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Author Topic: Anfrage zu ESCROW - Was ist zu beachten?  (Read 1651 times)
iudica
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online justice


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January 14, 2016, 02:29:01 PM
 #21

Kaution wird oft verlangt in der Industrie. Aber auch Privatleute müssen Kautionen hinterlegen. Kauf ein Haus, die meisten müssen Kredit aufnehmen und dann mehr als den Kaufpreis als Sicherheit hinterlegen. Das kann Auch Lohnabtretung sein wenn man jünger ist. Ältere bekommen dann nur einen 60%-70% Anteil finanziert und müssen den rest anderweitig beisteuern. Also ist das Haus für 200.000 mit 140.000 beliehen und als Sicherheit hinterlegt(Grundbucheintrag).


Du schmeißt hier Sicherheitseinbehalt, Sicherheit, Bürgschaft, Abtretung, Grundschuld und Kaution in einem Topf.

Ich habe nie behauptet, dass in der Industrie keine Kautionen, Gewährleistungen, Garantien etc. verlangt werden. Auch nicht, dass Kautionen im Privatleben hinterlegt werden (Das muss eigentlich jeder Mieter). Mir ist auch bekannt, das man bei einen Immobilienkredit idR. das Objekt durch eine Grundschuld (so heißt das Ding und nicht "Grundbucheintrag") absichert.

Das hat aber nichts mit einem Sicherheitseinbehalt zu tun. Zivilrechtlich und auch betriebwirtschaftlich liegen zwischen diesen Sicherungsmittel oft Welten, auch wenn das dem Laien vielleicht nicht unbedingt geläufig ist.

Zurück zu der ursprünglichen Aussage: nenn mir bitte ein weiteres Gewerbe/Branche, bei dem ein Sicherheitseinbehalt üblich ist. Ich habe nur gesagt, dass mir eine weitere Branche nicht bekannt ist.

Mir dann Unkenntnis vorzuwerfen, nur weil Du zwischen Kaution, Bürgschaft, Grundschuld usw. und Sicherheitseinbehalt nicht differenzierst, ist nicht plausibel.

Quote
Aber auch Unternehmen im Ausland (Naher Osten zb) müssen über Bürgschaften Aufträge absichern. Der Unternehmer geht ja meist in Vorleistung durch anfertigen von Geräten und Maschinen. Es gibt für diese Art Bürgschaften auch spezielle Banken, zb Euler.Hermes aber auch andere.

s.o., Thema verfehlt.

Quote
Also mit deinem Wissen solltest du nicht mir hinterher stalken und meinen mich überall korrigieren zu müssen. Schleich dich einfach wieder und gut is.
Ist eine sehr spezielle Wahrnehmung von Dir. In dem anderen Thread, hatte ich erst einmal höflich gefragt, woher deine Rechtsauffassung herkommt (https://bitcointalk.org/index.php?topic=1308954.0) Da das, was Du schreibst, jedoch keine Grundlage hat, habe ich mir erlaubt, deine Auffassung mit "gefährlichem Halb-/Nichtwissen" zu titulieren. Gefährlich deshalb, weil es keine allgemeine Diskussion war, sondern der TO nach einem konkreten Rechtsrat gesucht hat und durch dich evtl. in die Irre geführt wird. Anscheinend war es dann aber schon vorbei mit deiner Kritikfähigkeit. Meine Kritik hat nichts mit Dir zu tun, sondern mit der sachlichen Richtigkeit. Ich habe auch zu Aussagen anderer Stellung genommen und das bevor Du überhaupt den Thread beigetreten bist (soviel zum Stalken).

Diesem Thread bis ich mit einem Kommentar beigetreten, der sich auf deine Postings gar nicht bezog. Erst Du hast inhaltlich zu meinem Thread einen Bezug hergestellt (soviel zum Stalken II). Und auch hier habe ich nur die Aussage getroffen, dass mir der Sicherheiteinbehalt nur aus der Baubranche und auch nur mit < 6,5% geläufig ist. Nicht mit 100% und nicht im Onlinehandel.

Ich würde mir daher noch einmal durch den Kopf gehen lassen, ob eine korrekte und sachliche Kommentierung auf deine Post, bei dem Du dich inhaltlich konkret auf mein vorheriges Posting bezogen hast, ernsthaft noch die Definition des Stalkens erfüllen kann.

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