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1  Local / Deutsch (German) / Re: Steuerberater in Deutschland mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste) on: July 02, 2018, 10:39:25 AM
Moin!

Wir akzeptieren ab sofort BTC/ETH und auf Anfrage auch andere Coins/Tokens als Bezahlung.
Über eine Anpassung im #1 wäre ich dankbar.

Grüße aus Hamburg

Robert

Danke für die Info.
#1 ist angepasst.

Ich danke für die prompte Änderung!
Gruß
2  Local / Deutsch (German) / Re: Steuerberater in Deutschland mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste) on: July 02, 2018, 10:05:21 AM
Moin!

Wir akzeptieren ab sofort BTC/ETH und auf Anfrage auch andere Coins/Tokens als Bezahlung.
Über eine Anpassung im #1 wäre ich dankbar.

Grüße aus Hamburg

Robert
3  Local / Deutsch (German) / Re: Steuerberater in Deutschland mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste) on: May 30, 2018, 09:30:27 AM
Alle Steuerberater mit denen ich bisher Kontakt hatte rechen die Steuererklärungen von Cryptos nach Stundensatz ab. Im allgemeinen liegen die dann im Bereich von 200€ / Stunde +- irgendwas. Im Bedarfsfalls einfach bei dem Steuerberater deiner Wahl nachfragen.

Möchte einfach nur wissen, ob dass, was mit ein Gebührenrechner ausspuckt, ungefähr zu erwarten ist.
Was spuckt denn dein Gebührenrechner aus?

Hier gibt es einen Rechner:

http://steuerberater-kosten.info

Bräuchte nur die Anlage SO, Berechnung habe ich mit Cointracking gemacht.

Habe halt keine Lust, hier noch einmal groß drauf zu zahlen, zumal die Hauptarbeit die Berechnung mit Cointracking ist.

Wenn er 5 Stunden o.ä. braucht, wäre es ja ok.

Moin Zogrd,

wenn du nur die Anlage SO möchtest und blind auf cointracking vertrauen möchtest, spricht doch nichts dagegen die Erklärung selber abzugeben.

Grüße
4  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: May 29, 2018, 02:41:44 PM

Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Wahrscheinlich sind die auch einfach froh wenn man überhaupt was angibt...

Gruß aus Hamburg
shahim

Moin,

schade das du dich nicht gleich an uns gewandt hast. Wir haben Ahnung und sind sogar aus Hamburg.  Wink
Zum Thema Fristverlängerung würde ich gerne nochmal folgenden Hinweis geben, da ich dazu mittlweile 5 Anrufe am Tag bekomme:

Praxishinweis: Solltet ihr noch nie mit dem Finanzamt in Berührung gekommen sein, möchtet aber dennoch von der Fristverlängerung gebrauch machen, reicht es aus, einfach mit Berater die Erklärung vor Ende der Fristverlängerung (für 2017 also 31.12.2018) abzugeben.

Erst wenn ihr eine Aufforderung/Errinnerung zur Abgabe erhaltet könnt ihr einen Steuerberater bemühen der dann per Telefonat einfach mitteilt, dass ihr steuerlich beraten seid. Oftmals reicht es auch aus wenn man selber anruft. Letzten Endes sieht das FA am Ende ob eure Erklärung von einem Berater übermittlet wird.

Grüße
5  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: May 08, 2018, 07:55:36 AM
@robertNACO Vielen Dank für deinen Einsatz hier und in Telegram!
Könntest du den kurzen Ausschnitt aus der Literatur zu Signaturkampagnen und Bounties hier posten? Dann hätten wir wohl zu allen Themen etwas akademisches hier im Thread.  Smiley

Moin,
danke für das Lob!

Ich habe Literatur die das behandelt, aber ich kann diese nicht veröffentlichen sonst komm ich in Teufels' Küche. Ich bitte um Verständnis.
Was ich sagen kann: Bounties und Signatur = § 22 Nr. 3 solange man kein "Bountyhunter" ist und dies zur Hauptbeschäftigung wird, dann muss man evtl. über selbstständige Tätigeit nachdenken.

Grüße
6  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: May 08, 2018, 07:39:52 AM
Hallo zusammen!

Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen.

Nun zu meinen Fragen:

1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe?

2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt?

3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen?

Viele Grüße!

Moin Redaxo,

zu deinen Fragen:

1) Es gibt derzeit keine offizielle Formvorschrift, anders gefragt: Warum sollten sie den Report nicht akzeptieren? Wir hatten bisher keine Probleme mit cointracking Reports bei den FAs in ganz Deutschland.
2) Leider ist das nicht korrekt. §23 (den du ja hilfweise für Krypto heranziehst) schreibt FiFo vor! Von anderen Methoden LiFo oder Durchschnitt musst du das FA erstmal überzeugen. (Ja es gibt Leute die LiFo durchbekommen haben)
3) Ja haben wir bereits mehrere. ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich wundere wie wenig Nachfragen bezüglich der Kryptoeinkünfte erfolgen. Mit was für Rückfragen rechnest du denn die unangenehm werden könnten?

Grüße
7  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: May 07, 2018, 09:49:43 AM
Guten Abend,

erstmal vorab - toller Thread, ich habe mir viele der Seiten interessiert durchgelesen.

Da der 31.5 naht beschäftige ich mich gerade etwas mit dem Thema Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017.

Laut cointracking muss ich ca. 1300€ an Gewinn aus dem Handel mit Coins versteuern. Das werde ich in Elster in der Anlage SO Zeile 48 so angeben und den Steuerreport von Cointracking dem FA zuschicken.
Was mir aber viel wichtiger ist sind die Gewinne, die ich evtl. dieses Jahr realisiere, nach Ablauf der 1 Jahr Haltefrist unter Berücksichtigung des FIFO-Prinzips. Hier habe ich Verschiedenes gehört. Zum einen soll die Angabe solcher Gewinne gar nicht nötig sein, da sie ja steuerfrei sind, von anderen wird wieder betont, dass nur das Finanzamt Gewinne als "steuerfrei erklären kann". Gibt es da von den hier anwesenden Experten schon eine eindeutige Meinung zu?

Ich hab grundsätzlich kein Problem damit dem Finanzamt meine Coins die ich aktuell halte mitzuteilen, in Form irgendeiner bei cointracking.info erhältlichen Übersicht. Ich will einfach später keinen Stress. Ist es sinnvoll, so eine Übersicht bei der Steuererklärung für 2017 schon beizufügen, oder ist es eh (wenn überhaupt) fällig in der Steuererklärung von 2018?


Viele Grüße

Moin,
ich kopiere dir mal die Fragen und Antworten dazu aus meinem FAQ:

F: Gibt es Trades die steuerfrei oder nicht steuerbar sind?
A1: Trades sind steuerfrei, wenn die Summe aller Gewinne innerhalbe eines Jahres unter 600€ liegen (§ 23 Absatz 3 Satz 5)
A2: Trades sind nicht steuerbar wenn zwischen dem Ankauf und Verkauf oder Tausch mehr als 1 Jahr liegt (Umkehrschluss aus § 23 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1)

F: Muss ich steuerfreie oder nicht steuerbare Trades trotzdem angeben?
A1: Zitat Elster.de bezügliche steuerfreien Trades: „Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2017 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 Euro betragen haben. Haben Sie innerhalb der oben genannten Fristen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab.“
A2: Die Anlage SO sieht auch nicht vor das nicht steuerbare Trades angegeben werden müssen

Randnotiz: Ob man dennoch sein FA darüber informieren möchte, gerade wenn man einen hohen € Betrag auf seinem Girokonto erwartet, ist euch ganz selbst überlassen. Folgender Text in einem Anschreiben an das FA wäre möglich:
„Ich habe im Jahr xyz mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Ich möchte mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr xyz indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.“

Grüße
8  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: May 07, 2018, 09:37:40 AM
ich habe gestern mit 2 finanzbeamten gesprochen und die sagten mir, es gab bis mitte 2017 die Anweisung, Crypto-Währungen als Umsatzsteuerfrei zu behandeln. Diese Anweisung wäre mitte 2017 widerrufen worden, da es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll (was ja den aktuellen entwicklungen entspricht).


Moin, schau mal hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2018-02-27-umsatzsteuerliche-behandlung-von-bitcoin-und-anderen-sog-virtuellen-waehrungen.pdf;jsessionid=41D281B5241D47C388EF2F220B43C946?__blob=publicationFile&v=1

Das Schreiben ist aus Februar 2018 - super Beispiel wieviel Ahnung Finanzbeamte haben  Roll Eyes
9  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 30, 2018, 10:46:07 AM
"PS: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach ..."

Also lieber steuern zahlen und nissan micra fahren, statt hinterziehen und lambo fahren  Grin

Vielleicht reicht es ja auch für einen Audi Wink
Spaß beiseite - muss halt jeder selber wissen ob er Steuern hinterzieht oder nicht. Aber dann bitte hinterher nicht wundern wenn Auto oder Immobilie wieder weg sind.
10  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 30, 2018, 10:32:15 AM
Ok mach ich gleich. Dh selbst wenn ich luxusgüter via btc bezahle kann das FA an mich herantreten? Wie wollen sie dass denn bewerkstelligen? Durch den händler der eine meldung an das FA macht?


Moin,

wenn du den Lambo beim Händler kaufst, wird spätestens der Aufzeichnungen darüber führen wer mit was bei ihm was gekauft hat. Sprich spätestens da wird dein Name mit BTC in den Zusammenhang gebracht.
Betriebsprüfungen werden bei Unternehmern regelmäßig alle 3-4 Jahre gemacht und gerade wenn ein Unternehmer groß damit anfängt BTC als Zahlungsmittel anzubieten wird das Interesse an einer Prüfung erst recht steigen.

Grüße

PS: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach ...
11  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 25, 2018, 11:12:27 AM
Sofern man sich ein Auto kauft und via BTC bezahlt welche älter als 12 Monate sind zwecks Haltefrist, so sollte es auch keine Probleme geben. Denke ich mir mal ?
kurz und knapp: Nein!
Huh Nein? Doch? Ohh! Irgendwie ein wenig missverständlich. Je nachdem, auf welchen der beiden Sätze du dich beziehst Wink
Du willst vermutlich sagen, dass es "kurz und knapp" keine Probleme gibt.

Hä? Die kurze und knappe Antwort auf die Frage ob es Probleme gibt ist: nein.
12  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 25, 2018, 11:05:59 AM
Danke für deine Antwort @Krainzmaster!
@zidane: Vielleicht war meine Frage nicht präzise genug, gelesen habe ich sehr viel von diesem Thread, wenn auch nicht alle 82 Seiten.

Wie ich meinen Handel zu versteuern habe, weiß ich mittlerweile und habe einen saubere Dokumentation, jedoch ging es mir um das konkrete Ausfüllen der Zeilen 41-48 in der Anlage SO der Steuererklärung.
Gebe ich in Zeile 43 "Veräußerungspreis" die Summe aller Einnahmen an und in Zeile 44 "Anschaffungskosten" die Summe aller Ausgaben und die Differenz davon ergibt Zeile 46 "Gewinn"?
In dem Fall wären die Summen relativ zum Gewinn sehr hoch, da ich einen hohen Umsatz bei relativ niedrigem Gewinn habe.
Bspw. 500.000€ Veräußerungspreis - 495.000€ Anschaffungskosten = 5.000€ steuerpflichtiger Gewinn

Moin,

wie Scheede schon richtig beschrieben hat, kommt in die Zeile 48 der Gewinn oder Verlust in Summe "laut gesonderter Aufstellung" rein.
Der CT Report, die Excelliste oder was auch immer ist dann beizulegen.
Wichtig: Bei der elektronischen Übermittlung "Einreichung mit Belegen" auswählen.

Grüße
13  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 25, 2018, 11:01:07 AM
Sofern man sich ein Auto kauft und via BTC bezahlt welche älter als 12 Monate sind zwecks Haltefrist, so sollte es auch keine Probleme geben. Denke ich mir mal ?

Moin,

kurz und knapp: Nein!

Grüße
14  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 18, 2018, 08:35:47 AM
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße

Danke für deine Antwort.

Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet?

Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?

Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam?
Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...

Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.

Moin!

Es ist ein Trugschluss, dass das FA aktiv über Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit entscheidet.
Coins sind entweder steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 -  also alles bis 599,99€
oder
nicht steuerbar aufgrund der Jahresfrist.
Zu beiden Sachverhalten sind keine Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen. Du kannst, wenn du proaktiv handeln möchtest, dass FA in einem Anschreiben darüber infomieren.

Herr xyz hat in 2017 mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Wir möchten mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.

Grüße

Ich denke hier scheint auch jeder Steuerberater etwas anderes zu wissen. Ich denke es anzuzeigen ist nicht unwichtig.

So wie ich das erkenne ist die Historie zum Schluss ein entschiedener Punkt. D.h. Wie ist man zu den BTC oder ähnliches überhaupt gekommen ... gibt es lücken? Wurde es mit "unbekannten" Geld gekauft? Liegt eine gewerbliche Absicht dahinter ..etc.

Hast du überhaupt richtig gelesen was ich geschrieben habe? Ich hab geschrieben das es keine Pflicht ist und auch nicht erwartet wird. Darüber hinaus gibt es Leute denen es wichtig ist das FA zu informieren wenn mehrere 100k auf dem Giro eingehen bevor große Investitionen (Immobilien) getätigt werden. Was hat das mit wichtig oder unwichtig zu tun?
15  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 18, 2018, 08:32:32 AM
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße

Danke für deine Antwort.

Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet?

Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?

Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam?
Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...

Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.
auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.[/i]

Grüße

 Cheesy Cheesy Cheesy Cheesy Verkäufe in 2018... Der Bitcoin wird in 2018 noch unter 1k USD gehen und du möchtest verkaufen? Naa

Gehts noch mehr offtopic? Es soll Leute geben die in 2018 mit Gewinnen verkaufen.
PS: Leihst du mir deine Glaskugel?
16  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 18, 2018, 07:55:08 AM
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße

Danke für deine Antwort.

Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet?

Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?

Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam?
Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...

Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.

Moin!

Es ist ein Trugschluss, dass das FA aktiv über Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit entscheidet.
Coins sind entweder steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 -  also alles bis 599,99€
oder
nicht steuerbar aufgrund der Jahresfrist.
Zu beiden Sachverhalten sind keine Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen. Du kannst, wenn du proaktiv handeln möchtest, dass FA in einem Anschreiben darüber infomieren.

Herr xyz hat in 2017 mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Wir möchten mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.

Grüße
17  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 18, 2018, 07:45:25 AM
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße

Wäre das dann aus Sicht des/der Beschenkten eine Anschaffung (d.h. spätere Veräußerung als privates Veräußerungsgeschäft mit Jahresfrist etc.) oder gilt hier was anderes?

Moin!

Nein, eine Schenkung ist keine Anschaffung im Sinne des §23 EStG.

Grüße
18  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 16, 2018, 11:36:38 AM
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße
19  Local / Deutsch (German) / Re: Steuerberater in Deutschland mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste) on: April 13, 2018, 11:12:25 AM

Moin. Der Account vom TE wurde gehackt. Keine Ahnung, ob er den schon wieder hat. Schreibe doch mal beide (moongoat_ und wosch76) per PM an.



Vor dem Post hatte ich wosch76 versucht zu schreiben, kam aber die Meldung "keine Nachrichten von Newbies" ich versuch dann mal moongoat_

Vielen Dank
20  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 13, 2018, 06:58:23 AM
Kann ich meine Einnahmen durch Signaturkampagnen und die Einnahmen/Verluste durch Cointrading alle zusammen in sonstigen Einnahmen im Steuerformular eintragen und den Steuer-Report von Cointracking einfach dazulegen oder wie macht ihr das?

Moin,

dass würde ich pauschal nicht machen. Die Coins die du aus den Signaturkampagne beziehst haben eher den Character von §18 oder §22 wohingegen das traiding ja unter § 23 fällt. Die Einkunftsarten lassen sich in dem Fall nicht vermischen. Vielleicht lässt du dir mal von einem Berater berechnen was da steuerlich die Unterschiede wären. Zur not lässt du dein FA entscheiden  Wink

Grüße
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