Das ist keine beaufsichtigte Börse und die Geschäfte sind alle OTC. Mt.Gox kann tun, was es für richtig hält. Ob es nun für die Leute, die Abstauberlimite im System hatten, richtig ist, wäre eine andere Frage.
|
|
|
Im Grunde müßte Mt.Gox allen Usern ein neues Passwort zu senden.
Ändert Eure PWs für die Pools, wenn Ihr die gleichen usernames verwendet habt.
|
|
|
Sie haben PM.
Übrigens: Sie sind so leicht zu lesen...
|
|
|
Der Mann hat irgendwann Anfang der 80-er Jahren eine Wirtschaftsschule besucht, das spricht für eine Generation, die eher für Gold affin ist. In BTC sieht er wegen der Begrenztheit eine virtuelles Pendant. Wahrscheinlichkeit hat sich in einigen Diskussionen herauskristallisiert, daß die meisten Menschen, die er kennt, niemals einer virtuellen Währung vertrauen würden, deshalb sein messerscharfes Angebot: He, du kaufst die BTC bei mir - ich nehme an, er hat einen ausreichend großen Vorrat - , ich hinterlege im heutigen Gegenwert eine entsprechende Menge Gold an einem sicheren Ort in der Schweiz (macht sich immer gut) und ich gebe dir dafür das Versprechen (Brief und Siegel), daß du jederzeit deine bei mir gekauften (damit wird die verbriefte Menge gemeint sein) BTC gegen das hinterlegte Gold tauschen kannst. - Es kann einfach nichts schief gehen. Wenn die BTC wertlos werden, hast du dein Gold, wenn nicht, steigen deine BTC...Super. Toll.
Okay: Innovativ. Gold als Hedge. Aber Vertrauenssache. ;-)
Gold physisch zu verwahren, ist bei größeren Mengen teuer. Entsprechend teuer wird er sich diesen "Service" bezahlen lassen und beim Verkauf von BTC großzügige Speads berechnen.
Gut, kann jeder für sich entscheiden. ;-)
Die Verwahrung fremden Vermögens (durch die Verbriefungen) fällt im jedem Fall unters KWG. Und damit ist Ende der Geschäftsidee, selbst in Form eines Sparvereins.
|
|
|
Es gibt auch keine.
Die Bafin wird sich freuen.
|
|
|
Ob eine Mikrosite den rechtlichen Anforderungen wie Sie beschrieben haben hier entspricht ist in dem von Ihnen geposteten Link nicht einmal enthalten... (Unterstellung 1) . . . LG Georg Wagner
Das mögen Sie vielleicht recht behalten, weil die Personen dieselben wären. Ihre Art von Impressum dürfte Verwirrung hervorrufen. Manchen Abmahnanwalt hat schon weniger angezogen. Die Aussage, "tricky" sein zu wollen, ignoriere ich. (Unterstellung 2)
LG Georg Wagner
Besser wäre natürlich, Sie würden die "Unterstellung" entkräften können. Für mich ist es übrigens eher eine logische Folge.
|
|
|
Sie, Hr. Wagner, haben hier behauptet, meine Interpretation Ihrer Offerte sei falsch, sondern sie würde anderes funktionieren, indem ich verkenne, welches Potential BTC (alternativer Währungen) bergen würden - ohne aber zu sagen, wie sie denn wirklich gemeint sei. Ziehen Sie sich nicht auf Gemeinplätze zurück!
Ferner haben Sie mit der Veröffentlichung in diesem Forum wohl vorsätzlich die Aufmerksamkeit der User gesucht, müßten also damit zumindest rechnen, daß Ihr Angebot hinterfragt und nicht in jedem Fall Beifall ernten würde. Wenn Sie damit nicht umgehen können oder wollen, sollten Sie Öffentlichkeit meiden.
|
|
|
Vielleicht läuft die "Geschäftsideen" darauf hinaus, diese dubiosen Verbriefungen zu handeln...
Selbst, wenn das Konzept der "Verbriefung" seriös sein sollte, würde ich arg bezweifeln, daß Hr. Wagner 10 Mio. € schwer ist; von anderen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen einmal abgesehen.
|
|
|
lol Da geb ich meinem Vorposter ziemer ziemlich Recht. Man könnte auch sagen: Viele Menschen hängen mental im diesseitigen System fest. Es geht hier nicht um den Bitcoin-(Hype) sondern um das Potential alternativer Währungen auf Peer-to-Peer Basis. LG Doc Benway Und Sie wollen ein vor - weil nicht durchhaltbar - vierzig Jahren aufgegebenes Konzept über BTC wieder einführen...
|
|
|
Ihr Impressum düfte kaum den rechtlichen Anforderungen genügen: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.htmlVerbriefung im, sagen wir, suggerierten Sinn Ihre Offerte sind Eigentumerrechte bzw. Forderung an einer vertraglich bestimmten Menge Gold. Wenn Sie etwas anderes darunter verstehen wollen, bin ich in der Tat gespannt, wie trickly Sie sein werden. ;-)
|
|
|
Klären Sie für solche Offerten doch bitte erst einmal die Regularien - btw. Ihre Website weist kein Impressum aus.
Angenommen, ich würde bei Ihren 1000 BTC verbriefen lassen, hinterlegen Sie irgendwo in der Schweiz eine entsprechende Menge an physischem Gold. Ferner angenommen, der Wert dieser 1000 BTC verzehnfacht sich bspw. gegenüber Gold - wie wollen Sie Ihre Verbriefung aufrecht erhalten? Indem Sie noch einmal die 9-fache Menge an Gold hinterlegen? Ihre Kapitalausstattung dürfte üppig sein. Offensichtlich haben Sie über Xetra-Gold gelesen und wollen etwas ähnliches aufziehen, allerdings sind Sie kaum die Deutsche Börse AG...
Sie verstehen, worauf ich hinaus will. - Dubios.
|
|
|
Welche Sicherheiten bzw. Referenzen dafür werden denn geboten und in welchen Land hat die Firma ihren Sitz?
|
|
|
Es erfüllt nur die Voraussetzung für eine Komplementärwährung.
|
|
|
Andere Frage: Ist Deine Bitcoinvermögen groß genug, daß Du aus einer Wertsteigerung von angenommenen 3 - 5 % p.a. Deinen Lebensunterhalt bestreiten könntest?
Den meisten Bitcoinverfechtern ist nicht wirklich klar, was Deflation volkswirtschaftlich bedeuten kann. Das einzigste Land, das sich vielleicht leisten könnte, Bitcoins als gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen, wäre Norwegen. Wenn es bisher kaum Probleme hatte, anschließend hätte es einige.
|
|
|
Bekommst Du noch raus, welcher Block sich so entschieden "gewehrt" hat?
|
|
|
Du mußt noch den Zähler, daß wir einen Block gefunden haben, in der Pool Stats hochsetzen. ;-)
|
|
|
Die Netzteile sind nicht für den Dauerbetrieb gebaut worden. Ich habe jetzt auch nicht nachgerechnet, ob Deine Rechnung stimmt, aber eine Dauerbelastung bei über 90% macht ein Netzteil - meist sind es die Kondensatoren, die den Geist aufgeben - nur ein paar Tage mit, mit Glück vielleicht ein paar Wochen. Ich selbst habe schon 1 KW Netzteile unter einer Dauerbelastung von nur 450 W nach zwei Monaten abrauchen sehen, weil die 5 V Schiene unterdimensioniert gewesen ist. Kauf eine Netzteil, wo Du mit Deiner Konfiguration im Lastbereich von 65 - 75 % bleibst.
|
|
|
Natürlich ist Bitcoin an sich nicht reguliert. Es gibt aber viele Gesetze die sich entsprechend dehnen lassen. Beispielsweise kommt sicher bald einer daher, der meint man braucht eine Bankenlizenz wenn man Kundengelder verwaltet. Und wehe einer kommt auf die Idee man betreibt einen Börsenplatz. Vielleicht sogar noch Glückspiel?!
Solche Geschäfte fallen in Deutschland grundsätzlich unter das KWG http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.html , d. h., man braucht das entsprechende Eigenkapital (10 Mio. €) und mindestens zwei geeigneten Geschäftsführer, die die Zulassung nach $ 32 KWG besitzen; dann gäbe es noch die Regelungen nach dem Geldwäschegesetz zu beachten, die Meldungen bei der Bundesbank, die Risikoanforderung etc.
|
|
|
Ab Version 1.50 soll der Fehler in Phoenix behoben sein, allerdings ist sie auch einen Tick langsamer. ;-)
|
|
|
|