmen lediglich die Möglichkeit gibt, bei verdacht eine Identitätsprüfung vorzunehmen, reicht hierfür nicht aus, da ein Pass oder Ausweis bereits hinreichend die Identität feststellen lässt.
Des weiteren wirbt bitcurex soviel ich weiß damit, bis zu 15000 Euro pro Kunde ohne Verifikation mittels Ausweisdokument anzunehmen und damit den Handel sowie Auszahlungen auf bitcurex.com anzubieten. Sollte dieses beworbene Angebot nun nicht nutzbar sein, so steht es dem Kunden meiner Meinung nach frei, den Account fristlos zu kündigen; unabhängig von evtl. vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Das Treuhänderische Geld müsste auch in diesem Fall dem Kunden ausgezahlt werden, und zwar in einer bei Bitcurex angebotenen Auszahlungmöglichkeit.
Meiner meinung nach ist es dabei unerheblich, auf welches Konto man sich das Geld auszahlen lässt; in jedem Fall ist aber eine Rücküberweisung an das Ausgangkonto durchzuführen, sofern der Kunde das wünscht.
Ich denke, dass es am besten ist, wenn der Account schriftlich per Einschreiben gekündigt wird mit der Bitte, das Geld auf das Ausgangkonto zurück zu überweisen. Hierfür eine entsprechende Frist setzen, ggf. um Rückmeldung/Eingangestätigung bitten.
Da Bitcurex ein EU-Unternehmen ist, sollte es leicht möglich sein bei Nichtzahlung den Rechtsweg zu beschreiten.
Wäre ja noch schöner wenn jeder der Gegenüber einem anderen finanzielle Verpflichtungen hat, auchnoch das Recht hat, ein Bild von diesem zu erhalten. Darauf gibt es schlichtweg keinen Rechtsanspruch, auchnicht im Bezug auf Geldwäsche.