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Author Topic: Bitcoin-Workshop für Flüchtlinge. Unterstützt uns dabei, es ist ganz leicht.  (Read 25884 times)
coinspondent (OP)
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September 13, 2015, 02:17:55 PM
 #21

Quote
nochmal: Wie wollt ihr den Flüchtlingen mit Bitcoin helfen? Kann man bei euch damit bezahlen oder wollt ihr es eher als remittance einsetzen, damit die Familien daheim in Afrika/ Syrien/ Balkan finanziell unterstützt werden können?

Sorry, war vielbeschäftigt diese Woche, deshalb die späte Antwort erst jetzt.

Wir wollen vor allem das Wissen über Bitcoin und die Blockchain verbreiten und weniger Bitcoins selbst. Allerdings ist es schon sinnvoll den Workshopteilnehmern auch digitales Geld in die Hand zu geben, damit sie damit experimentieren und Erfahrungen sammeln können. Vielleicht sind ja auch sie es, die anhand dieser Erfahrungen die nächste gute Idee für einen Bitcoin/Blockchain-basierten Service haben.
Bitze
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September 14, 2015, 05:24:05 AM
 #22

Mensch ist Mensch aber das die alle nach Deutschland kommen passt nicht.
Nicht umsonst weigern sich die meisten EU Länder.

shitaifan2013
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monero


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September 14, 2015, 09:01:14 AM
 #23

Mensch ist Mensch aber das die alle nach Deutschland kommen passt nicht.
Nicht umsonst weigern sich die meisten EU Länder.



ein blick auf deine posting history verrät mir, dass du ein perfekter kandidat für meine ignore-liste bist  Wink

keine angst, du bist da nicht alleine, hab schon 'ne menge anderer xenophober spinner dahin verbannt.

qwk
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September 14, 2015, 10:19:16 AM
 #24

Sollte es einen Workshop geben, der den Flüchtlingsstrom stoppt, spende ich ein paar BTC.
Um den Flüchtlingsstrom zu stoppen, muss man nur dafür sorgen, daß die Leute in ihren Heimatländern vernünftig leben können.
Aber daran hat ja auch niemand wirklich ein Interesse, denn dann brechen ja die Waffenexporte wieder ein.
Auf dem Balkan und Nordafrika gibt es keinen Krieg - es sei denn ich habe etwas verpasst.
Nur mal als kleiner Hinweis, Krieg ist keine Bedingung für Asyl.
Quote
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

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September 14, 2015, 10:24:24 AM
 #25

Sollte es einen Workshop geben, der den Flüchtlingsstrom stoppt, spende ich ein paar BTC.

Das ganze würde ich ebenfalls dann sehr gerne mit unterstützen. Aber seien wir doch mal ehrlich. Lawinen die einmal ins Rollen gekommen sind, sind nur schwerlich aufzuhalten.
qwk
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September 14, 2015, 11:09:02 AM
 #26

Quote
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Aber gemäß Art. 16 a III GG kann man Einschränkungen machen, wie es auch beim Balkan passiert:

"Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird."
Ja. Diese Paragraphen wurden nachträglich eingefügt, um das Asylrecht einzuschränken.
Dennoch hat der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit das Asylrecht im Grundrecht verankert, und nicht irgendwo auf den billigen Plätzen ab Absatz 20 GG.
Mit anderen Worten, unsere Verfassungsväter hatten ganz offensichtlich die Absicht, eine Argumentation nach dem Motto "das Boot ist voll" ausdrücklich nicht zuzulassen, wenn es um die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl geht.
Genau diese Argumentationslinie liegt aber mutmaßlich den Einschränkungen des Asylrechts zugrunde, wenn Herkunftsländer, in denen offenkundig politische Verfolgung stattfindet, quasi per Verordnung als sicher erklärt werden, nur weil von dort eben gerade unangenehm viele Flüchtlinge zu uns kommen.

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lassdas
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September 14, 2015, 11:45:36 AM
 #27

Auf der anderen Seite muss man jedoch auch schauen, dass man sich in einem gewissen finanziellen Rahmen bewegt und das Land nicht überbelastet (siehe München). In Deutschland kommen 2015 mind. 1 Mio Menschen an. Das ist 1/80 der gesamten Bevölkerung in Deutschland. Mal eben 1 Mio Menschen unterzubringen und zu versorgen kann ein Land nicht so schnell verkraften. In der EU spricht man darüber, wie man 130 000 Flüchtlinge "gerecht verteilt". Das ist eine enorme Belastung für ein Land. Deutschland steht zwar gut da im Vergleich zu anderen Ländern, aber die Schuldenuhr tickt auch bei uns und der Wohnungsmangel in den Städten ist auch akut.
Der Libanon hat mehr als 1 Mio. Flüchtlinge zu versorgen und die haben nur 6 Mio Einwohner,
in Jordanien siehts auchnich viel besser aus.
Diese ganze Diskussion und das Rumgejammer innerhalb der EU sind doch sowas von lächerlich...

Wohngungsmangel in den Städten, mag ja sein, aber auffm Land gibts dafür Leerstand ohne Ende, da wäre mehr als genug Platz,
nur schickt man da niemanden hin, weil die Flüchtlinge bekloppterweise nach Einwohnerzahl verteilt werden und nicht nach den bestehenden Möglichkeiten. Die Möglichkeiten wären da, nur werden sie nicht genutzt.
qwk
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September 14, 2015, 11:48:05 AM
 #28

Dennoch hat der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit das Asylrecht im Grundrecht verankert, und nicht irgendwo auf den billigen Plätzen ab Absatz 20 GG.
Mit anderen Worten, unsere Verfassungsväter hatten ganz offensichtlich die Absicht, eine Argumentation nach dem Motto "das Boot ist voll" ausdrücklich nicht zuzulassen, wenn es um die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl geht.
Genau, das Ausmaß konnte man damals aber nicht erahnen.
Doch, man konnte das nicht nur ahnen, sondern wusste es aus Erfahrung. Andere europäische Länger hatten nur knapp zwei Jahrzehnte zuvor ihre Grenzen dicht gemacht für Flüchtlinge aus Deutschland. Genau deshalb hat sich Deutschland selbst die Pflicht auferlegt, ohne Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse ein unbedingtes Asylrecht zu schaffen.
Um es überspitzt zu formulieren, es war der Wille unserer Verfassungsväter, dass wir selbst dann noch Asylsuchende aufnehmen, wenn wir selbst daran zugrunde gehen. Ob man das heute noch gut findet oder nicht, ist dabei erst einmal unerheblich. Wir haben uns daran zu halten.

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mezzomix
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September 14, 2015, 11:51:32 AM
 #29

Nein. Erstens könn(t)en "wir" eine Verfassung wählen und zweitens geht es um Asyl (= politische Verfolgung) und nicht generelle Flucht.
Truman
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September 14, 2015, 02:13:39 PM
 #30

Dieser Thread ist wahrlich perfekt um herauszufinden, wer auf die Ignore-Liste gehört. Jedem, der sich hier gegen Flüchtlinge ausspricht, wünsche ich eine Woche in einem Flüchtlingsherkunftsland. Und damit meine ich nicht einmal Syrien, eine Woche in einem Balkan-Land würde denjenigen schon reichen.

Kommt doch bitte einmal zur Flüchtlingsnotunterkunft nach Burbach (welches so groß in den Nachrichten war). Da arbeitet meine Verlobte und kümmert sich um die Flüchtlinge. Es ist einfach schrecklich, welche Geschichten von den Flüchtlinge sie da zu hören bekommt.



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qwk
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September 14, 2015, 05:17:47 PM
 #31

Erstens könn(t)en "wir" eine Verfassung wählen
Praktisch ja. Theoretisch gilt der Ewigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes.

und zweitens geht es um Asyl (= politische Verfolgung) und nicht generelle Flucht.
Genau. Politisch Verfolgte genießen Asyl.
Der Begriff der politischen Verfolgung ist sicher nicht trennscharf definiert, aber weit gefasst gilt als politisch verfolgt, wer aufgrund unveränderlicher Merkmale als zugehörig zu einer abgrenzbaren Gruppe von Menschen erkennbar ist und dem daraus Nachteile entstehen.
Ethnie, Religion und eventuell politische Überzeugung sind da naheliegend.
Da der Gesetzgeber aber keine Einschränkungen in der Definition getroffen hat, sind durchaus auch andere Gründe wie z.B. Ausbildungsgrad, Sexualität oder Altersgruppe denkbar. Womit wirtschaftliche Gründe also keineswegs ausgeschlossen sind.
Ohne vorherige eindeutige Definition ist die Ablehnung von Asyl in jedem Fall sehr problematisch.

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mezzomix
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September 14, 2015, 10:07:16 PM
 #32

Erstens könn(t)en "wir" eine Verfassung wählen
Praktisch ja. Theoretisch gilt der Ewigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Nein:
Quote from: Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Da der Gesetzgeber aber keine Einschränkungen in der Definition getroffen hat, sind durchaus auch andere Gründe wie z.B. Ausbildungsgrad, Sexualität oder Altersgruppe denkbar. Womit wirtschaftliche Gründe also keineswegs ausgeschlossen sind.

Damit wäre jeder Mensch betroffen, der sich verfolgt fühlt. Kann man natürlich machen, sollte aber dann von allen (Unterzeichnern der Genfer Konvention) so behandelt werden. Damit müssten dann z.B. die Schweizer auch die deutschen Flüchtlinge aufnehmen, über die sie vor kurzem gar nicht glücklich waren.  Wink
qwk
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September 14, 2015, 10:42:51 PM
 #33

Erstens könn(t)en "wir" eine Verfassung wählen
Praktisch ja. Theoretisch gilt der Ewigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Nein:
Quote from: Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Doch Tongue
Präambel und Art. 146 werden heute so verstanden, dass das GG die Verfassung ist.
Damit ist für die Frage einer Verfassungsänderung nur noch Art. 79 (sog. Ewigkeitsanspruch) erheblich:
Quote
Artikel 79
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Aber jetzt genug der Korinthenkackerei Wink

Ja, wenn wir wollen, können wir uns eine neue Verfassung geben.
Wenn wir uns da alle einig sind, spricht nichts dagegen Cool
Aber warum sollten wir? Roll Eyes

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September 15, 2015, 05:28:05 AM
Last edit: September 15, 2015, 06:34:56 AM by mezzomix
 #34

Präambel und Art. 146 werden heute so verstanden, dass das GG die Verfassung ist.

Ich bin auch der Auffassung(sic), dass es Notwehr ist, wenn ich einen kurrupten Politiker umlege. Trotzdem sagt das StGB etwas anderes aus.

Aber warum sollten wir? Roll Eyes

Weil man klarstellen muss, dass zumindest das geschriebene Gesetz gültig ist, Auffassungen/Randnotizen/Anwaltszwang in einem Rechtssystem nichts zu suchen haben und die Aussage eines Gesetzes klar und eindeutig aus dem Wortlaut hervorgehen muss, ohne den Worten eine andere/wechselnde Bedeutung zuzuweisen.

Faktisch haben wir überhaupt kein Rechtssystem und das GG ist nicht das Papier wert, auf das es gedruckt wurde. Es gilt das Recht des Stärkeren, welcher zur "Wahrung des sozialen Friedens" (meistens, oft aber auch nicht) ein Rechtssystem simuliert.
Truman
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September 15, 2015, 06:32:10 AM
 #35

Der mezzo nimmt doch irgendwas!  Grin



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September 15, 2015, 06:36:26 AM
 #36

Der mezzo nimmt doch irgendwas!  Grin

Klar, aber zumindest keinen Yesminer.  Grin Grin Grin
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September 15, 2015, 08:21:57 AM
 #37

Ich mache eine Demo mit den Namen:

"Gegen Rassismus und politische Naivität!"


 Wink

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September 15, 2015, 11:34:21 AM
 #38

Weil man klarstellen muss, dass zumindest das geschriebene Gesetz gültig ist, Auffassungen/Randnotizen/Anwaltszwang in einem Rechtssystem nichts zu suchen haben und die Aussage eines Gesetzes klar und eindeutig aus dem Wortlaut hervorgehen muss, ohne den Worten eine andere/wechselnde Bedeutung zuzuweisen.
Romantische Vorstellung. In knapp 4000 Jahren Rechtsgeschichte ist es noch niemandem gelungen, Gesetze so unmissverständlich zu formulieren, dass sie keiner Interpretation bedürften. Du darfst dich gerne daran versuchen, aber ich bin wie die meisten Linguisten der Ansicht, dass unsere Sprache dafür prinzipiell ungeeignet ist. Wink

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September 15, 2015, 02:50:21 PM
 #39

Es gab aber durchaus schon Zeiten, in denen man der gerade vorherrschenden Sprache gefolgt ist und nicht das System von Fall zu Fall (teilweise um 180 Grad verdreht) ausgelegt hat. Im übrigen sind einige grundlegenden Gesetze sehr klar. Wenn man sich allerdings gerade nicht daran halten möchte, muss man eben mit interpretieren anfangen. Allerdings kann man sie dann auch gleich abschaffen, da sie in der Folge wertlos sind - niemand muss sie mehr beachten.
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methodic madness


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September 16, 2015, 07:36:36 AM
 #40

Was ist eigentlich mit Edelmetallen: Gold, Silber usw...

Ich gehe davon aus, dass die Flüchtlinge auch mit Edelmetallen elementar unterversorgt sind. Die meisten haben noch nie echtes Gold in der Hand gehabt!

Wir möchten also ergänzend zum Bitcoin-Workshop einen Edelmetall-Workshop mit Flüchtlingen veranstalten. Dazu bräuchten wir leihweise so 10 Goldbarren, vorzugsweise Kilobarren. Bekommt ihr garantiert nach dem Workshop zurück. Die Edelmetallbarren dienen als Anschauungsmaterial. Es soll den Flüchtlingen die Berührungsängste im Umgang mit Edelmetall nehmen.


 Wink

Ich hab heut Nichtgeburtstag! :-)
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